Dobrindts Grenzpolitik: Rechtsbruch mit Ansage

Keine 24 Stunden ist Alexander Dobrindt (CSU) im Amt, als er den ersten Rechtsbruch anordnet. Am 7. Mai 2025 weist der Innenminister die Bundespolizei an, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Ein Vorgehen, das inzwischen mehrere Gerichte für rechtswidrig erklärt haben. Nun ist klar: Dobrindts eigene Beamt*innen aus dem Innenministerium warnten, dass die Zurückweisungen rechtlich nicht haltbar sein würden. Doch dem Minister schien es nicht darum zu gehen, ob der Schritt rechtmäßig ist, sondern wie lange er sich halten lässt, bis ihn ein Gericht stoppt.  

Wir veröffentlichen die internen Dokumente zu Dobrindts Grenzpolitik. Die mehr als tausend Seiten zeigen, wie früh im Ministerium vor einem Rechtsbruch gewarnt wurde – und Dobrindt die Warnungen ignorierte. Der Spiegel hat im März bereits über die Dokumente berichtet.

Sowohl der Spiegel als auch wir haben die Dokumente über das Informationsfreiheitsgesetz erhalten – also über das Gesetz, das Dobrindt faktisch abschaffen will. Laut einem internen Dokument, über das die Tagesschau berichtet hat, sollen auch wir und unsere Anfrage-Plattform unmöglich gemacht werden. Ohne das Informationsfreiheitsgesetz wäre die folgende Rekonstruktion nicht möglich. 

Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz entkernen. Dagegen wehren wir uns mit allen Mitteln – und Deiner Hilfe! Hier kannst Du uns unterstützen.

Neue Belege zu Anzeige

Im Juni 2025 haben wir Dobrindt wegen seiner Weisung, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, angezeigt. Die Staatsanwaltschaft teilte uns jedoch mit, es gebe keinen Verdacht, dass Dobrindt wissentlich rechtswidrige Weisungen erteilt habe. Die nun veröffentlichten Dokumente liefern Belege, dass Dobrindt bewusst einen Rechtsbruch in Kauf genommen hat.

Mehr Infos zur Anzeige

Damals stellten wir Anzeige, weil Dobrindt mit der Weisung Untergebene – in dem Fall Bundespolizist*innen – zu einer Straftat verleiten könnte. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige geprüft, konnte aber keinen Anfangsverdacht feststellen. Es seien keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ gegeben, dass Dobrindt wissentlich rechtswidrige Anweisungen erteilt habe. Vielmehr dürfte er von einer Vereinbarkeit der Zurückweisungen mit dem EU-Recht ausgegangen sein. Insbesondere gebe es keine Hinweise, dass die „jeweiligen Verwaltungsmitarbeiter zu einer kategorischen Nichtanwendbarkeit des Artikel 72 AEUV“ gelangten und Dobrindt dahingehend gebrieft hätten. Das sei lediglich eine Mutmaßung des Anzeigenstellers. Die nun veröffentlichten Dokumente belegen, dass Dobrindt entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft Bescheid wusste und einen Rechtsbruch in Kauf nahm.

Chronologie eines Rechtsbruchs

Ende August/Anfang September 2024
Bereits während der Ampel-Regierung unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) prüft das Ministerium, ob es möglich ist, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. Auslöser ist der islamistische Messerangriff in Solingen. Daraufhin fordert der damalige Oppositionspolitiker Friedrich Merz (CDU) öffentlich, Asylsuchende an den Grenzen zurückzuweisen. 

Die Fachabteilung kommt zu dem Ergebnis, dass Zurückweisungen „aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden“ wären. Die Entscheidung ließe sich letztlich nur politisch treffen. 

„Mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden“

„Mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden“
E-Mail vom 28. August 2024

Wenige Tage später wird die Fachabteilung noch deutlicher. Man habe „intensiv geprüft“, das Ergebnis sei „eindeutig“. Die Zurückweisungen seien „europarechtlich nicht tragfähig, innenpolitisch fragwürdig und europapolitisch gefährlich“. 

