Informationsfreiheit gilt auch für SMS

Kürzlich war die aktuelle Präsidentin der UN-Generalversammlung Annalena Baerbock in der US-amerikanischen Dailyshow bei Host Jon Stewart zu Gast und schwärmte unter anderem von der Transparenz, die bei den Vereinten Nationen herrsche. Die Vorstellungsgespräche, die sie mit ihren potenziellen Nachfolger*innen führen werde, würden sogar live im UN-Fernsehen übertragen. 

Ihr vorheriger Arbeitgeber, das Auswärtige Amt, legt hingegen wenig Wert auf Transparenz.. Im Juni 2023 beantragte FragDenStaat mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu SMS, die Annalena Baerbock an die Außenminister*innen anderer Länder verschickt hatte. Damit wollte sie für Zustimmung zu einer Resolution der UN-Generalversammlung zur Ukraine werben. Das Auswärtige Amt lehnte unseren Antrag ab. Es stellte sich auf den altbekannten Standpunkt, den wir schon oft kritisiert haben: Nachrichten auf Smartphones seien keine amtlichen Informationen und damit generell nicht „veraktungswürdig“. Soweit SMS ausnahmsweise aktenrelevanten Inhalt hätten, würde der Inhalt zum Beispiel in Form von Vermerken in die Akten aufgenommen. Uns ging es aber nicht um begleitende Vermerke, sondern um die SMS selbst. Darum klagten wir vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) gegen das Auswärtige Amt.

VG Berlin: SMS sind amtliche Informationen

Das VG Berlin stellte nun klar: Die SMS sind amtliche Informationen, weil sie nach den Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung aktenrelevant sind. Ob die Informationen möglicherweise anderweitig veraktet sind, ist also irrelevant: Gerade dem genauen Wortlaut komme ein erheblicher Informationswert zu, so das Gericht. Dem Auswärtigen Amt gestand das VG Berlin lediglich geringe Schwärzungen zu: Zum Schutz internationaler Beziehungen können sowohl die genaue Bezeichnung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gegenüber den unterschiedlichen Empfängern der SMS als auch die Empfänger der Nachrichten und Hinweise auf ihre Identität geschwärzt werden.

Damit verurteilt ein Gericht erstmals eine Behörde zur Herausgabe von SMS nach dem Informationsfreiheitsgesetz – ein Meilenstein für die Informationsfreiheit. Vergangenes Jahr konnte abgeordnetenwatch vor dem VG Berlin bereits einen Etappensieg erreichen: Das Gericht ordnete an, dass Aufzeichnungen über SMS zwischen dem damaligen Finanzminister Christian Lindner und dem Porsche-CEO Oliver Blume herausgegeben werden müssen. Rechtliche Grundlage war hier allerdings das Umweltinformationsgesetz (UIG), außerdem erhielt abgeordnetenwatch die Aufzeichnungen über die SMS, nicht die Nachrichten selbst. 

Behördliche Praxis: Verschweigen oder Löschen

Dass theoretisch ein Anspruch auf Herausgabe von nicht verakteten Nachrichten bestehen kann, wenn diese aktenrelevant sind, hatte die Rechtsprechung im Grundsatz zwar schon anerkannt. In der Praxis scheiterten entsprechenden Anträge bisher jedoch. Entweder ziehen sich Behörden auf den Standpunkt zurück, nach ihren internen Richtlinien sei Mitarbeitenden eine Kommunikation über SMS oder Messenger gar nicht gestattet, deswegen sei davon auszugehen, dass auch gar keine Informationen vorlägen. Oder sie behaupten, falls es Nachrichten gegeben haben sollte, seien sie jedenfalls längst gelöscht. 

Die Existenz der SMS abzustreiten war in diesem Fall schwer möglich, da der Spiegel bereits über die Textnachrichten berichtet hatte. Das Auswärtige Amt teilte dann im Klageverfahren mit, der persönliche Versand per SMS durch die Außenministerin sei in diesem Ausnahmefall nur nach einer ausführlichen Risikoanalyse- und -abwägung erlaubt gewesen, obgleich dies nach internen Richtlinien eigentlich untersagt sei. 

SMS und Messenger als Kommunikationsmittel der Wahl 

Tatsächlich darf aber bezweifelt werden, dass die amtliche Kommunikation mittels SMS oder Messengernachricht die Ausnahme darstellt. Insbesondere auf Leitungsebene sind Kommunikationswege, die nicht unbedingt in Akten auftauchen, weit verbreitet. Schon Angela Merkel wurde nachgesagt, am liebsten per SMS zu kommunizieren. Dabei gibt es nur unzureichende rechtliche Vorgaben zur Ablage dieser Nachrichten in den Akten. Darum fordern wir seit Langem eine Generalüberholung der Regeln zur Aktenführung, insbesondere mit Blick auf die digitale Kommunikation. Solange SMS und vergleichbare Nachrichten nicht in Akten auftauchen, ist ihre Existenz kaum belegbar und das macht es schwierig, sie über die Informationsfreiheitsgesetze zu erhalten. 

Die zunehmende Nutzung von SMS und Messengerdiensten ist dabei nicht nur ein Problem für die Informationsfreiheit, sondern kann auch ein Problem für die Sicherheit darstellen, was etwa die jüngste Phishing-Attacke, auf die unter anderem Bundesministerinnen, die Signal nutzen, hereingefallen sein sollen, verdeutlicht. 

Langer Atem zahlt sich aus

Um den aktuellen Sieg vor dem VG Berlin zu erreichen, haben wir lange gekämpft. Denn wir sind schon oft vor Gericht gezogen, um Zugriff auf Textnachrichten zu bekommen. Der Rechtsstreit reiht sich ein in vorherige Verfahren zu WhatsApp-Nachrichten vom ehemaligen Verkehrsminister Andy Scheuer mit den Gründern von Augustus Intelligence, SMS von Angela Merkel oder SMS des ehemaligen Außenministers Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan. Die Klagen scheiterten daran, dass Nachrichten entweder bereits gelöscht waren oder das Gericht aufgrund interner Richtlinien, die einer Nutzung von SMS oder Messengern widersprechen, davon ausging, dass dann wohl auch tatsächlich keine Kommunikation über diese Kanäle stattgefunden habe. 

Im Fall der ehemaligen Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, die offensichtlich über den Nachrichtendienst Wire mit der Leitungsebene ihres Ministeriums kommunizierte, konnten wir vor dem Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren erreichen, dass die Nachrichten vorläufig nicht gelöscht werden dürfen. Das Ministerium gab daraufhin eine entsprechende Zusage ab, die endgültige Entscheidung steht noch aus. Doch der Fall Baerbock zeigt, dass wir Informationsfreiheit auch bei informeller digitaler Kommunikation durchsetzen können, selbst wenn Behörden dies bislang häufig verhindert haben. Mit seinem Urteil macht das VG Berlin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im digitalen Zeitalter und erhöht damit auch den Druck auf Behörden, endlich klare Regeln für den Umgang mit SMS- und Messengerkommunikation zu schaffen.

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