Alexander Dobrindt hat kein Problem mit Rechtsbrüchen. Das zeigt der CSU-Politiker schon seit 2013, als er sich für eine PKW-Maut in Deutschland stark machte. Nicht nur zahlreiche Rechtswissenschaftler, sondern auch seine eigenen Beamten warnten den damaligen Bundesverkehrsminister Dobrindt davor, ein Mautsystem einzuführen, das die Regierungspartei selbst vollmundig als „Ausländermaut“ bewarb. Das Mautkonzept verstieß eindeutig gegen EU-Recht, weil es Ausländer*innen gegenüber Deutschen diskriminierte.
Trotz dieser eindeutigen juristischen Einschätzungen ließ Dobrindt sich nicht von seinen Plänen abbringen. Er trieb das Gesetz, mit dem die Maut eingeführt werden sollte, unbeirrt voran – ein Gesetz, das später vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde. Das Maut-Desaster kostete die Steuerzahler*innen mehrere Hundert Millionen Euro. Doch für Dobrindt hatte es keine Konsequenzen. Als der Gerichtshof sein Urteil fällte, war Dobrindt vom Posten des Verkehrsministers schon zu seinem nächsten Karriereschritt in der CSU geeilt. Der Skandal blieb an seinem Nachfolger Andreas Scheuer kleben. Millionen Euro Steuergeld waren verloren.
Andauernde Rechtsbrüche
Dobrindt machte damals eine zentrale Erfahrung, die sich seitdem immer öfter wiederholt: Dass er mit seiner Politik fortlaufend gegen Gesetze verstößt, tut seiner Karriere keinen Abbruch. Im Gegenteil. In Zeiten der autoritären Wende wird Dobrindt innerhalb der Union für seine Härte gefeiert. Rechtsstaatliche Verfahren gelten offenbar als lästige Nebensache.
In folgenden Verfahren verstößt Alexander Dobrindt derzeit fortlaufend gegen geltendes Recht:
- Grenzkontrollen: Kurz nach Amtsantritt wies der Innenminister die Bundespolizei zum millionenfachen Bruch von EU-Recht an. Mehrere Gerichte haben in insgesamt acht Fällen die Kontrollen an den deutschen Grenzen inzwischen für rechtswidrig erklärt. Grenzkontrollen sind innerhalb der EU nur ausnahmsweise erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit in einem Mitgliedsstaat ernsthaft bedroht ist – das ist bei Deutschland nachweislich nicht der Fall. Trotz der Gerichtsentscheidungen hält Dobrindt an den rechtswidrigen Grenzkontrollen fest. Jetzt will er diese Praxis bis 2027 verlängern.
- Zurückweisungen: Asylsuchende an den deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen, ist ebenfalls offensichtlich rechtswidrig. Dies haben Gerichte inzwischen mehrfach entschieden. Trotzdem macht Deutschland genau das. Dass diese Praxis nicht korrekt ist, war auch dem Innenministerium klar: Dobrindts Beamt*innen wiesen schon früh darauf hin, dass rechtskonforme Zurückweisungen nicht möglich sind. Das zeigen Dokumente, die wir veröffentlicht haben. Trotz der Gerichtsentscheidungen hält Dobrindt an seiner Politik fest.
- Sozialleistungen für Geflüchtete: Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof, dass bestimmte Kürzungen von Sozialleistungen für Geflüchtete rechtswidrig sind. Deutschland kürzt Asylsuchenden Leistungen vollständig, wenn für sie eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist. Dadurch werden Betroffene oft obdachlos – ein Verstoß gegen EU-Recht, auch unter dem neuen Gemeinsamen Asylsystem (GEAS). Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt einen solchen Verstoß fest. Trotzdem hält Dobrindt an den rechtswidrigen Kürzungen fest.
Dobrindts Begründung dafür, dass er die Gerichtsentscheidungen ignoriert, folgt in allen drei Bereichen dem gleichen Muster. Der Innenminister spielt die Gerichtsentscheidungen als „Einzelentscheidungen“ herab. Tatsächlich entscheiden Verwaltungsgerichte immer über einzelne Fälle. So funktionieren die juristischen Verfahren dort. Zugleich sind die besagten Urteile sehr eindeutig und grundsätzlich in ihren Begründungen. Sie liefern gewissermaßen eine Blaupause. Sämtliche derartigen Fälle, die in Zukunft vor Gericht landen – potentiell tausende – würden voraussichtlich gleich entschieden werden.
Andere Minister hatten in vergleichbaren Situationen auf Gerichtsentscheidungen reagiert und ihre rechtswidrige Praxis geändert. Dobrindt allerdings nimmt den fortwährenden Rechtsbruch einfach in Kauf.
Angriff und Verteidigung
Das Vorgehen von Dobrindt ist ein andauernder Angriff auf den Rechtsstaat. In diesem Kontext verwundert es kaum, dass Dobrindt auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angreift. Das IFG ist, wie auch die Justiz, ein Mittel, um die übergreifende Exekutive zu kontrollieren. Dobrindt will durchregieren – Widerspruch ist ihm offenbar lästig.
Doch wir geben nicht auf, den Rechtsstaat zu verteidigen. Im vergangenen Jahr haben wir wegen der Zurückweisungen an der deutschen Grenze bereits Strafanzeige gegen Dobrindt gestellt. Damals weigerte sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen. Es sei nicht zu widerlegen, dass Dobrindt gutgläubig davon ausgegangen sei, dass die Praxis juristisch korrekt wäre. Nach unserer Aufdeckung weiterer Dokumente aus dem Innenministerium haben wir die Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, die Ermittlungen aufzunehmen. Doch sie weigerte sich erneut, den Innenminister strafrechtlich zu verfolgen. Wir suchen daher nach neuen Wegen, gegen die rechtswidrigen Maßnahmen des Ministeriums vorzugehen.
Wer Informationen aus dem Ministerium und Polizeibehörden teilen möchte, kann das u.a. über unsere anonymisierte Plattform für Hinweise tun.
→ zur Strafanzeige gegen Dobrindt und gegen Romann
→ zur Antwort der Staatsanwaltschaft
→ zur Vorlage für Remonstrationen für Bundespolizist*innen
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