Die Amtsblätter gehören zu den großen Widersprüchen des Staatswesens und dem Umgang staatlicher Stellen mit Informationsfreiheit. In ihnen werden Weisungen, Verordnungen, amtliche Mitteilungen oder auch aktuelle Rechtsprechung und neue staatliche Vorgaben für Bereiche des öffentlichen Lebens bekanntgegeben. Das Bundessteuerblatt des Bundesfinanzamts, das Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder das Gemeinsame Ministerialblatt des Bundesinnenministeriums – sie alle enthalten relevante Informationen für die Öffentlichkeit, waren aber trotzdem nicht kostenfrei zugänglich, bis wir uns der Sache angenommen haben.
Profite mit staatlichen Informationen
Das absurde, aber gängige System in Deutschland: Bundesministerien oder Behörden erlassen Vorschriften, Verordnungen oder Regularien. Doch veröffentlicht werden sie von privaten Verlagen – und die schränken den Zugriff ein und kassieren bei allen ab, die die Informationen der Behörden wollen. Dem setzen wir mit unserer FragDenStaat-Bibliothek systematisch ein Ende. Unser aktueller Neuzugang zeigt, dass bereits seit dem Kaiserreich Verlage mit der Veröffentlichung amtlicher Informationen Geld machen.
Seit dem 3. Oktober 1894 wird das „Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen“, kurz BlPMZ, einmal im Monat veröffentlicht. Es informiert über Gesetze, Verordnungen, amtliche Mitteilungen, Nachrichten und gerichtliche Entscheidungen zum Urheberrecht von Marken, Designs und Erfindungen. Das bedeutet auch: Seit 125 Jahren verdient der Carl Heymanns Verlag – der inzwischen zum Milliardenkonzern Wolters Kluwer gehört – an den amtlichen Informationen und schränkt so den Zugang dazu ein.
Wie der Verlag Wolters Kluwer selbst formuliert, ist das BlPMZ das „Informations- und Nachschlagewerk für Patent- und Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Unternehmensvertreter sowie für Mitarbeiter von Patent- und Markenämtern.“ Doch trotz der wichtigen Inhalte für Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden sind die Blätter nicht kostenlos zugänglich. Stolze 130 Euro kostet das Jahresabo beim Carl Heymanns Verlag bzw. Wolters Kluwer. Umsonst und digital zugänglich ist immer nur die aktuelle Ausgabe.
Wie bei anderen Amtsblätter gibt eine Bundesbehörde, in diesem Fall das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Informationen heraus, die nicht nur relevant, sondern zum Teil auch rechtlich bindend sind. Doch das Veröffentlichen selbst wird einem privaten Unternehmen überlassen – und das kassiert seit 125 Jahren für Informationen, die frei zugänglich sein sollten. Bis auf den Namen der Behörde, die das BlPMZ herausgibt, hat sich daran seit dem Kaiserreich nichts geändert.
Wir sprengen nun Deutschlands vermutlich älteste Paywall: Ab sofort kann jede*r das Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen bei uns einsehen. In unserer Bibliothek machen wir so über 10.000 Seiten der insgesamt mehr als 280 Hefte von 2002 bis heute zugänglich.
Amtliche Informationen müssen frei zugänglich sein
Wir finden: Amtliche Dokumente von allgemeinem Interesse gehören an die Öffentlichkeit – nicht in die Hände privater Verlage. Der freie Zugang zu staatlichen Dokumenten ist aus unserer Sicht nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig.
In unserer Bibliothek veröffentlichen wir regelmäßig Amtsblätter verschiedener Bundesbehörden, zuletzt die Liste der jugendgefährdenden Medien. Damit sorgen wir nicht nur dafür, dass die Allgemeinheit endlich freien Zugriff erhält, sondern setzen Behörden und Verlage unter Druck. Nachdem wir die Nachrichten für Luftfahrer veröffentlichten, wies das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Deutsche Flugsicherung an, das Amtsblatt kostenfrei zugänglich zu machen.
Die „FragDenStaat-Bibliothek“, in der wir auch weitere amtliche Werke veröffentlichen, wird von Arcadia, dem Wohltätigkeitsfonds von Lisbet Rausing und Peter Baldwin, gefördert.
→ Zum Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (BlPMZ)
→ Zur FragDenStaat-Bibliothek
PakarPBN
A Private Blog Network (PBN) is a collection of websites that are controlled by a single individual or organization and used primarily to build backlinks to a “money site” in order to influence its ranking in search engines such as Google. The core idea behind a PBN is based on the importance of backlinks in Google’s ranking algorithm. Since Google views backlinks as signals of authority and trust, some website owners attempt to artificially create these signals through a controlled network of sites.
In a typical PBN setup, the owner acquires expired or aged domains that already have existing authority, backlinks, and history. These domains are rebuilt with new content and hosted separately, often using different IP addresses, hosting providers, themes, and ownership details to make them appear unrelated. Within the content published on these sites, links are strategically placed that point to the main website the owner wants to rank higher. By doing this, the owner attempts to pass link equity (also known as “link juice”) from the PBN sites to the target website.
The purpose of a PBN is to give the impression that the target website is naturally earning links from multiple independent sources. If done effectively, this can temporarily improve keyword rankings, increase organic visibility, and drive more traffic from search results.