Die „551 Fragen“ von CDU und CSU vor einem Jahr waren der Auftakt, jetzt verstärkt die Bundesregierung ihr Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen: Sie führt eine „Extremismusklausel“ ein, mit der das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Macht über Demokratie-Projekte erhält.
Ende Januar verschickte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) an Träger des Demokratie-Förderprogramms „Demokratie leben!“ neue Bedingungen für künftige Förderungen. Wir veröffentlichen das Schreiben hier.
Teilnehmer und Maßnahmen durchleuchten
Sie sehen vor, dass geförderte Organisationen nicht nur ihre Kooperationspartner und geplante Auftragnehmer*innen, sondern auch Teilnehmer*innen an Veranstaltungen überprüfen müssen. Nach den Vorgaben dürfen keine „extremistischen Strukturen“ unterstützt werden.
Bevor Gelder weitergegeben werden, müssen die Zuwendungsempfänger sicherstellen, dass es zu keiner Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung kommt. Und auch ihre Kooperationspartner müssen wiederum die Personen und Organisationen, mit denen sie zusammenarbeiten wollen, überprüfen.
Unklar ist allerdings, wie diese „Prüfung“ aussehen soll und auch welche rechtlichen Maßstäbe genau gemeint sind, wenn von der freiheitlich demokratischen Grundordnung und „extremistischen Strukturen“ gesprochen wird.
Besonders problematisch ist, dass in diesem Zusammenhang auf das Bundesverfassungsschutzgesetz und nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen wird. Die Geheimdienste haben sich nämlich schon in der Vergangenheit nicht an die Vorgaben des obersten Gerichts gehalten und ihre eigene Definition entwickelt. In der Praxis dürfte also das Bundesamt für Verfassungsschutz in einigen Fällen darüber mitentscheiden, ob Demokratie-Initiativen gegen die neuen Förderbestimmungen verstoßen und ihnen Gelder entzogen werden.
Misstrauen gegenüber Demokratie-Projekten
Bei „Unklarheiten oder Zweifeln bezüglich der Verfassungstreue von Dritten“ müssen geförderte Organisationen sich an das BAFzA wenden, das dann möglicherweise Informationen an den Geheimdienst weitergibt.
Die neue Extremismusklausel betrifft sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen als auch die Landes-Demokratiezentren. Die Länder sind gezwungen, die Extremismusklausel an die von ihnen geförderten Projekte weiterzugeben.
Rechtliche Zweifel
Der Sozial- und Rechtswissenschaftler Maximilian Pichl, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences, beschreibt auf dem Justiz-Medium Verfassungsblog die rechtsstaatlichen und praktischen Probleme der Extremismusklausel. Es liege nahe, dass sie wieder zu unbestimmt sei – so wie es bereits das Verwaltungsgericht Dresden schon 2012 festgestellt hat. Damals sollte bereits eine Extremismusklausel eingeführt werden, die letztlich scheiterte. Die Bestimmtheit ist ein rechtsstaatliches Gebot, damit die Betroffenen wissen, was genau von ihnen erwartet wird und die Bestimmung nicht willkürlich missbraucht werden kann. Außerdem seien Eingriffe in den Datenschutz der Mitarbeitenden oder in die Meinungsfreiheit zu befürchten.
Vor allem aber werde demokratische zivilgesellschaftliche Arbeit durch die neue Klausel massiv eingeschränkt, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Die Arbeit in der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung etwa sei kaum noch rechtssicher möglich. Zudem sind Begriffe wie „extremistische Strukturen“ aktuell sehr umkämpft und ein Einfallstor für autoritäre Angriffe auf die Zivilgesellschaft.
Das Ministerium will Daten
Das Bundesfamilienministerium unter Katrin Prien (CDU) wies außerdem die Partnerschaften für Demokratie in einem Rundschreiben an, mehr Daten zu sammeln und für Prüfungen zur Verfügung zu stellen, auch über ihre Bündnispartner. Dabei ist unklar, wo und wie lange diese Daten gespeichert werden und was mit ihnen geschieht, etwa ob der Geheimdienst diese Daten noch überprüft.
Dies liegt nahe. Denn durch eine Kleine Anfrage der Linksfraktion kam kürzlich ans Licht, dass die Daten von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Privatpersonen, die Fördermittel beim Bund beantragen, in großer Zahl an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Überprüfung geschickt werden.
In welchem Umfang Daten zwischen den Ministerien und dem Verfassungsschutz in diesem sogenannten Haber-Verfahren ausgetauscht werden und welchen Einfluss dies auf die Fördermittelvergabe hat, ist völlig unklar. Selbst betroffene Vereine werden im Dunkeln gelassen.
Jetzt tätig werden und Auskünfte einfordern!
Ihr befürchtet betroffen zu sein? Wir haben Musteranträge erstellt, mit denen ihr beim Verfassungsschutz und den zuständigen Ministerien abfragen könnt, was mit euren Daten passiert ist.
Sowohl an das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch an das Familien- und Innenministerium sowie weitere Behörden lassen sich die Auskunftsanfragen richten.
Wenn ihr dazu Fragen habt, meldet euch bei unserem Gegenrechtsschutz. Falls ihr weitere Informationen aus den zuständigen Behörden für uns habt, meldet uns gern auch vertraulich bei uns.
→ Zu den Nebenbestimmungen bei „Demokratie leben!“
→ Zum Rundschreiben an die Partnerschaften für Demokratie
→ Auskunftsantrag 1: Datenabfrage beim Verfassungsschutz
→ Auskunftsantrag 2: Datenabfrage beim BAFzA, BMI oder anderen zuständigen Behörden
→ Auskunftsantrag 3: Akteneinsicht beim Fördermittelgeber
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