Es ist in der Politik so weit verbreitet, dass es einen eigenen Namen dafür gibt: „Drehtür-Effekt“. Regierungsmitglieder wechseln kurz nach ihrem Amt in die Privatwirtschaft – auf einen Posten in ihrem vorherigen Einflussbereich. Das Problematische: Ehemalige Politiker*innen können so Kontakte, Wissen und Einfluss aus ihrer vorherigen Position zu Geld machen. Und milliardenschwere Konzerne oder Lobbyverbände können sich einen direkten Draht in die Politik kaufen.
Um den Drehtür-Effekt zu verhindern, gibt es sowohl auf Bundesebene als auch im Großteil der Bundesländer Antikorruptionsgesetze. Auch Brandenburg hat seit mehreren Jahren Regeln, die Interessenkonflikte beim Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern überwachen sollen. Doch die bleiben offenbar ohne große Wirkung – denn die Regierung wendet sie kaum an und nutzt dabei eine Schwäche im Gesetz. Ein externes Beratungsgremium, das für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen soll, wurde nur selten einbezogen. Um das herauszufinden, mussten wir Brandenburgs Regierung verklagen.
Mr. Tesla und die Tesla-Kanzlei
Im Sommer 2025 wurde bekannt, dass Brandenburgs Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach nach seinem Ausstieg aus der Politik eine Beratertätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei aufgenommen hatte. Die Kanzlei CMS Hasche Sigle hat die Landesregierung beim Kauf des Grundstücks für die Tesla-Fabrik juristisch beraten. Später hat sie zahlreiche Verfahren für Tesla geführt und ging gegen brandenburgische Tesla-Kritiker*innen vor. Steinbach trägt den Spitznamen „Mr. Tesla“, weil er als Minister wie kaum ein Zweiter dafür gesorgt hat, dass der US-Konzern seine Fabrik im brandenburgischen Grünheide eröffnen konnte.
Das Bizarre ist: Brandenburg hat im Ministergesetz Regelungen, die mögliche Verflechtungen und Interessenkonflikte verhindern sollen. Ehemalige Regierungsmitglieder müssen zwei Jahre lang jeden Job melden, den sie aufnehmen wollen. Die Landesregierung kann die Tätigkeit untersagen, wenn die Sorge besteht, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden; etwa wenn es um Jobs im vorherigen Zuständigkeitsbereich geht oder bei Firmen und Personen, mit denen man als Minister*in zusammengearbeitet hat.
Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Landesregierung „ihre Entscheidung über eine Untersagung auf Empfehlung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden beratenden Gremiums“ trifft. Abschließend muss die Landesregierung ihre Entscheidung und die Empfehlung des Gremiums veröffentlichen. Dieses Vorgehen soll laut Gesetzesbegründung die Objektivität der Entscheidung fördern und die Akzeptanz von Regierungsentscheidungen stärken. Doch im Fall Steinbach passierte zunächst nichts davon – obwohl der Ex-Minister der Regierung gemeldet hatte, dass er für CMS Hasche Sigle arbeitet. Erst nachdem wir und andere Medien über den Fall berichtet hatten, prüfte die Staatskanzlei nochmal. Erst dann bezog sie das im Gesetz vorgesehene Gremium ein und untersagte schließlich den neuen Job für Mr. Tesla.
Unsere Klage deckt auf: Gremium kaum einbezogen
Doch Steinbachs Fall ist nicht der einzige, bei dem die Staatskanzlei das externe Gremium außen vor ließ. Seit 2020 landeten von sechs weiteren Meldungen über Folgetätigkeiten nur zwei bei dem Gremium. Das musste die Landesregierung offenlegen, nachdem ein Gericht sie dazu verpflichtet hatte, unsere Presseanfrage zu beantworten. Vorher hatten wir trotz mehrfacher Nachfragen keine Auskunft bekommen und deshalb Klage eingereicht. Auf Nachfrage erklärt eine Regierungssprecherin, das Vorgehen sei rechtskonform und stehe nicht in Widerspruch zu den Antikorruptionsregeln im Ministergesetz.
Das brandenburgische Ministergesetz weicht in wenigen Formulierungen von seinem Vorbild ab – der entsprechenden Regelung auf Bundesebene. Doch diese kleinen Abweichungen haben eine entscheidende Lücke im Gesetz zur Folge: Wenn ein Ex-Regierungsmitglied seine neue Tätigkeit bei der Landesregierung meldet, muss diese darauf gar nicht reagieren. Und nur wenn die Regierung eigenständig beabsichtigt, die Tätigkeit zu untersagen, muss sie das externe Beratungsgremium einbeziehen – also das Gremium, dessen Empfehlung laut Gesetz Grundlage für die Entscheidung sein soll, ob die Tätigkeit untersagt wird oder nicht.
In der Praxis führt das dazu, dass die Landesregierung in einem Großteil der Fälle allein entscheidet, die neue Tätigkeit von früheren Regierungsmitgliedern nicht weiter prüfen zu lassen. Diese Auslegung wird auch von einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam gestützt, auf den eine Regierungssprecherin verweist. Dem Gesetz könne nicht entnommen werden, dass „die Landesregierung nach einer Anzeige stets eine (positive oder negative) Entscheidung über die Untersagung trifft“, heißt es dort. Ein Untersagungsverfahren samt Anhörung und Einbeziehung des Gremiums erfolge erst, wenn eine entsprechende Absicht seitens der Landesregierung vorliege.
„So ergibt das überhaupt keinen Sinn“
Frühere Mitglieder des Beratungsgremiums und Abgeordnete, die die Antikorruptionsregeln mit auf den Weg gebracht hatten, zeigen sich verwundert darüber, wie das Gesetz nun ausgelegt und umgesetzt wird. Ihr einhelliger Tenor: So ergibt das überhaupt keinen Sinn.
„Wir wollten mit der externen Kommission dafür sorgen, dass es eine unabhängige Entscheidungsgrundlage gibt“, sagt Thomas Domres. Er saß bis 2024 für die Linke im Landtag und war Mitglied des Hauptausschusses, in dem der Gesetzentwurf beraten wurde, der die Anhörung des Gremium regelt. Als die entsprechenden Gesetzesänderungen 2022 verabschiedet wurden, waren die Grünen Teil der rot-schwarz-grünen Landesregierung. „Das Ministergesetz muss dringend nachgeschärft werden“, fordert nun der Grünen-Landesvorsitzende Clemens Rostock. Der Fall Steinbach habe gezeigt, dass die aktuell geltenden Regelungen nicht ausreichen.
Gesetz offensichtlich schlecht konstruiert
Das externe Gremium wurde eingeführt, nachdem eine Evaluation des Ministergesetzes dies empfohlen hatte. Ein unabhängiges Gremium würde erheblich dazu beitragen, Regierungsentscheidungen zu legitimieren, erklärten die Gutachter.
Auch Timo Lange vom Verein Lobbycontrol betont, dass das Gremium ein „Korrektiv für die Landesregierung“ sein sollte. „Wenn die Regierung sich aber das Recht vorhält, welche Fälle es dem Gremium vorlegt, konterkariert das dessen Funktion“, sagt er. Das Brandenburger Gesetz sei offensichtlich schlecht konstruiert.
Die Staatskanzlei äußert sich nicht dazu, ob sie Nachbesserungsbedarf beim Ministergesetz sieht. Ebenso wenig nimmt sie Stellung zur Kritik, dass die aktuelle Verfahrensweise dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufe – Transparenz und Vertrauen in Regierungsentscheidungen schaffen.
→ Zu unserer Klage
→ Zum Gerichtsbeschluss
→ Zu unserer Berichterstattung über den Seitenwechsel von Mr. Tesla
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