„Europarechtlich nicht tragfähig“

„Europarechtlich nicht tragfähig“
Gesprächsvorbereitung für Minister*innenrunde zum Sicherheitspaket am 09. September 2024

Im Zentrum steht schon damals ein Artikel, der später Dobrindts Weisung tragen soll: Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AUEV). Er beinhaltet eine juristische Ausnahme, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, sich in bestimmten Fällen über EU-Recht hinweg zu setzen. Die Hürde ist sehr hoch, bislang hat kein Staat sie überwunden. Um sich darauf berufen zu können, bräuchte Deutschland belastbare Daten, die zeigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind. Solche Daten lägen nicht vor, schreibt das Ministerium. Zudem stellt die Abteilung fest: Der Vorschlag aus der CDU, sich auf Artikel 72 zu berufen, ist ein Vorschlag der AfD.

Belastbare Daten liegen derzeit nicht vor

Belastbare Daten liegen derzeit nicht vor
Sachdarstellung für Frage aus dem Bundestag vom 11.09.2024

16. September 2024
Bundesinnenministerin Faeser weitet die Grenzkontrollen aus. Schutzsuchende können dennoch einen Asylantrag an den Grenzen stellen. 

6. November 2024 
Die Ampel-Koalition zerbricht und der Wahlkampf verändert die politische Tonlage. Die Union und ihr Kanzlerkandidat Merz versprechen, Schutzsuchende an der Grenze abzuweisen, sodass sie keinen Asylantrag stellen können. 

29. Januar 2025
Wie ernst es der Union mit ihrer Migrationspolitik ist und welche Grenzen sie dafür bereit ist einzureißen, zeigt sich bei der Abstimmung zum sogenannten 5-Punkte-Plan: Erstmals schafft die Union mit Stimmen der AfD eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag – eine Absichtserklärung, die rechtlich nicht bindend ist, die Regierung allerdings zum Handeln auffordert. Das macht absehbar, wie die Migrationspolitik unter Bundeskanzler Friedrich Merz aussehen wird.

30. Januar 2025
Ein leitender Beamter aus dem Bundesinnenministerium bereitet sich vor. Der parteilose Staatssekretär Bernd Krösser bittet um eine Einschätzung, wie wahrscheinlich es sei, dass die EU gegen Deutschland gerichtlich vorgeht, wenn Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen werden. Die Fachabteilung hält das für wahrscheinlich und rechnet vor, wie lange ein solches Verfahren dauern würde – insgesamt mehr als ein halbes Jahr. 

„Erst nach einiger Zeit“

„Erst nach einiger Zeit“
Sachdarstellung nach einer mündlichen Aufforderung von Staatssekretär Krösser vom 30. Januar 2025

Das bringt Staatssekretär Krösser zu einem Schluss, der später unter Dobrindt den Weg vorgibt: Bewusster Rechtsbruch. Es sei von einem „längeren Zeitraum“ auszugehen, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über ein Eilverfahren entscheiden würde, als bislang angenommen. Das würde die Position derer stärken, „die zwar auch davon ausgehen, dass ein solches Vorgehen Deutschlands vor dem EuGH keinen Bestand hätte, aber man die Maßnahme ‘einfach mal macht, weil es dauert bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt’“. „Negative Folgen“ habe Deutschland ohnehin kaum zu befürchten. Im schlimmsten Fall müssten die Maßnahmen eben wieder gestoppt werden. 

Einfach machen

Einfach machen
Anmerkung von Staatssekretär Krösser vom 20. Januar 2025

23. Februar 2025 
Bei der Bundestagswahl wird die Union stärkste Fraktion im Bundestag. Merz bringt sich als Kanzler in Stellung. 

9. April 2025
Die Koalitionsvereinbarung wird veröffentlicht. Darin steht das migrationspolitische Ziel der Regierung: Asylsuchende sollen an den Grenzen zurückgewiesen werden. 

