Die AfD ist verfassungswidrig. Das zeigt die Analyse von rund 2.500 Belegen. Dahinter steht mehr als ein Jahr Arbeit von Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen der Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Ihr Rechtsgutachten zeigt: Die AfD missachtet mit ihren Zielen und ihrem Handeln systematisch grundlegende Konzepte der Verfassung: das Demokratieprinzip und die Menschenwürde.
Für ihr Gutachten hat die GFF mehr als drei Millionen öffentlich zugängliche Daten von Fraktionen, Verbänden und Funktionär*innen der AfD gesammelt, katalogisiert und rechtlich bewertet, darunter Wahlprogramme, Reden und Social Media-Posts.
Es ist das bisher umfassendste Gutachten dieser Art und ein entscheidender Beitrag in der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD. Denn die GFF hält es aufgrund ihrer Erkenntnisse für wahrscheinlich, dass ein zulässiger Verbotsantrag Erfolg hätte. Weil die Jurist*innen konkret anhand der Verfassung und an vorherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – etwa beim Verbotsverfahren gegen die NPD – geprüft haben, könnte das Gutachten eine Blaupause für ein Verbotsverfahren werden. Ein Antrag auf Verbot der AfD müsste von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung kommen.
Wir möchten, dass sich alle selbst ein Bild davon machen können, auf welcher Basis das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass die AfD verfassungswidrig ist. Deshalb veröffentlichen wir sämtliche dort verwendeten Social-Media-Belege: in unserer AfD-Datenbank mit mehr als 2.000 Einträgen. In diesem Artikel zeigen wir für die Hauptargumente des Gutachtens exemplarisch Belege aus der Datenbank. Das Gutachten ist mit Anhängen mehr als 3.000 Seiten lang und stützt sich auf weitere Argumente.
Unsere AfD-Datenbank dokumentiert rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Aussagen der AfD. Diese Inhalte geben ausschließlich Positionen der AfD wieder, die wir uns nicht zu eigen machen. Damit wir diskriminierende Sprache nicht ungefiltert wiedergeben, haben wir einige Begriffe geschwärzt, ohne den Inhalt der Belege zu verfälschen.
Die massive Konfrontation mit solchen menschenverachtenden Inhalten ist belastend. Seht euch die Datenbank nur an, wenn ihr euch dazu gerade in der Lage fühlt und holt euch Unterstützung, wenn es euch stark belastet. Unterstützung bekommt ihr beispielsweise unter oder beim Krisentelefon unter 0800 / 11 10 111.
Unterdrückung politischer Gegner*innen
Rund 220 Belege zeigen, dass die AfD politische Gegner*innen unterdrücken und für politische Entscheidungen strafrechtlich verfolgen will. Die entsprechenden Aussagen stammen von 88 Personen aus allen Ebenen der AfD – von der Bundessprecherin Alice Weidel über Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordnete bis zu kommunalen Mandatsträger*innen. Zudem von zehn Verbänden und Fraktionen.
Immer wieder brandmarkt die AfD Politiker*innen anderer Parteien als „Feinde des Volkes“. Die Bundesregierung würde zugunsten „ausländischer Mächte“ Probleme orchestrieren um mit „von langer Hand erdachte Lösungen“ die deutsche Bevölkerung zu unterdrücken, schreibt etwa die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst in einem Post im Dezember 2023.
Nicole Höchst, MdB aus Rheinland-Pfalz und forschungspolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion, stv. Landesvorsitzende Rheinland-Pfalz, Facebook-Post vom 6.
Dezember 2023
Derartige Verschwörungserzählungen haben den Zweck, ein hartes Vorgehen gegen Politiker*innen zu rechtfertigen – auch mit einem Missbrauch des Strafrechts. Die AfD fordert die strafrechtliche Verfolgung von mindestens 22 Politiker*innen für deren politische Entscheidungen, darunter etwa Angela Merkel, Jens Spahn (beide CDU), Nancy Faeser (SPD), Claudia Roth, Winfried Kretschmann (beide Grüne) oder Marco Buschmann (FDP). Meist geht es um die Corona- oder die Migrationspolitik. So teilte etwa Sven Tritschler, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen, ein KI-generiertes Bild, das Angela Merkel in Handschellen zeigt und auf die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro durch die USA anspielt.

