Sicherheit gegen Transparenz – ein gefährlicher Trend

Was in Berlin im Trend liegt, verbreitet sich schnell bundesweit. Leider könnte das auch für die massiven Einschränkungen der Informationsfreiheit gelten: In der vergangenen Woche beschloss der Berliner Senat, das landeseigene Informationsfreiheitsgesetz, das Zugang zu amtlichen Informationen ermöglicht, zu entkernen. Das Gesetz sorgt eigentlich für Transparenz behördlicher Prozesse und ermöglicht den Bürger*innen, den Staat zu überprüfen und somit auch Vertrauen in staatliche Strukturen zu stärken. Der jetzige Angriff auf das Gesetz ist darum auch ein Angriff auf demokratische Strukturen – der auch in anderen Ländern Schule machen könnte. Denn weitere CDU- und SPD-geführte Bundesländer haben bereits ähnliche Maßnahmen angekündigt.

Welche einschneidenden Folgen die im Berliner Gesetz neu hinzugekommenen Bereichsausnahmen und Ausnahmetatbestände in der Praxis haben werden, ist noch nicht gänzlich absehbar. Klar ist jedoch: Insbesondere die neuen Bereichsausnahmen schaffen unüberschaubare Konsequenzen und könnten zu einer uferlosen Anwendung auf eine Vielzahl von Anfragen führen. Es geht dabei nicht nur um das Hinzufügen neuer Ausnahmetatbestände: für ganze gesellschaftliche Bereiche wie Energie, Transport, Gesundheit, Ernährung und sogar Wasser wurden Auskunftspflichten gestrichen. 

Infos zu Krankenhäusern, ÖPNV, die Frage nach den Kosten einer Brückenrenovierung – all das fällt jetzt in den Ausnahmebereich. Besonders problematisch ist: Auch journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung von Missständen in Politik und Verwaltung wird so erschwert oder verhindert. So wäre etwa die auf IFG-Anfragen basierende Aufdeckung der CDU-Fördermittelaffäre, also die möglicherweise rechtswidrige Vergabe von bis zu 3,4 Millionen Euro, nach der Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Denn selbst Medien und Kultur sind von den Bereichsausnahmen betroffen. Für die Begründung der massiven Einschränkungen greift der Berliner Senat auf das Katastrophenschutzgesetz zurück: Das IFG soll nicht mehr gelten, sobald Informationen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur im Sinn des Katastrophenschutzgesetzes betroffen sind. Solch ein Verweis wie jetzt im Berliner IFG ist bundesweit beispiellos.

Zivilgesellschaft und Expert*innen ignoriert

Die Einschränkungen sind auf breite Kritik aus Zivilgesellschaft und von Expert*innen gestoßen. 38 Organisationen forderten gemeinsam, die geplante Gesetzesänderung zu stoppen. Rund 20.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Petition.
 
Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit warnte davor, „in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses zurück[zukehren]“. Demokratische Diskurse und die Kontrolle staatlichen Handelns würden durch die Änderungen erschwert. Gleichzeitig bleibt ein zentrales politisches Versprechen unerfüllt: Statt eines echten Transparenzgesetzes – das die Berliner Regierung in ihrem Koalitionsvertrag noch in Aussicht stellte – erfolgt jetzt eine deutliche Verschlechterung bestehender Informationsrechte.

Autoritäre Wende trifft auch Transparenz 

Die vorgeschobene Begründung von CDU und SPD folgt einem bekannten Muster von Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre. Unter dem Deckmantel von vermeintlichen Bedrohungslagen werden Grund- und Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt. Bisher traf das vor allem die Grenz- und Migrationspolitik, gleichzeitig werden Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausgeweitet. 

In vielen Fällen erfolgen solche Änderungen ohne hinreichende Nachweise für ihre Wirksamkeit und gegen den ausdrücklichen Rat von Expert*innen. Dass der Anschlag auf eine ungesicherte, weithin sichtbare Kabelbrücke im Januar 2026 CDU und SPD jetzt als Vorwand für massive Einschränkungen von Informationsfreiheitsrechten dient, ist nur ein weiteres Beispiel für eine lange bestehende Vorgehensweise der aktuellen Politik. Die Einschränkungen der Informationsfreiheit sind letzten Endes Teil einer autoritären Entwicklung: Einzelfälle dienen als Rechtfertigung für die strukturelle Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten. Handlungsspielräume der Exekutive werden ausgeweitet und abgesichert, während rechtsstaatliche und öffentliche Kontrolle verringert oder gleich gänzlich abgebaut werden. 

Weitere Bundesländer planen Einschränkungen 

Trotz der breiten Kritik an der aktuellen Berliner IFG-Änderung und den Protesten gegen die bundesweite Abschaffung der Informationsfreiheit im vergangenen Jahr, planen auch weitere CDU- und SPD-geführte Bundesländer eine Beschneidung der Informationsfreiheitsrechte. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen soll unter Verweis auf Sicherheitsbedenken und Bürokratieabbau die öffentliche Kontrolle eingeschränkt werden. Noch ist unklar, ob hier die Kritik von Expert*innen – anders als in Berlin – berücksichtigt wird. Doch sie formiert sich bereits. 

Was planen die drei Bundesländer konkret?

Schleswig-Holstein

  • Nach dem Willen der Regierung aus CDU und Grüne sollen Anfragen an folgende Stellen nicht mehr möglich sein: Sparkassen, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, Kammern und Berufsverbände sowie Verfassungsschutz.
  • Behörden dürfen bei angeblich „missbräuchlichen“ Anfragen die Identität der Anfragesteller*innen verlangen.
  • In einer Stellungnahme gegenüber der Regierung haben wir uns gegen die Einschränkungen gewandt.
    → zum Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein

Thüringen

Mecklenburg-Vorpommern

Wir können nicht auf Informationsfreiheit verzichten. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für demokratische Kontrolle, Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen in staatliches Handeln. Wer sie einschränkt, verschiebt das Machtgefüge zulasten der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft.