Katherina Reiche: Die Eon-Ministerin

Die Opposition widerspricht, Energieverbände üben Kritik, auch der Koalitionspartner SPD will nachbessern. Trotzdem will die Bundesregierung an diesem Mittwoch das sogenannte Netzpaket beschließen. Es ist ein zentrales Konzept in der Energiepolitik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Interne Dokumente aus dem Wirtschaftsministerium legen den Verdacht nahe, dass die Ministerin dabei vor allem an die Wünsche ihres letzten Arbeitgebers denkt: den milliardenschweren Energiekonzern Eon.

Der Redispatch-Vorbehalt: Eine Idee von Eon

Im Kern geht es im Netzpaket darum, unter welchen Rahmenbedingungen neue Windräder und Solaranlagen an das Stromnetz angeschlossen werden. Wenn es viel Wind oder Sonne gibt, müssen Anlagen manchmal abgeregelt werden. Besonders in Regionen mit vielen Windrädern oder Solarparks, kann das Netz den produzierten Strom häufig nicht vollständig aufnehmen. Bislang haben Anlagenbetreiber dann eine Entschädigungszahlung für den überschüssigen Strom erhalten. Reiches Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Entschädigung bei neuen Anlagen eingeschränkt wird, wenn die Anlagen in Gebieten gebaut werden, in denen es mehr als fünf Prozent Abregelung im Jahr gibt.

Das Konzept ist als „Redispatch-Vorbehalt“ bekannt geworden – auch wenn der Begriff im neuesten Gesetzesentwurf nicht vorkommt. Reiches Ministerium hat den Entwurf im Vergleich zu einer zuvor geleakten Version entschärft. Das grundlegende Konzept aber bleibt bestehen.

Dokumente, die wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) befreit haben, legen den Verdacht nahe, dass Reiche mit den Plänen im Netzpaket ihrem ehemaligen Arbeitgeber Eon einen Gefallen tut. Denn der Redispatch-Vorbehalt ist eine Idee des Energieriesen. Reiche war bis unmittelbar vor ihrem Wechsel an die Spitze des Wirtschaftsministeriums Vorstandsvorsitzende von Westenergie, einer 100-prozentigen Tochterfirma von Eon. Der Milliardenkonzern ist der größte Verteilnetzbetreiber in Deutschland und versorgt rund 14 Millionen Kund*innen mit Strom und Gas.

Ein Konzept von Eon

Aus der Terminvorbereitung für die Veranstaltung „Puls 9“ im November 2025

Anhand von öffentlichen Dokumenten lässt sich nachzeichnen, wie der Vorschlag des Redispatch-Vorbehalts seit 2021 erst in Veröffentlichungen von Eon auftauchte, dann im Monitoring-Bericht zur Energiewende zu lesen war und schließlich in den Referentenentwurf zum Netzpaket wanderte. Laut Lobbyregister wirbt Eon seit mindestens 2024 politisch für den Redispatch-Vorbehalt. Anfang dieses Jahres hat Eon das Konzept auch öffentlich gelobt.

SPD-Abgeordnete: „Es liegt nahe, dass hier eine politische Einflussnahme vorliegt.“

Wer hingegen ein Problem mit der Eon-Idee hat: Die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer von der SPD – immerhin der Koalitionspartner von Reiches CDU. „Der Redispatch-Vorbehalt schadet den Investitionsbedingungen und behindert die Ausbauziele“, sagt die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Er sei mit den Aussagen des Koalitionsvertrages nicht vereinbar. Warum das Wirtschaftsministerium jetzt trotzdem den Redispatch-Vorbehalt umsetzen will? „Es liegt nahe, dass hier eine politische Einflussnahme vorliegt“, sagt Scheer.

