Der erste Showdown findet Ende Juni in einem Verhandlungssaal in Luxemburg statt. Die Energieminister aller EU-Länder beraten über den Klimaschutz. Die Lage ist angespannt. Nach dem Angriffskrieg auf den Iran ist die Straße von Hormus dicht, die Ölpreise steigen immer weiter. Im Saal in Luxemburg erhält Deutschland das Wort, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) knipst ihr Mikrofon an und sagt dann etwas, das Klimaschützer*innen erzürnt und Öl- und Gaskonzerne jubeln lässt.
„Die Methanverordnung ist ein wichtiges Klimaschutzinstrument im Energiesektor“, beginnt sie. „Es gibt jedoch erhebliche Probleme mit der Umsetzung dieser Regulierung.“ Reiche will Teile der Verordnung um drei Jahre verschieben. Was die Wirtschaftsministerin fordert, entspricht dem Wunsch der Öl- und Gasindustrie. Seit die EU-Methanverordnung 2024 in Kraft getreten ist, machen fossile Konzerne Kampagne gegen das Gesetz. Es verpflichtet Öl- und Gasunternehmen, ihre Methan-Emissionen Jahr für Jahr stärker zu überwachen und schließlich zu senken. Wenn sie weiterhin Öl und Gas in die EU liefern wollen, müssen sie Geld investieren, um sauberer zu produzieren.
Wir haben monatelang zu der Kampagne der Öl- und Gaslobby recherchiert, haben interne Dokumente mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) befreit, mit Insider*innen gesprochen und schlussendlich ein bislang unveröffentlichtes Dokument aus dem Wirtschaftsministerium erhalten. Gemeinsam mit dem ARD-Podcast REICH zeigen wir, wie die Kampagne der Öl- und Gasindustrie Schritt für Schritt fruchtet und welche Rolle Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundeskanzler Friedrich Merz dabei spielen.
Fossile Konzerne für Lockerungen
Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas. Es ist ähnlich wie CO2 ein extrem schädliches Treibhausgas, das für rund ein Drittel der Erderhitzung verantwortlich ist. Die Internationale Energieagentur hat ausgerechnet, welche Auswirkungen es hätte, wenn Öl-, Gas- und Kohlefirmen ihren Methanausstoß reduzieren. Die Einsparung wäre so groß, als würde man die gesamte Schwerindustrie der Welt auf einen Schlag CO2-frei machen. Im Energiesektor tritt Methan besonders bei der Öl- und Gasförderung in die Atmosphäre aus. Bislang wird es häufig einfach in die Luft geblasen oder abgefackelt. Aber auch bei der Verschiffung von Öl oder Gas in Tankern, dem Transport in Pipelines oder der Lagerung in großen Tanks entweicht Methan.
Besonders laut treten fossile Konzerne und deren Lobbyverbände aus den USA auf, denn seit den Sanktionen gegen Russland exportieren sie immer mehr Gas in EU-Länder. Es wird als Flüssigerdgas (LNG) mit Tankern angeliefert, beispielsweise in Norddeutschland. Im Podcast zeichnen wir die Strategien der Gaslobby Schritt für Schritt nach: Gemeinsam mit europäischen Lobbyverbänden setzen sich Konzerne wie das US-Gasunternehmen ExxonMobil oder die Verbände Center for LNG und das American Petroleum Institute für Lockerungen ein.
Ihr Hauptargument: Viele Gaskonzerne könnten die steigenden Anforderungen aus der Methanverordnung bald nicht mehr erfüllen und würden dann kein Gas mehr in die EU liefern. Es ist ein wirkmächtiges Argument, niemand möchte riskieren, dass die EU zu wenig Öl und Gas bekommt. Aber stimmt es auch?
US-Lobbyverbände tourten durch Europa
Die International Association of Oil and Gas Producers (IOGP) Europe, ein großer Öl- und Gasverband, hat eine Beratungsfirma mit einer Analyse beauftragt. Die Analyst*innen kommen zu dem Ergebnis, dass ab dem kommenden Jahr 43 Prozent des importierten Erdgases nicht mehr konform mit der Methanverordnung seien. Diese Zahl nutzen die Verbände seitdem offensiv in Briefen an EU-Regierungen und verbreiten sie durch bezahlte Meinungsartikel in Zeitungen. Sie haben sogar die US-Regierung dazu gebracht, sich in einem offenen Brief auf das Dokument zu beziehen. Dort ist die Rede von einer „umfassenden und unabhängigen“ Analyse.
