Mehr als 2.000 Menschen überlebten. Im Sommer 2025 erreichten sie die griechische Insel Kreta. Hinter ihnen lagen mehrere Tage auf dem Mittelmeer in einem überfüllten Boot. Sie waren vor Krieg und Krisen geflohen. In Europa suchten sie Schutz und wollten einen Asylantrag stellen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, das Europa- und das Völkerrecht garantieren dieses Recht. Doch die griechischen Behörden verweigerten ihnen genau das. Stattdessen wurden mehr als 2.000 Menschen inhaftiert.
Grundlage für dieses Vorgehen ist ein griechisches Gesetz, das im Sommer 2025 verabschiedet wurde. Es setzte das Asylrecht für Menschen, die über das Mittelmeer kamen, für drei Monate außer Kraft. In der Folge registrierten die Behörden keine Asylanträge mehr. Stattdessen inhaftierten sie die mehr als 2.000 Betroffenen in abgelegenen Lagern im Norden des Landes. Außerdem ordneten sie die Abschiebung in das Herkunftsland oder einen Drittstaat an – meist Libyen. Damit verstieß Griechenland offen gegen nationales, europäisches und internationales Recht. Die Maßnahme wäre auch nach der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni 2026 in Kraft tritt, rechtswidrig. Und die Europäische Union? Sie schaute nicht nur zu, sondern wirkte durch Bereitstellung von Geldern und Personal vermutlich sogar an der Umsetzung dieser Politik mit.
Gemeinsam mit der Hilfsorganisation HIAS wollen wir mehr zur Rolle der EU herausfinden und haben Dokumente bei der EU-Kommission angefragt. Die Kommission hat unsere Anfrage größtenteils abgelehnt. Doch aus den wenigen freigegebenen Unterlagen geht hervor, dass die Kommission ein Rechtsgutachten zur Aussetzung des Asylrechts in Griechenland erstellen ließ. Dieses Gutachten wollen wir nun vor Gericht erstreiten.
Ohne Asylverfahren in Haft
Über Monate waren die mehr als 2.000 Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind, unter unwürdigen Bedingungen inhaftiert – manche sind es noch immer. In den Haftlagern teilten sich Hunderte nur wenige Toiletten, schliefen auf dem Boden in überfüllten Containern und hatten weder Seife noch gewaschene Kleidung. Viele trugen noch das, was sie bei der Überfahrt aus Libyen an hatten. So schilderten es Betroffene gegenüber der Organisation Refugee Support Aegean (RSA). Im Lager Serinik, wo ein Großteil inhaftiert wurde, hausten mehr als 900 Menschen – obwohl das Lager offiziell nur 733 Plätze hat.
Die etwa 2.000 Inhaftierten, die keinen Asylantrag stellen konnten, flohen aus Kriegs- und Krisengebieten, wie dem Sudan, Südsudan, Eritrea, Jemen oder Ägypten. Mit dem Boot kamen sie von Ostlibyen über das Mittelmeer nach Kreta. Dorthin hat sich in den vergangenen Jahren die Fluchtroute verschoben. Denn im Westen Libyens fängt die dortige Küstenwache inzwischen viele Boote auf dem Weg nach Italien ab – unterstützt von der EU-Agentur Frontex.
Ostlibyen wird von General Khalifa Haftar und seinem Netzwerk an bewaffneten Milizen kontrolliert. In seinem Machtbereich lässt er Menschen foltern, misshandeln und verschwinden, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International 2022 dokumentiert hat. Trotzdem setzt die EU auf Zusammenarbeit mit Haftar. Wir haben das im März öffentlich gemacht. Der EU geht es vor allem darum, die Fluchtroute nach Griechenland zu schließen.
Die Rolle der EU
Nach Ostlibyen, zum Warlord Haftar, sollten viele der Inhaftierten zurückgebracht werden, obwohl sie mit dem Land nichts zu tun haben. Denn Griechenland verweigerte ihnen nicht nur den Zugang zum Asylverfahren, sondern ordnete auch eine Abschiebung nach Libyen an. Ein Betroffener legte Widerspruch bei der griechischen Polizei ein. Der Antrag wurde abgelehnt. Als dem Betroffenen die Entscheidung mitgeteilt wurde, übersetzte ein Dolmetscher der Europäischen Asylagentur (EUAA). Das geht aus einer Beschwerde hervor, die Refugee Support Aegean bei der EUAA eingereicht hat.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf, die für unsere Klage zum Rechtsgutachten essentiell sind. Denn EU-Agenturen wie die EUAA oder Frontex dürfen sich nicht an Maßnahmen beteiligen, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die Abschiebung einer Person nach Libyen ohne Asylverfahren stellt einen solchen Verstoß dar. Die EU hätte sicherstellen müssen, dass die in Griechenland tätigen EU-Agenturen nicht daran mitwirken. Passiert dies dennoch, dann haftet auch die EU. Das hat der Europäische Gerichtshof erst im Dezember 2025 in einem Urteil zur Beteiligung von Frontex an Abschiebungen bestätigt.
Mit EU-Geldern finanziert
Ebenfalls rechtswidrig wäre die Verwendung von EU-Geldern für solche Abschiebungen. Die EU finanziert Griechenlands Migrationspolitik mit großen Summen. Zwischen 2021 und 2027 erhält das Land über verschiedene Fördertöpfe insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro aus Brüssel. Ein erheblicher Teil fließt in den Bau von Lagern, die Verpflegung dort und die Kosten für Personal. Auch das Lager in Sintiki im Norden Griechenlands, in dem viele nach ihrer Ankunft im Sommer 2025 inhaftiert wurden, wird mit EU-Geldern finanziert.
Die EU-Kommission erklärt auf Nachfrage, sie habe keine laufenden Kosten für Lager gedeckt, die für die Durchführung der Abschiebungen genutzt werden. Das widerspricht allerdings einer Aussage der griechischen Regierung vom 11. Dezember 2025. Demnach wurde jedenfalls die Lebensmittelversorgung in dem Abschiebungslager Sintiki aus einem europäischen Fördertopf bezahlt.
Genau deshalb ist das zurückgehaltene Rechtsgutachten so brisant. Denn bislang ist unklar, wie die EU intern bewertet, dass Griechenland über Monate hinweg das Recht auf Asyl außer Kraft gesetzt hat – und vor allem welche Konsequenzen sie daraus gezogen hat. Als „Hüterin der Verträge“ muss die EU-Kommission sicherstellen, dass sich die EU-Staaten an geltendes Recht halten und keine EU-Ressourcen für rechtswidrige Praktiken eingesetzt werden. Deshalb klagen wir gemeinsam mit HIAS auf die Herausgabe der Dokumente.
→ zur Klage
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