7. Mai 2025 
Alexander Dobrindt ist noch keine 24 Stunden Bundesinnenminister, als er die entscheidende Weisung unterzeichnet. Asylsuchende sollen ohne Prüfung an den Grenzen zurückgewiesen werden. Als Rechtsgrundlage nennt er in der Pressekonferenz Artikel 72 AEUV – jener Artikel, von dem seine eigene Fachabteilung mehrfach gesagt hatte, er lasse sich hier nicht anwenden. 
 

Schutzsuchenenden die Einreise verweigern

Schutzsuchenenden die Einreise verweigern
Weisung von Bundesinnenminister Dobrindt vom 7. Mai 2025

Mai 2025
Nach Dobrindts Weisung und der Pressekonferenz schicken die zuständigen Fachabteilungen zahlreiche Emails hin und her. In der Folge verschwindet der Hinweis auf den fragwürdigen Artikel 72. Am 7. Mai 2026 findet sich der Verweis auf Artikel 72 noch in einer Sprachregelung für die Presse. Zwei Tage später ist das geändert. Aus „in Anwendung von Artikel 72“ wird „im Einklang mit europäischen Recht“. 

Statt Artikel 72 nur „im Einklang mit europäischem Recht“

Statt Artikel 72 nur „im Einklang mit europäischem Recht“
Sprachregelung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 15. Mai 2025

Die Fachabteilung erklärt in einer E-Mail, dass für Dobrindts Berufung auf Artikel 72 „bislang kein Sachverhalt bekannt ist, mit der diese Anwendung begründet werden soll“ und die Sprachregelung entsprechend geändert werden soll. 

„Bislang kein Sachverhalt bekannt“

„Bislang kein Sachverhalt bekannt“
E-Mail zur Änderung der Sprachregelung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 15. Mai 2025

20. Mai 2025
Auch andere Ministerien gehen auf Distanz. Das Bundeskanzleramt und das Bundesjustizministerium streichen Artikel 72 aus ihren öffentlichen Stellungnahmen. 

Aus öffentlicher Stellungnahme gestrichen

Aus öffentlicher Stellungnahme gestrichen
Vermerk vom 20. Mai 2025

2. Juni 2025
Nach nur wenigen Tagen landet Dobrindts umstrittene Weisung vor Gericht. Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden gegen EU-Recht verstößt. Das Gericht macht auch klar, dass sich die Regierung nicht auf Artikel 72 berufen könne. Es fehle an der Darlegung, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei.

Dobrindts Strategie: Gerichte ignorieren, Transparenz abschaffen

Trotz der Gerichtsentscheidung setzt Dobrindt seine Politik fort. Seine rechtswidrige Strategie scheint bislang aufzugehen. Die EU-Kommission hat bisher keine Klage eingereicht. Auch die Verfahren bei nationalen Gerichten, die bisher ausnahmslos gegen Dobrindts Grenzpolitik entschieden wurden, ignoriert er. Bislang setzt sich die Bundesregierung mit dem Argument darüber hinweg, es handle sich dabei bloß um Einzelfallentscheidungen.

Ein Urteil, das die Praxis insgesamt kippt, gäbe es erst am Ende eines jahrelangen Wegs durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht oder zum EuGH. Und den müssten ausgerechnet die Betroffenen selbst gehen. Es sind Schutzsuchende, die vor allem wollen, dass ihr Aufenthalt gesichert ist. Für einen Musterprozess über Jahre bleibt da wenig Kraft. 

Anfang Juni 2026 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, die Kontrollen zu beenden. Doch Dobrindt möchte die Grenzkontrollen nach der Ankunft Zehntausender Menschen in der spanischen Exklave Ceuta sogar verlängern. Wie schief seine Rechtfertigungen gegenüber Brüssel sind, haben wir bereits gezeigt. Eine belastbare Begründung für den behaupteten Ausnahmefall hat der Minister bis heute nicht geliefert. 

Stattdessen greift Dobrindt nun das Gesetz an, das eine Politik offenlegt: das Informationsfreiheitsgesetz.

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→ Zu den Dokumenten

 

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