Nur: Für diesen Bericht hat die Industrie bezahlt. Zudem gibt es Kritik an den Grundannahmen. Andere Beratungsfirmen kommen zu dem Ergebnis, dass genügend konformes Öl und Gas vorhanden sei. Die Industrie nutzt hier eine altbewährte Strategie: Sie schafft vermeintliche Fakten, um die eigene Position zu stärken.
US-amerikanische Verbände tourten auch durch Europa zu Regierungsvertreter*innen in Brüssel, Paris, Warschau, Rom und schließlich Berlin. Nur einen Tag bevor Wirtschaftsministerin Reiche am Verhandlungstisch in Luxemburg die Forderungen der Industrie als ihre eigenen präsentierte, traf sich eine ihrer Abteilungsleiter*innen gemeinsam mit Vertreter*innen aus Umweltministerium und Kanzleramt mit dem American Petroleum Institute und dem Center for LNG. Das Treffen fand in der US-Botschaft in Berlin statt, es sollte eigentlich geheim bleiben. Doch ein Insider hat uns davon erzählt und das Wirtschaftsministerium hat uns den Termin nach mehrfacher Nachfrage bestätigt.
Reiche ignoriert Umweltminister Schneider
Diese Lobbykampagne untergräbt nicht nur den Klimaschutz, sie offenbart auch ein Demokratieproblem. Die Methanverordnung ist seit 2024 in Kraft, weil sich in Europa eine Mehrheit dafür ausgesprochen hat. Sie wirkt wie ein Lieferkettengesetz: Konzerne, die Gas und Öl in der EU verkaufen wollen, müssen ihre Emissionen begrenzen – auch wenn sie in den USA, in arabischen Ländern oder in Norwegen produzieren. Fossile Konzerne hingegen haben keine demokratische Legitimation, sie setzen sich für ihre eigenen Interessen ein. Mit Erfolg, denn immer mehr EU-Staaten stellen die Methanverordnung in Frage und stützen sich dabei auf die Argumente der Industrie. Auch die deutsche Wirtschaftsministerin.
Reiche argumentiert, dass eine Verschärfung der Regeln für Importeure die Versorgungssicherheit mit Gas gefährde. Die Anforderungen seien zu hoch und das Gesetz nicht konkret genug. So sei etwa ungenau formuliert, wie die Konzerne aus dem Ausland ihre Emissionen überwachen sollen. Aus Angst vor rechtlichen Problemen, würden die Konzerne zögern, überhaupt Gas in die EU zu liefern. Genau das sind die Argumente der fossilen Industrie. Dabei gibt es Gegenargumente: Berechnungen im Auftrag von Umweltorganisationen zeigen, dass es genügend konformes Öl und Gas für die EU gibt. Zudem schließen Konzerne weiterhin Lieferverträge ab – die rechtlichen Risiken scheinen also beherrschbar zu sein.
Besonders sauer über Reiches Positionierung in Luxemburg war ihr Ministerkollege Carsten Schneider (SPD). Als Umweltminister ist er eigentlich für die Methanverordnung zuständig und Reiche muss sich mit ihm absprechen. Schneider möchte das Gesetz erhalten, doch Reiche hat ihn in Luxemburg offenbar einfach übergangen. Wochen später sagte Schneider dazu bei einer Befragung im Bundestag: „Die Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt und an die wurde sich in dem Fall nicht gehalten.“
Leak: Kanzler Merz übernimmt Position der Industrie
Ein Leak aus dem Wirtschaftsministerium (BMWE) zeigt nun erstmals schwarz auf weiß, dass Reiche bei diesem Bruch nichts zu befürchten hatte. Denn Bundeskanzler Merz (CDU) war in den Vorgang eingebunden. Das Dokument fasst den Sachstand zur Methanverordnung innerhalb des BMWE zusammen. Demnach habe sich Reiche im Energierat „mit Rückendeckung“ des Bundeskanzlers (BK) für den tschechischen Vorschlag ausgesprochen, die Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben. Das interne Dokument hat uns die Deutsche Umwelthilfe vorab zur Verfügung gestellt. Wir veröffentlichen es erstmals.

