In der Gefängnispsychiatrie jahrelang isoliert

Die wichtigsten Punkte in Kürze
  • Der Maßregelvollzug ist eine psychiatrische Klinik, die gesichert ist wie ein Gefängnis. Dort sind Menschen untergebracht, die schwere Straftaten begangen haben, aber nicht schuldfähig sind. 
  • Das System ist stark überlastet: Kliniken sind überbelegt, zugleich fehlt Personal.
  • Eine der Folgen: Tausende Patient*innen bundesweit werden von anderen Menschen isoliert untergebracht – auch über Jahre.
  • 2024 waren mindestens 30 Menschen seit mehr als einem Jahr in Isolation.

 

Seit Christoph Miebach 17 Jahre alt ist, verbringt er seine Tage im Hamburger Maßregelvollzug. Die meiste Zeit lebt er isoliert in seinem Zimmer. Zwar darf er gelegentlich Besuch empfangen, doch anderen Patient*innen begegnet er kaum. Seit acht Jahren ist das so. Ob es sich jemals ändern wird, weiß niemand.

Dutzende Menschen sind im deutschen Maßregelvollzug schon länger als ein Jahr isoliert. Das zeigt unsere Recherche mit dem ZDF-Format „Die Spur“. Eine derart lange Isolation kann unter Umständen als Menschenrechtsverletzung gewertet werden. Doch in Deutschland ist das keine Seltenheit. Denn im Maßregelvollzug gibt es oft erhebliche strukturelle Probleme: überbelegte Kliniken, schlechte Hygiene, fehlendes Personal.

Eine Psychiatrie, gesichert wie ein Gefängnis

Der Maßregelvollzug ist eine psychiatrische Klinik, die gesichert ist wie ein Gefängnis. Hier leben Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, aber nicht schuldfähig sind. Sie haben ihre Taten wegen einer psychischen Erkrankung oder Sucht begangen. Das Gesetz sieht für diese Fälle keine Strafe vor, stattdessen sollen die Menschen Hilfe bekommen. Wie lange diese Hilfe dauert, ist aber nicht klar. Während bei einer Haftstrafe die Zeit bis zur Entlassung feststeht, ist bei Täter*innen im Maßregelvollzug nicht klar, wann sie wieder in Freiheit kommen. 

Im Durchschnitt bleiben Menschen acht Jahre im Maßregelvollzug. Doch Christoph Miebach ist nach acht Jahren nicht über die Einzelunterbringung auf der Aufnahmestation hinausgekommen. Da er nicht gemeinsam mit anderen Patient*innen auf einer normalen Station lebt, liegt seine Entlassung in weiter Ferne. Denn um aus dem Maßregelvollzug entlassen zu werden, müssen Täter*innen ungefährlich und selbständig sein. Diese Fähigkeiten zeigen sich vor allem im Zusammenleben mit anderen Patient*innen. 

Regelmäßig überprüfen Gerichte, ob jemand im Maßregelvollzug bleiben muss oder gehen kann. Bei Christoph Miebach entscheidet das Gericht immer wieder: Er muss bleiben. „Wir hören immer nur, dass Christoph nicht therapiefähig ist“, sagt seine Mutter Dorte Miebach. Doch ohne Therapie keine Besserung und ohne Besserung keine Entlassung.

So bleibt Miebach einer von mehr als 13.000 Menschen, die in Deutschland im Maßregelvollzug leben. Sie verteilen sich auf 78 Kliniken bundesweit. Für viele Patient*innen beginnt mit der Einweisung eine Odyssee ins Ungewisse. 

Das Hamburger Amtsgericht schickte Miebach vor acht Jahren in den Maßregelvollzug, weil er fünf Körperverletzungen begangen hatte. Er sei ein sensibles, leises Kind gewesen, erzählt seine Mutter. Mit der Pubertät habe er sich sehr zurückgezogen, sei öfter abwesend gewesen und manchmal ganz hibbelig. Einige Ärzte diagnostizierten eine Schizophrenie, andere eine Autismusstörung. 

Der damals 15-jährige Miebach wanderte durch Psychiatrien und Jugendhilfeeinrichtungen. Unter dem Einfluss der Krankheit würgte und schlug er Personal ins Gesicht. Die Anzeigen häuften sich. Mit 17 kam er zur Untersuchungshaft in Maßregelvollzug und es kam zu einem Strafprozess. Als das Gericht ihn verurteilte, war er 18 Jahre alt.

