Das Verwaltungsgericht Berlin hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eine klare Grenze gesetzt. Es untersagt ihm, die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. So geschehen in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit im März 2026. Doch dafür, so das Gericht, fehlt jegliche Grundlage. Wir veröffentlichen den Beschluss der Eilklage.
Die Bezeichnung „politische Extremisten“ sei rechtswidrig, so das Gericht. Die Äußerung Weimers sei „ein Werturteil, für das ein sachgerecht und vertretbar gewürdigter Tatsachenkern fehlt und welches den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet“. Auch vor Gericht blieb Weimer konkrete Antworten schuldig „trotz ausdrücklicher gerichtlicher Nachfrage“ und konnte nicht darlegen, auf welche Erkenntnisse er seinen Extremismus-Vorwurf stützte.
„Nicht sachgerecht“
Am 16. Januar 2026 wandte sich Weimer an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Zu diesem Zeitpunkt hat eine Jury bereits 118 Buchhandlungen für einen Preis ausgewählt – darunter „Zur schwankenden Weltkugel“. Weimer bat den Verfassungsschutz um Auskunft nach dem Haber-Verfahren wegen „Hinweise[n] auf einen möglicherweise linksextremistischen Hintergrund“. Das geht aus dem Beschluss hervor, den wir veröffentlichen.
Die darauf erfolgte Mitteilung des Verfassungsschutzes, es lägen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vor, habe Weimer mit seiner im Interview getätigten Aussage „nicht sachgerecht und vertretbar gewürdigt“, so das Gericht. Allein aus der Mitteilung des Verfassungsschutzes könne nicht „die vertretbare und sachgerechte Schlussfolgerung gezogen werden, es handele sich bei den Antragstellerinnen um politische Extremisten“.
Bedeutung für das Haber-Verfahren
Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Sie bestätigt die seit Langem bestehende Kritik am Haber-Verfahren. Das intransparente Verfahren führt dazu, dass Einschätzungen des Verfassungsschutzes durch von den Behörden blind übernommen werden. Die betroffenen Organisationen können die Entscheidung nicht nachprüfen. Denn welche Kriterien der Verfassungsschutz dabei anlegt, bleibt unklar.
Genau das kritisiert nun auch das Berliner Verwaltungsgericht. Es sei nicht nachvollziehbar, wann und warum der Verfassungsschutz solche Einschätzungen abgibt. Selbst, wenn entsprechende Erkenntnisse vorlägen, bedeute das noch lange nicht, dass behauptet werden könnte, „es handele sich bei der Person um einen politischen Extremisten“.
Eine gesetzliche Grundlage für das Haber-Verfahren gibt es nicht. Das hatte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mehrfach kritisiert. Ein zivilgesellschaftliches Gutachten hält das Vorgehen ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich.
Wer befürchtet, im Rahmen des Haber-Verfahrens vom Geheimdienst überprüft worden zu sein, kann mithilfe unserer Muster-Anträge bei den jeweiligen Bundesbehörden Auskunft erlangen. Mit unserem Gegenrechtsschutz unterstützen wir die betroffenen Buchhandlungen in den Hauptverfahren gegen ihren Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis.
PakarPBN
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