Noch deutlicher wird Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen und früher selbst parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. „Der Redispatch-Vorbehalt von Frau Reiche ist ein Geschenk an Eon“, sagt er. Eon versorgt viele ländliche Regionen in Deutschland, in denen die meisten Windräder und Solarparks stehen. Der Konzern muss deshalb im Vergleich besonders hohe Entschädigungszahlungen an Solar- und Windparks zahlen. „Mit Frau Reiches Vorschlag spart Eon Geld, vom Netzpaket profitiert besonders ihr alter Arbeitgeber“, sagt Kellner.

Im Wirtschaftsministerium sieht man auf Nachfrage hingegen kein Problem. „Die Ministerin arbeitet nicht auf Basis von Gefallen, sondern nach ihren politischen und fachlichen Überzeugungen“, schreibt ein Sprecher. Der geplante Redispatch-Vorbehalt sei dringend geboten, um den Ausbau Erneuerbarer Energien besser regional zu steuern. Zudem würden Netzbetreiber nicht finanziell vom Redispatch-Vorbehalt profitieren. 

Per Du mit der Wirtschaftsministerin

Wie eng die Wirtschaftsministerin mit ihrem alten Arbeitgeber verbandelt ist, zeigen interne Unterlagen zu einem Termin im November 2025. Damals war Reiche zu Gast bei einer Lobbyveranstaltung von Eon. Bei dem Event „Puls 9“ ging es um die Rolle von Netzbetreibern bei der Energiewende. Geladen waren neben Ministerin Reiche 150 Gäste, darunter zahlreiche Eon-Manager, der Chef der Bundesnetzagentur und Journalist*innen. Über das IFG haben wir die dazugehörigen Vorbereitungsunterlagen für die Ministerin befreit.

„Liebe Katherina“, beginnt die Einladung an die Ministerin – handschriftlich. Später schreibt der Absender, offensichtlich ein hoher Mitarbeiter bei Eon, der in den Dokumenten geschwärzt ist: „Ich würde mich sehr freuen, dich für einen Impuls und die Teilnahme an der zentralen Podiumsdiskussion gewinnen zu können.“

„Liebe Katherina“

„Liebe Katherina“
Aus der Eon-Einladung an Ministerin Reiche vom 7.8.2025

Unsere Recherchen zeigen: Reiche hat nicht nur zugesagt, sie hat sich auf der Bühne offen für die Interessen von Eon ausgesprochen – und das entgegen der Empfehlung ihres Ministeriums. Vergleicht man die Dokumente aus dem Wirtschaftsministerium mit einem Audio-Mitschnitt von Reiches Rede, ergibt sich ein klares Bild: Reiche missachtete sowohl das in ihrem Ministerium verfasste Redemanuskript als auch das Briefing ihrer Fachabteilung. Stattdessen machte sie sich für die Interessen ihres ehemaligen Arbeitgebers und anderer Netzbetreiber stark.

Reiche: „Ich bin gerne gekommen“

Gleich zu Beginn ihrer Rede setzt Reiche den Ton. Sie sei gerne gekommen, sagt sie. „Dieser Satz ist wahrscheinlich schon hinreichend verdächtig.“ Lachen im Saal. Die Marschrichtung in der knapp 20-minütigen Rede wird schnell klar: mehr Pragmatismus. Es habe lange eine „leichte Schräglage“ in der Energiepolitik gegeben, sagt Reiche. Das Thema Klimaschutz habe die Themen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit überlagert.

Tatsächlich gibt es beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ein Problem: Die Netze sind ein Nadelöhr. Um überall in Deutschland neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder und Stromspeicher anzuschließen, braucht es hohe Investitionen. Derzeit hinkt der Netzausbau der steigenden Zahl an EE-Anlagen hinterher und bremst so die Energiewende aus. Gleichzeitig erwirtschaften Netzbetreiber – allen voran Eon – Renditen auf Rekordniveau. 