„Wir hören immer nur, dass Christoph nicht therapiefähig ist“

Miebachs Eltern besuchen ihn regelmäßig. „Dieses Weihnachten durften wir ihn an drei Tagen für je eine Stunde sehen. Das war ein Geschenk“, sagt seine Mutter Dorte Miebach. Bei ihren Besuchen spielen sie Uno. Jedes Mal frage Christoph Miebach, ob er nicht mit nach Hause könne.

Die Eltern werfen dem Hamburger Maßregelvollzug vor, dass ihr Sohn keine passende Therapie bekomme. Auf die aktuelle Behandlung springe er nicht an. So steht es auch in verschiedenen ärztlichen Gutachten, die von Gerichten beauftragt wurden.

 

Miebach bekommt im Maßregelvollzug fünf verschiedene Antipsychotika, bei Bedarf zwei Beruhigungsmittel und ein Schlafmittel. Die Gutachten bewerten diesen Medikamenten-Mix kritisch. Eines hält fest: „Niemand weiß, welches Medikament welche Symptome lindert, welches vielleicht kaum oder ohne Wirkung ist und welchen Effekt mögliche Wechselwirkungen haben.“ 

Trotz der vielen Medikamente gilt Christoph Miebach als gefährlich. Ein psychiatrisches Gutachten beschreibt sein Verhalten als impulsiv und sexuell distanzlos. Darum bleibt er von anderen Patient*innen isoliert auf der Aufnahmestation. Laut Klinik könne nur weiterverlegt werden, wer in die stationäre Patientengemeinschaft integrierbar sei und wenn keine unmittelbare Gefährdung drohe. Der Hamburger Maßregelvollzug muss Sicherheit für alle Gefangenen schaffen. Doch stellt sich die Frage: Wie kann es sein, dass sich nach acht Jahren erzwungener Therapie und Medikation Miebachs Zustand nicht verbessert?

In Hamburg hat das Land den Maßregelvollzug an den privaten Klinikbetreiber Asklepios ausgelagert. Auf Anfrage schreibt eine Sprecherin, Asklepios könne keine Angaben zu Einzelfällen machen – aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht und aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes. Die Klinik halte sich strikt an „die ärztliche Pflicht zur Abwägung von Nutzen und Risiken pharmakologischer Interventionen“. Bei allen Patient*innen werde die Medikation regelmäßig überprüft und bei Bedarf dem aktuellen Gesundheitszustand angepasst. 

Isolationen ohne Ende

Lange Isolationen wie im Fall von Christoph Miebach gibt es häufiger im deutschen Maßregelvollzug. Eine Abfrage bei allen Bundesländern ergab: 2024 gab es deutschlandweit Tausende Isolierungen im Maßregelvollzug. In mindestens 30 Fällen waren Menschen schon länger als ein Jahr isoliert. Das bedeutet: Sie waren seit mehr als einem Jahr ohne Gemeinschaft – und damit praktisch ohne Chance auf eine baldige Entlassung. Die tatsächlichen Zahlen dürften sogar noch höher liegen. Nicht alle Länder erfassen Isolationen, die so lange dauern.

In mehr als 700 Fällen haben Kliniken Menschen für mehr als 15 Tage isoliert. Nach den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen der Vereinten Nationen soll eine Isolation nicht länger als 15 Tage dauern. Werden Gefangene länger isoliert, kann das als unmenschliche Behandlung gewertet werden. Doch Menschen im Maßregelvollzug gelten nicht als Inhaftierte, sondern als Patient*innen oder Untergebrachte.

Überbelegung, Personalnot und schlechte Hygiene

Dabei müsste es den Menschen im Maßregelvollzug eigentlich besonders gut gehen, erklärt Strafverteidigerin Diana Blum. Denn ihnen werde die Freiheit entzogen, um die Allgemeinheit zu schützen. „Nötig wären dann eine besondere medizinische und psychologische Zuwendung, hohe Wohnqualität, viele Angebote.“ Doch die Praxis sehe anders aus, sagt Blum.

Das bestätigen auch Unterlagen, die wir mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes befreit haben. Prüfberichte aus den Kliniken zeigen: Ob einen im Maßregelvollzug eine gute Behandlung erwartet, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland man lebt. 

Im Leipziger Maßregelvollzug hält eine Besuchskommission fest: „sehr guter Gesamteindruck“. In Koblenz wird die „positive hygienische Entwicklung“ im Maßregelvollzug hervorgehoben. In der Jugendforensik bei Oldenburg musste Schimmel in den Duschen beseitigt werden.

