Vor kurzem verkündete die Bundesregierung ihre erste Massenabschiebung zum Terror-Regime nach Afghanistan. Jetzt geben sich Bund und Länder allerdings schmallippig. Deswegen ziehen wir vor Gericht.
Abschiebung als PR-Stunt: Mitte Juli verkündete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stolz die Abschiebung von 81 Personen nach Afghanistan. Den Zeitpunkt hatte er sorgfältig gewählt. Pünktlich zu einem vom Dobrindt einberufenen Ministertreffen zur Migration auf der Zugspitze verkündete er, weitere Abschiebungen zu den Taliban würden folgen.
Auf viele der abgeschobenen Personen dürfte in Afghanistan Folter oder auch die Todesstrafe warten. Zwar behauptet das Innenministerium, die Taliban hätten eine Zusicherung gegeben, Betroffene nicht zu drangsalieren. Wie die Bundesrepublik allerdings Vereinbarungen mit Islamisten vertrauen kann, die es nicht einmal als legitime Regierung Afghanistans anerkennt, bleibt offen. Da Deutschland keine Vertretung in Afghanistan hat, kann es auch nicht überprüfen, was dort geschieht. Trotzdem bereitet die Bundesregierung derzeit ein Abkommen für regelmäßige Abschiebungen vor. Das erste Flugzeug soll laut taz bald starten.
Viele Details zu der Abschiebung sind unterdessen geheim. Zwar gab das Innenministerium an, die 81 abgeschoebenen Personen hätten zuvor „schwere Straftaten“ begangen. Was das genau heißen soll, bleibt unklar. Auf Anfrage von FragDenStaat weigern sich viele Bundesländer, etwa die Straftaten zu benennen, die die abgeschobenen Personen zuvor begangen haben sollen.
Land Berlin vor dem VG Berlin
Das Land Berlin wollte zunächst sogar geheim halten, dass überhaupt Menschen aus Berlin abgeschoben wurden. Erst auf unsere Klageandrohung gab es zu, dass auch Berlin an den Abschiebungen teilnahm. Wie viele Personen aus Berlin abgeschoben wurden und welche Straftaten ihnen vorgeworfen werden, hält das Land aber weiter unter Verschluss. Die Begründung: Datenschutz der Betroffenen und die Sicherung künftiger Abschiebungen. Ein absurdes Argument – schließlich haben viele andere Bundesländer die Zahl der von dort abgeschobenen Personen von sich aus bekanntgegeben.
Wir recherchieren daher weiter zu den Abschiebungen und haben einen Eilantrag gegen das Land Berlin eingereicht. Das Verwaltungsgericht Berlin muss darüber entscheiden, ob das Land uns Details zu den Abschiebungen nennen muss.
→ zum Eilantrag
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