Sven Tritschler, MdL in Nordrhein-Westfalen und stv. Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalen, Instagram-Post vom 3. Januar 2026
Auch die Zivilgesellschaft soll vor Gericht landen, wenn es nach der AfD geht. So möchte die EU-Fraktion der AfD nicht nur die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch für deren Engagement vor Gericht stellen, sondern auch gleich die gesamte Evangelische Kirche, weil diese sich an Seenotrettungsaktionen beteiligt hat. Selbst gegen Mitarbeiter*innen der Verfassungsschutzbehörden will die AfD das Strafrecht missbrauchen.

Björn Höcke, MdL in Thüringen, Landesvorsitzender Thüringen und Fraktionsvorsitzender
Thüringen, X-Post von Anfang Mai 2025, inzwischen gelöscht; Screenshot bei @Coolnasenbaer vom 4.5.2025
Wer gegen demokratische legitimierte Entscheidungen mit dem Strafrecht vorgehen und politische Gegner vor Gericht bringen will, verstößt gegen Grundlagen der Demokratie. „Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung politischer Gegner*innen deuten damit jedenfalls dann auf eine demokratiefeindliche Zielsetzung hin, wenn sie klar politisch motiviert sind und nicht tatsächliche Straftaten bestraft werden sollen“, schreiben die Gutachter*innen.
Rassismus, insbesondere Muslimfeindlichkeit
Ein zentrales Prinzip des Grundgesetzes ist die Menschenwürde. Sie steht in der deutschen Verfassung aus gutem Grund an erster Stelle. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in Artikel 1. Doch dieses Prinzip missachtet die AfD laut Einschätzung der GFF systematisch und in mehreren Bereichen. Besonders deutlich werde das in rassistischen und insbesondere muslimfeindlichen Aussagen und Forderungen. So werden in unzähligen Nachrichten und Posts Muslim*innen als Bedrohung dargestellt, häufig verwendet die AfD dabei Vokabular, das an Kriege erinnert.

Maximilian Krah, Bundestagsabgeordneter, X-Post vom 08.06.2023
Entsprechend fordert die AfD Moscheebau- und Muezzinrufverbote oder ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Das würde Muslim*innen in ihrer Rechtsgleichheit und letztlich in ihrer Menschenwürde verletzen, argumentieren die Gutachter*innen.
Gleichzeitig zielt die Politik der AfD laut GFF-Gutachten darauf ab, einen bestimmten Teil der Bevölkerung politisch und rechtlich zu privilegieren: Die Menschen, die nach dem ethnisch-kulturellen Volksverständnis der AfD als Deutsche gelten. Deutsche Staatsbürger*innen mit Migrationsbiografie sind dabei nicht mit eingeschlossen. Dies ist ein klarer Widerspruch zum Volksbegriff im Sinne des Grundgesetzes.

Christina Baum, MdB aus Sachsen-Anhalt und ehem. Mitglied im Bundesvorstand,
Facebook-Post vom 22.01.2020
So fordert die AfD unter anderem Privilegien bei Geburten von Kindern, die ihrem Verständnis von Deutschsein entsprechen. In Sachsen-Anhalt, wo die AfD im Herbst 2026 an die Macht kommen könnte, fordert die Partei „Sonderklassen“ für Kinder von Geflüchteten.
Außerdem möchte die AfD straffällige Deutsche ausbürgern, wenn sie noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben. Eine Ausbürgerung sei in diesem Fall jedoch gegen die Verfassung, argumentiert das Gutachten. Die Betroffenen würden im Vergleich zu Personen mit nur deutscher Staatsangehörigkeit ungleich behandelt.