 

Doch schlechte Hygiene ist bisweilen das geringste Problem. Viele Kliniken in Deutschland sind stark überbelegt. Auf Anfrage bei allen 16 Gesundheits- und Justizministerien teilen neun Bundesländer mit: In ihren Krankenhäusern des Maßregelvollzugs gibt es mehr Menschen als vorgesehene Betten. In Hamburg etwa leben 400 Patient*innen in einer Klinik, die eine maximale Belegung von 375 vorsieht.

Hinzu kommt eine massive Personalnot. In Sachsen-Anhalt und Brandenburg fehlt rund ein Zehntel des Personals. In Berlin ist jede vierte Stelle nicht besetzt. Die Länder verweisen darauf, dass die unbesetzten Stellen mitunter dauerhaft ausgeschrieben seien. Es fehle jedoch an Fachkräften. 

 

Wenn im Maßregelvollzug zu wenig Personal auf eine überbelegte Klinik trifft, kann das drastische Folgen haben. Jürgen Müller beobachtet die Situation in Deutschland schon eine Weile lang besorgt. Er ist Psychiater und leitet das Referat Forensische Psychiatrie bei der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). „Das ist eine schwierige Situation für alle Maßregelkliniken“, sagt Müller. Wenn Kliniken überbelegt sind, fehlen Rückzugsräume für Patient*innen. „Dann häufen sich Konflikte und es kommt öfter zu verbalen und körperlichen Übergriffen“, berichtet er.

Viele Patienten, viele Fixierungen

Viele Patienten, viele Fixierungen
Bericht der Besuchskommission in Köln-Merheim 2020

 

Weitere Auswirkungen hält der Bericht einer Besuchskommission im Maßregelvollzug in Köln von 2020 fest: Auch wegen der Überbelegung werden Patient*innen öfter fixiert und gefesselt, steht darin. Einen Menschen mit Gurten am Bett zu fixieren oder zu fesseln, sind schwere Grundrechtseingriffe. Sie dürfen nur angewendet werden, um Gefahren zu vermeiden. 

Auch 2023 besuchte die Kommission die Kölner Kliniken des Maßregelvollzugs. Diesmal schrieb sie in den Bericht: Nachts werden alle Patienten eingeschlossen. Und manchmal, wenn zu wenig Personal da ist, auch tagsüber. 

Die zuständige Aufsichtsbehörde teilt auf Nachfrage dazu mit, es gebe keinen kausalen Zusammenhang zwischen Überbelegung und Fixierung. Nacht- und Tageinschluss seien keine Standardmaßnahmen. Die Formulierung im Bericht sei irritierend. „Ein Grundrechtseingriff aufgrund Personalmangels scheidet aus“, schreibt eine Sprecherin.

Tagsüber eingeschlossen, weil Personal fehlt

Tagsüber eingeschlossen, weil Personal fehlt
Bericht der Besuchskommission in Köln-Porz 2023

„Es ist einfach nur schrecklich“

Eigentlich ist der Maßregelvollzug ein Ort, der Menschen helfen soll. Er soll sie gesund machen – oder zumindest gesünder. Doch mit zu wenig Personal und zu vielen Patient*innen schlägt das schnell ins Gegenteil um. Besonders akut ist die Situation in Berlin. Alle anderthalb Wochen greift im Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzugs ein*e Patient*in Angestellte oder Mitpatient*innen an. „Besondere Vorkommnisse“ heißt das im Behördendeutsch. 

 

Auch Harald R. verursachte solche „besonderen Vorkommnisse“. Er heißt eigentlich anders. Vor einigen Jahren brach er aus dem Berliner Maßregelvollzug aus und verletzte dabei zwei Mitarbeitende. Nachdem die Polizei ihn zurück in die Klinik gebracht hatte, folgten viele Wochen der Isolation.

Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin ist die bundesweit größte Einrichtung ihrer Art. In den vergangenen Jahren stand die Klinik immer wieder wegen baulicher, hygienischer und menschenrechtlicher Missstände in der Kritik. 

Auch Harald R. leidet unter den Zuständen. Seit acht Wochen habe er Zahnschmerzen, aber könne keinen Zahnarzt sehen, erzählt er im Dezember am Telefon. „Die haben Angst, dass ich gefährlich bin“, sagt er. 

Zum Zeitpunkt des Telefonats habe er seit vier Monaten keine anderen Patient*innen gesehen, berichtet er. Inzwischen lebt er seit einem halben Jahr in einem Isolationsraum. „Es ist einfach nur schrecklich“, beschreibt er seine Situation. Der Berliner Maßregelvollzug äußert sich nicht zu seinem Fall – aus Gründen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht.

