Die Nähe zwischen Katherina Reiche und deutschen Milliardären ist groß. Nur wenige Monate nach ihrem Amtsantritt traf sich die Bundeswirtschaftsministerin mit der Spitze der Stiftung Familienunternehmen, einem mächtigen Lobbyverband, der vor allem die Interessen von Reichen vertritt. Eine große Sorge der Lobbyisten: die Wegzugsbesteuerung. Das ist eine Steuer, die in Deutschland fällig wird, wenn man Vermögen im Ausland anlegen will. Die Wegzugsbesteuerung zielt vor allem auf Menschen mit viel Geld.
Ministerin Reiche hörte damals nicht nur zu, sie gab strategische Tipps und versprach Unterstützung. Die Stiftung könne das Thema in der Unionsfraktion im Bundestag platzieren, sagte sie. Eine entsprechende Initiative ließe sich dann seitens des Ministeriums “flankieren”. So steht es in einem Dokument, über das wir im Oktober 2025 berichtet haben.
Nun zeigt sich: Unsere Veröffentlichung bringt nicht nur Katherina Reiche in Bedrängnis, sondern auch die Stiftung Familienunternehmen selbst. Denn sie hat offenbar gegen gesetzliche Regeln zur Lobbykontrolle verstoßen.
Wegzugsbesteuerung nicht im Lobbyregister angegeben
Wenn Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen bei der Bundesregierung für ihre Themen werben wollen, müssen sie das im Lobbyregister angeben. Doch genau das hatte die Stiftung Familienunternehmen für das Thema Wegzugsbesteuerung nicht gemacht. Nach unserer Berichterstattung über das Treffen mit Reiche hat die Bundestagsverwaltung deshalb ein Verfahren gegen die Milliardärslobby eingeleitet. Das hat die Bundestagsverwaltung gegenüber FragDenStaat bestätigt. Nun droht der Stiftung Familienunternehmen ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Das Lobbyregister hat die Koalition aus CDU, CSU und SPD unter Angela Merkel ab 2022 eingeführt, um den Einfluss von Unternehmen und Verbänden auf die Politik transparenter zu machen. Zuvor waren zahlreiche Lobbyismus-Skandale ans Licht gekommen, etwa rund um den CDU-Politiker Philipp Amthor oder bei der Beschaffung von Corona-Masken.
Seitdem müssen sich Organisationen und Einzelpersonen, die regelmäßig mit Politiker*innen im Bundestag oder der Bundesregierung sprechen, in einem öffentlich zugänglichen Register eintragen. Sie müssen Angaben zu ihrem Lobby-Budget und ihrem Personal machen und auch veröffentlichen, für welche Gesetzesänderungen sie sich einsetzen. Momentan sind mehr als 6.000 Organisationen im Lobbyregister verzeichnet. Die Mehrheit sind Unternehmen und Wirtschaftsverbände, rund fünf Prozent sind NGOs.
Mehr als 18.000 Euro Bußgelder
Die Bundestagsverwaltung macht keine Angaben dazu, wann das Verfahren gegen die Stiftung Familienunternehmen abgeschlossen werden soll oder wie hoch das Bußgeld ausfallen wird. Das hänge von den Ermittlungen sowie den dabei auftretenden tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen ab, sagt ein Sprecher.
Bußgelder verhängt die Behörde erst seit März 2024, zuvor galt eine Übergangsregelung. Seitdem hat die Bundestagsverwaltung 61 Verfahren eingeleitet. In 35 Fällen hatten sich Organisationen gar nicht ins Register eingetragen, in den restlichen Fällen ging es um Verstöße gegen verpflichtende Angaben – wie jetzt bei der Stiftung Familienunternehmen. Bislang hat die Behörde in neun Verfahren Bußgeldbescheide erlassen und insgesamt 18.000 Euro an Strafzahlungen verhängt. So musste etwa der Deutsche Fischereiverband ein Bußgeld über 5.500 Euro zahlen. Wir veröffentlichen eine Liste der Bundestagsverwaltung mit allen abgeschlossenen Verfahren.
Unsere Recherchen zur Stiftung Familienunternehmen zeigen offenbar Wirkung. Wenige Wochen nachdem die Bundestagsverwaltung das Verfahren eingeleitet hatte, aktualisierte die Stiftung ihren Eintrag im Lobbyregister. Nun steht dort, dass sie für eine Änderung der Wegzugsbesteuerung lobbyiert.
→ Zur Liste der Lobbyregister-Bußgelder
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