Das Dokument zeigt: Nicht nur Reiche übernimmt die Position der Gaskonzerne, auch der Bundeskanzler. Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, traf sich die Bundesregierung 2026 zur Methanverordnung immer wieder mit Öl- und Gasverbänden – mit Umweltorganisationen oder anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen hingegen kein einziges Mal.
Weder das Bundeskanzleramt noch das Wirtschaftsministerium antworteten auf unsere Fragen zu dem internen Dokument. Das Wirtschaftsministerium verwies lediglich darauf, dass an einem Gesetz zur Durchführung der Methanverordnung gearbeitet werde. Ein Referentenentwurf sei derzeit in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Wirtschaftsministerin Reiche entdeckte die Methanverordnung als Thema für sich, nachdem sie mit Öl- und Gaskonzernen in den USA gesprochen hatte. Im März 2026 besuchte sie eine wichtige Energiekonferenz in Texas und traf sich dort mit ExxonMobil und BP, um über das Klimaschutzgesetz zu sprechen. Das geht aus Vorbereitungsunterlagen hervor, die wir mit dem IFG befreit haben. Parallel dazu traf ihr Staatssekretär das American Petroleum Institute. Auf seiner Agenda stand ebenso wie bei Reiche die Methanverordnung. Was tatsächlich besprochen wurde, sagt das Ministerium jedoch bis heute nicht. In den Unterlagen sind viele Stellen geschwärzt und wichtige Dokumente fehlen. Gemeinsam mit Umweltorganisationen gehen wir gegen diese Intransparenz vor.
Die Gas-Lobby setzt sich durch
Anfang Oktober hat die EU-Kommission unter dem zunehmenden Druck von Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten einen Kompromiss bei der Methanverordnung vorgeschlagen: Die Pflichten für Importeure sollen sich statt um drei Jahre nur um ein Jahr verschieben. Das kann man als Etappensieg für fossile Konzerne werten.
Nun kommt es auch darauf an, wie sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der EU-Kommission verhält. Die Position von Wirtschaftsministerin Reiche war bislang klar, wie auch das interne Dokument aus dem BMWE zeigt: Sie plädiert für eine Verschiebung um drei Jahre – wie von der Industrie vorgeschlagen.

Nun müssen Umweltminister Schneider, Wirtschaftsministerin Reiche und Kanzler Merz erneut miteinander sprechen. Bislang will sich jedoch niemand festlegen. Der Bundesregierung prüfe aktuell den Vorschlag der Kommission, heißt es dazu aus dem Bundeskanzleramt.
Am 29. Oktober treffen sich die EU-Energieminister*innen erneut. Dann könnte es zum zweiten Showdown kommen. Bleiben wichtige Klimaschutzregeln bestehen? Oder setzen sich die fossilen Konzerne durch? Die Industrie hat sich bereits festgelegt: Ein Jahr strengere Klimaschutzvorgaben ist nicht genug.