„Sie zerstören ihn dort statt ihn zu behandeln“

Eigentlich sei es für Harald R. gut im Berliner Maßregelvollzug gelaufen, erzählt sein Vater. Er arbeitete in der Fahrradwerkstatt und wollte eine Ausbildung zum Zimmermann anfangen. Er schrieb die Einkaufspläne für seine Kochgruppe und hatte regelmäßig Ausgang. Dann, sagt sein Vater, stellten die Ärzte seine Medikamente um. Harald R. sei in eine manische Phase gerutscht und floh aus dem Krankenhaus.

Welche Medikamente Harald R. damals bekam oder nicht bekam, dazu äußert sich der Maßregelvollzug nicht. Bei einem Gerichtstermin ein halbes Jahr nach seinem Ausbruch sagte eine Vertreterin des Maßregelvollzugs: Sie wisse nicht, ob es Medikamentenblätter für die Zeit um den Ausbruch gebe.

Nach seinem Ausbruch kam Harald R. immer wieder in Isolation. Sein Vater zählt die Zeiten auf, als wären es Familiengeburtstage, die man eben kennt: zuerst fast drei Monate. Das seien schlimme Wochen gewesen – ohne Besuche, ohne Telefonate. Es folgten zwei Wochen auf Station, dann mehr als zwei Monate in Absonderung, ein Jahr auf Station und wieder Monate in Isolation. „Sie zerstören ihn dort statt ihn zu behandeln“, sagt sein Vater.

Das Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz schreibt vor, dass eine Isolation alle zwei Wochen überprüft werden muss. Entsprechend stellt man alle zwei Wochen im Berliner Maßregelvollzug wieder fest: Harald R. bleibt in Isolation. Zu gefährlich sei er. 

Ebenso schreibt das Gesetz vor: Patient*innen müssen täglich mindestens eine Stunde Freigang haben. Harald R. sagt, auf den Hof dürfe er nur einmal in der Woche, manchmal gar seltener. Die Klinik äußert sich nicht dazu.

Der Berliner „Masterplan“

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kontrolliert regelmäßig, ob an Orten des Freiheitsentzugs – also in Gefängnissen oder im Maßregelvollzug – Menschenrechte eingehalten werden. 2024 besuchte sie den Berliner Maßregelvollzug und fand zwei Patienten vor, die seit mehr als sieben Jahren in Isolation lebten. Manchmal werde ihnen gar ihre tägliche Freistunde entzogen, schreibt die Nationale Stelle in ihrem Bericht. Keinen Hofgang zu gewähren, verstößt allerdings gegen das Berliner Gesetz.

Immer wieder ist der Berliner Maßregelvollzug wegen seiner Missstände in den Nachrichten. Auch wir haben schon über mögliche Menschenrechtsverletzungen, abgelaufene Medikamente, schimmelnde Fugen und zerbrochene Fenster berichtet. Die Klinik ist übervoll. Gleichzeitig fehlen Ärzt*innen, Pflegekräfte und Ergotherapeut*innen. Ein Viertel aller Stellen sind nicht besetzt.

Ausschnitt aus dem Berliner Masterplan

Ausschnitt aus dem Berliner Masterplan
Senatsverwaltung für Gesundheit 2024

 

Mit einem „Masterplan“ will das Land die Missstände beseitigen. Wir haben diesen Plan über das Informationsfreiheitsgesetz befreit. Das Dokument, das wir bekommen haben, ist eine Power-Point-Präsentation von 2024. Die 25 Folien wirken wie eine Mischung aus loser Ideensammlung und wirrer Beschreibung der Zustände im Maßregelvollzug. Statt eines konkreten Plans heißt es in der Präsentation „noch validieren“, „BRAINSTORM“ oder „Folien hier noch weiter ausführen“.

Der „Masterplan“ stammt vom Berliner Gesundheitssenat. Als wir genau dieser Behörde Fragen zum Inhalt der Präsentation schicken, antwortet die Pressestelle: Ihr sei „weder die Präsentation, der Grund für die Präsentation noch deren Quelle bekannt.“ Augenscheinlich sei die Präsentation aber nicht aktuell.

Immerhin identifiziert der „Masterplan“ einige Probleme und Lösungen: Man brauche mehr Platz, müsse die Klinik sanieren, mehr Personal anstellen, die Therapie stärken. Um das Platzproblem zu lösen, wolle man einen neuen Standort in Berlin eröffnen.

Tatsächlich eröffnete der Maßregelvollzug im Dezember 2025 eine neue Außenstelle. Damit gibt es im Berliner Maßregelvollzug jetzt 595 Betten – für mehr als 650 Patient*innen.

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