Auf der Eon-Veranstaltung in Berlin adressiert Reiche hingegen die vermeintliche Not des Energieriesen: „Wir brauchen einen Investitionsrahmen, innerhalb dessen diese gewaltigen Investitionen, die ja nicht nur der Eon-Konzern sondern auch die Übertragungsnetzbetreiber und alle Verteilnetzbetreiber stemmen müssen, in irgendeiner Form wirtschaftlich abgebildet finden“, sagt sie. Etwas später lobt sie Eon: „Tatsächlich hat der Eon-Konzern fünf Milliarden Euro investiert doppelt so viel wie 2020. Das sind teilweise gewaltige Zahlen.“

Keine der zitierten Aussagen taucht in Reiches Redemanuskript oder in den vorbereitenden Unterlagen auf. Das Briefing an die Ministerin ist ausgewogener. Dort steht etwa, Netze und Erneuerbare Energien müssten synchron ausgebaut werden. Aus denselben Vorbereitungsunterlagen stammt auch die Aussage, dass der Redispatch-Vorbehalt ein von Eon entwickeltes Konzept ist. Das heißt: Reiche sollte eindeutig klar gewesen sein, dass sie für ein Konzept von Eon eintritt.

Reiches Ratschlag an die Bundesnetzagentur

Hinzu kommt ein weiterer Punkt der zeigt, wie sich Reiche auf die Seite ihres Ex-Arbeitgebers stellt: Gegen Ende ihrer Rede geht Reiche auf ein für die Netzbetreiber zentrales Verfahren ein. Im sogenannten NEST-Prozess regelt die Bundesnetzagentur unter anderem, welche Erlöse Netzbetreiber über die Netzentgelte einnehmen dürfen. Stromnetze sind kein freier Markt, es gibt viele Regeln, die bestimmen, wie teuer der Strom für Verbraucher*innen am Ende wird. Das Verfahren ist für Netzbetreiber wie Eon wichtig, weil es um ihr Geld geht. 

Die Briefing-Dokumente an die Ministerin zeigen: Die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur liegen im November 2025 im Streit über die Eckpunkte. Eon und andere Betreiber befürchten wirtschaftliche Nachteile, die Bundesnetzagentur hingegen hält die veranschlagten Renditen für auskömmlich. In dieser Situation ergreift Reiche Partei für die Netzbetreiber. „Die Bundesnetzagentur hat bei der Veröffentlichung der Eckpunkte sicherlich damit gerechnet, dass die Branche nicht alles gut finden wird“, sagt sie in ihrer Rede. „Wir sollten dies aber nicht nur abtun als das normale Complaining einer Branche, der es doch eigentlich ganz gut geht.“

Reiches Worte haben in dem Prozess durchaus Gewicht. Die Bundesnetzagentur ist zwar eine weitgehend unabhängige Behörde, aber sie untersteht Reiches Wirtschaftsministerium. Bei der Veranstaltung vor Ort ist auch Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur. Er ist verantwortlich für den NEST-Prozess. 

Das Wirtschaftsministerium schreibt dazu: „Das Bundeswirtschaftsministerium und die Ministerin achten die europarechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde.“ Die Ministerin habe bei der Veranstaltung klargemacht, dass Prozess und Entscheidung bei der Bundesnetzagentur lägen. Insgesamt sei es üblich, dass Minister*innen bei Reden Äußerungen auf Grundlage des Manuskripts frei ergänzten. Widersprüche zur Terminvorbereitung seien für das Ministerium nicht erkennbar. 

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi arbeitet seit Jahren zur Energiepolitik. Er sieht das anders. „Eine Ministerin, die ihre Fachebene ignoriert und einseitig die Interessen von Netzbetreibern bedient, gefährdet die Energiewende – und damit die Zukunft von Wirtschaft und Energiesouveränität in Deutschland“, sagt er. Es brauche ein „Netzpaket für ein 100 Prozent-Erneuerbares Energiesystem“, das einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien ermögliche und den bedarfsgerechten Netzausbau fördere.

Sollte die Bundesregierung das Netzpaket beschließen, wird im Herbst weiterdiskutiert. Damit es zum Gesetz wird, braucht es eine Mehrheit im Bundestag.

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