→ Zum Dokument aus dem Wirtschaftsministerium
E Tr ______Methan-VO Sachstand: Verständigung mit BMUKN ist seit der Vorlage des BMUKN-Gesetzentwurfs und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) im Juni nicht. gelungen. St F hat St We um ein Gespräch zur Methan-VO gebeten, das am 28.8. stattfand. BMWE hat zwischenzeitlich selbst Stellungnahmen von Verbänden/Unternehmen zu den mit dem Entwurf verbundenen Compliance-Problemen eingeholt > Verschiebung _der Importvorschriften (eigentlich ab 1.1.27) um 3 Jahre ist einzig gute und sicherste Lösung. Von KOM empfohlene Sanktionsaussetzung heilt den derzeit unabwendbaren Verstoß gegen Importvorschriften nicht. Für Neuverträge sind die Vorschriften der Methan-VO bereits formal nicht erfüllbar, weil KOM Voraussetzungen nicht geschaffen hat (zertifizierte Prüfstellen/Äquivalenzabkommen). V.a. problematisch: BReg bewegt sich bei staatlichen bzw. staatlich _kontrollierten Unternehmen (Rosneft Deutschland als Mehrheitsanteilsinhaber an der PCK-Schwedt, SEFE, Uniper u.a.) mit dem Abschluss von Neuverträgen auf rechtlich sehr schwierigem: Terrain. Die Aussetzung der Sanktionen ändert nichts an der Rechtswidrigkeit als solcher, sofern die Voraussetzungen der Methan-VO objektiv nicht erfüllt sind > KOM löst Problem nicht > wir_bzw. Unternehmen müssten rechtliche und marktliche Risiken tragen. Das bedeutet im Ergebnis, dass diese Unternehmen bzw. der Bund vor die Wahl gestellt werden, gegen die MethanVO zu verstoßen oder die Energieversorgungssicherheit zu gefährden. St We hat am 14.8. AL Holle (BKAmt) eine E-Mail mit der folgenden Verhandlungsstrategie geschickt. Eine Antwort gab es unseres Wissens noch nicht. BKAmt hat auch einen Dissens zwischen Abt. 3 und 4, so dass eine Entscheidung von Chef‘inBK vorbereitet wird. . Verhandlungsziel „Verschiebung“: BReg wirkt (gemeinsam mit like-minded MS) auf Ratsbeschluss hin, der KOM auffordert, Entwurf einer Änderungs-VO vorzulegen, mit dem Importvorschriften auf den Zeitraum nach 2029 verschoben werden. Ratsbeschluss hätte keine bindende Wirkung für KOM, würde KOM aber politisch unter Zugzwang setzen. . Hilfsweises_Verhandlungsziel „BMWE-Lösungsvorschläge für nat. Umsetzung“: Sollte BMUKN Option 1 nicht zustimmen, sollte diese verworfen werden, wenn BMUKN (1.) unsere zentralen Änderungen im Entwurf für das MethanverordnungsG und (2.) unseren Entwurf einer AVV BMWE/BMUKN zum MethanverordnungsG akzeptiert. Im: MethanverordnungsG würde nach unseren Änderungen gesetzlich geregelt werden, dass aufgrund der KOM-Empfehlung keine Sanktionen verhängt werden. St F und FE BMUKN haben das bereits in einem früheren Gespräch zugesichert. BMWE lehnt Übernahme entsprechender Vollzugsaufgaben durch BGR und BAFA ab > muss im BMUKN-Geschäftsbereich stattfinden. Mit der angepassten AVV würde für private Unternehmen größtmögliche Rechtssicherheit geschaffen > stellt fest, welche Vorschriften derzeit erfüllbar bzw. nicht erfüllbar sind und welcher Nachweis für einen „non-fraudulent breach“ (Forderung KOM für Sanktionsfreiheit) der Methanverordnung erbracht werden muss.

> DEU übernimmt Risiko eines - von uns eher als unwahrscheinlich gehaltenen — Vertragsverletzungsverfahrens, um Risiko für Importeure und: die Versorgungs- sicherheit bestmöglich zu reduzieren. Eine Entlassung aus Frühkoordinierung hätte Option 2 zur Voraussetzung. 3. Verhandlungsziel Hinwirken auf Äquivalenzabkommen ‚DEU sollte (gemeinsam mit like-minded MS) KOM auffordern, möglichst schnell ÄAquivalenzabkommen über einen gleichwertigen Regelungsrahmen mit Drittstaaten abzuschließen. DEU/ BMWE Position: Bei anderen MS in Erfahrung bringen, ob sie eine rechtssichere Verschiebung des Importteils der Methan-VO bis 2030 durch Änderung der Methan-VO mittragen würden? Die DEU Haltung ist noch nicht entschieden, obwohl sich BM’in mit Rückendeckung von BK beim letzten Energieministerrat für ein CZE Papier ausgesprochen hat, das obiges fordert. BMUKN hat sich jedoch öffentlich beschwert, das sei nicht abgesprochen gewesen. Grundsätzlich ist BMWE für eine Verschiebung, BMUKN dagegen. Entscheidung durch ChefiinBK wird vorbereitet. Bei KOM in Erfahrung bringen, mit welchen Ländern Äquivalenzabkommen verhandelt werden und wie der Stand der Verhandlungen ist. Es ist wichtig, diese zu führen und zügig und erfolgreich zu beenden.

PakarPBN
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