Alice Weidel, Bundessprecherin und Fraktionsvorsitzende, X-Post vom 7.11.2023
Und offenbar ist die Forderung der AfD nach Ausbürgerungen nicht daran gebunden, dass jemand tatsächlich eine Straftat begangen hat. In den Belegen finden sich Forderungen nach einer Ausbürgerung auch gegen zehn prominente Deutsche mit Migrationsgeschichte, die politisch anderer Meinung sind als die AfD.

Alice Weidel, MdB aus Baden-Württemberg, Bundessprecherin und Vorsitzende der
Bundestagsfraktion, Twitter-Post vom 17.02.2018
Besonders deutlich wird die Feindseligkeit der AfD gegenüber Schutzsuchenden. Der AfD-Kreisverband Karlsruhe verteilte vor der Bundestagswahl 2025 Flyer, die wie Flugtickets aussahen, darauf der Titel „Abschiebeticket“. Die Flyer wurden auch an andere Kreisverbände weitergegeben, erstmals kursierten sie laut Medienberichten Anfang 2025 beim AfD-Bundesparteitag in Riesa.
Außerdem haben verschiedene Ebenen der AfD einen „Abschiebekalender“ produziert und verbreitet. Der Kalender enthält Bilder von zwölf Flugzeugen, die der Landtagsabgeordnete Miguel Klauß als „zwölf schönste Abschiebeflieger“ bezeichnet.

Diverse Medienberichte, ua ZDF: „Abschiebetickets“ der AfD: Polizei ermittelt, 14.01.2025
Solche Aktionen wertet das Gutachten als klares Zeichen dafür, das in der Verfassung garantierte Recht auf ein Asylverfahren zu untergraben. „Wer Abschiebung als Wettbewerb oder Feier rahmt, droht, das Individuum nicht mehr als Rechtssubjekt zu behandeln, dessen Lage zu prüfen wäre“, schreiben die Jurist*innen. Stattdessen seien die Menschen nur noch Objekte, die mit allen Mitteln zu entfernen seien.
Queerfeindliches Verhalten
Das Gutachten benennt außerdem Feindseligkeit gegenüber queeren und insbesondere trans Personen als ein Wesensmerkmal der AfD. Dafür finden sich in der Datenbank rund 100 Belege, bei denen der Achtungsanspruch der Personen missachtet wurde. Neben allgemeinen Herabwürdigungen negiert die AfD häufig die Geschlechtsidentität von Personen, etwa durch Deadnaming oder Misgendern.

AfD Landesverband Niedersachsen, X-Post vom 1.11.2024
Nicht alle Äußerungen verfassungswidrig laut Grundgesetz
Das Gutachten analysiert auch andere diskriminierende und herabwürdigende Aussagen der AfD. So fänden sich zum Beispiel strukturell antisemitische oder behindertenfeindliche Tendenzen. Diese Aussagen seien laut GFF in ihrer Systematik und Häufung jedoch nicht ausreichend, um die AfD auch diesbezüglich als verfassungswidrig einzustufen. Ebenso gebe es zum aktuellen Zeitpunkt nur vereinzelte Hinweise, jedoch keine strukturellen Belege dafür, dass die AfD nachweislich darauf dringe, die parlamentarische Demokratie an sich abzuschaffen oder die richterliche Unabhängigkeit einzuschränken.
Das letzte Verbotsverfahren gegen eine deutsche Partei ist 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damals stellten die Richter*innen zwar fest, dass die rechtsextreme NPD verfassungsfeindlich ist, zugleich sei die Partei zu unbedeutend, um eine tatsächliche Gefahr für die Demokratie darzustellen. Mit Blick auf die AfD kommt das Team der GFF in dem Gutachten zu einem anderen Schluss. Das Handeln der AfD sei planvoll, schreiben die Autor*innen. Die Partei betreibe eine teils aggressive Delegitimierung des Staats und pflege Kontakte in die USA, nach Russland oder in das rechtsextreme Vorfeld. „Sie hat das Potential, ihre Ziele zu erreichen”, lautet die warnende Einschätzung der Gutachter*innen.
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