Gerichte wollen sich nicht strafbar machen

Seit Kaiserszeiten ist es in Deutschland eine Straftat, Dokumente aus laufenden Strafverfahren zu veröffentlichen oder aus ihnen zu zitieren. Das ist nicht nur ein großes Problem für die Pressefreiheit – es führt mitunter auch zu absurden Verrenkungen in der Berichterstattung darüber, wenn Journalist*innen es vermeiden müssen, wörtlich zu zitieren. In welcher Form auch Gerichte vom Straftatbestand betroffen sind, ist umstritten: Einerseits gilt laut Bundesverfassungsgericht ein Veröffentlichungsgebot für wichtige Entscheidungen, gleichzeitig ist nicht abschließend geklärt, ob dieses Gebot einen Verstoß gegen das strafrechtliche Veröffentlichungsverbot rechtfertigt.

In Flensburg führte diese Unsicherheit dazu, dass das dortige Landgericht einen wichtigen Beschluss nirgendwo veröffentlichte und uns auch nicht übersandte – aus Angst, sich selbst nach Paragraph 353d des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar zu machen. Das Gericht hatte es zuvor abgelehnt, Anklage gegen eine Aktivistin der „Letzten Generation“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zuzulassen. In anderen Bundesländern hatte die Justiz derartige Anklagen noch zugelassen. Die Entscheidung war daraufhin jedoch nirgendwo einzusehen.

Das Landgericht darf den Beschluss nicht länger geheimhalten, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Eilverfahren. Es muss uns das Dokument zusenden. 

Gegen die Geheimjustiz

Trotzdem bleibt ein zentrales Problem: Denn anders als zuvor noch das Verwaltungsgericht in erster Instanz entschieden hatte, muss das Landgericht den Beschluss nicht selbst veröffentlichen. In seiner Pressemitteilung schreibt das Oberverwaltungsgericht: „Als wesentlichen Hinderungsgrund für eine Veröffentlichungspflicht sieht der 6. Senat aber, anders als das Verwaltungsgericht, für beide Seiten eine drohende Strafbarkeit im Falle der Veröffentlichung.“ Wir bekommen das Dokument zwar zugesandt, dürfen es aber nicht veröffentlichen. Und auch Mitarbeitende der Gerichtsverwaltung könnten sich bei einer Veröffentlichung strafbar machen.

Gerichte kommen damit in ein handfestes Dilemma: Denn einerseits ist es in einem Rechtsstaat die verfassungsrechtliche Pflicht der Gerichte, relevante Entscheidungen zu veröffentlichen. Nur so kann einer willkürlichen „Geheimjustiz“ vorgebeugt werden. Gleichzeitig droht ihnen jedoch nach Auffassung einiger Gerichte Strafe, wenn sie Dokumente aus laufenden Strafverfahren veröffentlichen.

„Solange diese Rechtsfragen nicht eindeutig geklärt seien, müsse die Abwägung ausnahmsweise zulasten der Pressefreiheit ausgehen“, schreibt das Oberverwaltungsgericht. Das bedeutet: Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug und muss über das Veröffentlichungsverbot aus Paragraph 353d StGB entscheiden. Zu Beginn des Jahres hatten wir per Verfassungsbeschwerde das höchste deutsche Gericht eingeschaltet.

→ zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

→ zur Pressemitteilung des Gerichts

→ zum vorigen Beschluss des Verwaltungsgerichts

 

PakarPBN

A Private Blog Network (PBN) is a collection of websites that are controlled by a single individual or organization and used primarily to build backlinks to a “money site” in order to influence its ranking in search engines such as Google. The core idea behind a PBN is based on the importance of backlinks in Google’s ranking algorithm. Since Google views backlinks as signals of authority and trust, some website owners attempt to artificially create these signals through a controlled network of sites.

In a typical PBN setup, the owner acquires expired or aged domains that already have existing authority, backlinks, and history. These domains are rebuilt with new content and hosted separately, often using different IP addresses, hosting providers, themes, and ownership details to make them appear unrelated. Within the content published on these sites, links are strategically placed that point to the main website the owner wants to rank higher. By doing this, the owner attempts to pass link equity (also known as “link juice”) from the PBN sites to the target website.

The purpose of a PBN is to give the impression that the target website is naturally earning links from multiple independent sources. If done effectively, this can temporarily improve keyword rankings, increase organic visibility, and drive more traffic from search results.

Jasa Backlink

Download Anime Batch

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *