Die Debatte um die Sicherheit von kritischer Infrastruktur (KRITIS) wird spätestens nach der Zerstörung einer Kabelbrücke in Berlin durch die sogenannte Vulkangruppe im Januar 2026 deutschlandweit geführt. Diese Debatte nutzen vor allem CDU-geführte Landesregierungen für einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Unter dem Vorwand, kritische Infrastruktur besser schützen zu wollen, wurde in Berlin das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt – in Schleswig-Holstein und Thüringen könnte das ebenfalls passieren. Auf Bundesebene haben die Spitzen von Union und SPD im Juli ebenfalls eine sogenannte Reform des Informationsfreiheitsgesetzes angekündigt, die faktisch der Abschaffung der Informationsfreiheit gleichkommt. Auch hier werden unter anderem Sicherheitsargumente angeführt.
Doch wenn Transparenz gegen Sicherheit ausgespielt wird, leidet vor allem eines: die Kontrolle der Politik durch die Öffentlichkeit. Denn die Landesregierungen wollen künftig nicht nur kritische Infrastruktur vor der Öffentlichkeit verstecken, sondern auch eigene Skandale wie die Fördergeldaffäre in Berlin.
Dabei gibt es in allen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen umfangreiche Ausnahmetatbestände, die sensible Sicherheitsinformationen schon jetzt schützen, sodass diese etwa bei begründeten Sicherheitsbedenken nicht herausgegeben werden müssen. Offenbar sollen die Angriffe auf Transparenz vom eigentlichen Problem ablenken: dass kritische Infrastruktur bisher nicht effektiv geschützt wird.
Nebelkerzen statt echtem Schutz
Behörden in Berlin müssen durch den neuen pauschalen Ausschluss von KRITIS aus der Informationsfreiheit Anfragen zu Energie, Verkehr oder Gesundheit ablehnen – ohne Prüfung, ob die Herausgabe der konkreten Information überhaupt zu einer Gefährdung führen könnte. Dass die betreffende Einrichtung zur kritischen Infrastruktur gehört, reicht dabei aus, um eine Anfrage abzulehnen. „Damit wird die Beweislast umgekehrt: Die Intransparenz wird zur gesetzlichen Norm, die Auskunft zur absoluten Ausnahme“, erklärt Renate Gensch von ver.di.
Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, kritisierte die Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz und am Berliner Datenschutzgesetz. Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung untergräbt die eigenen Transparenzziele der Landesregierung.
Was ist kritische Infrastruktur (KRITIS)?
Was genau als „kritische Infrastruktur“ gilt, ist gesetzlich keineswegs eindeutig geregelt. Laut dem KRITIS-Dachgesetz ist eine „kritische Anlage“ eine Anlage, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung erheblich ist. Eine „kritische Dienstleistung“ ist dort definiert als eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren
- Energie,
- Transport und Verkehr,
- Finanzwesen,
- Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Gesundheitswesen,
- Wasser,
- Ernährung,
- Informationstechnik und Telekommunikation,
- Weltraum und
- Siedlungsabfallentsorgung,
deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Das Bundesinnenministerium muss noch durch eine Rechtsverordnung bestimmen, welche kritischen Dienstleistungen zu den genannten Sektoren gehören und ab welchen Schwellenwerten eine Anlage als erheblich für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung gilt. Der Regelwert soll hier grundsätzlich 500.000 von einer Anlage zu versorgende Einwohner*innen betragen.
Das Berliner Katastrophenschutzgesetz (KatSG) sieht ebenfalls Pflichten für Betreiber*innen von kritischen Infrastrukturen vor. Laut KatSG fallen darunter auch Einrichtungen und Anlagen, die dem Sektor “Medien und Kultur” angehören. Im Einzelfall dürfte in Berlin jedenfalls unklar sein, welche Anlage und Einrichtung des jeweiligen Sektors tatsächlich kritisch ist, da eine konkretisierende Rechtsverordnung im Land Berlin fehlt.
Wie kritische Infrastruktur wirklich geschützt werden kann
Klar ist: KRITIS ist aktuell nicht resilient. Das liegt aber nicht an zu großer Transparenz. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Informationsfreiheitsanfrage jemals eine konkrete Gefahr für KRITIS dargestellt hat. Stattdessen gibt es eine große Anzahl systemischer Risiken wie globale Erwärmung, extreme Wetterereignisse, Biodiversitätsverlust, Cyberkriminalität oder Desinformation und geopolitische Konflikte.
Die eigentlichen Risiken für KRITIS liegen also nicht in der Verfügbarkeit von Informationen, sondern vielmehr in unzureichenden physischen und digitalen Schutzmaßnahmen vor Ort sowie in einem mangelnden politischen Handlungswillen im Umgang mit systemischen Risiken. Auch der Stromausfall in Berlin stand in keinem Zusammenhang mit Informationsfreiheitsanfragen, die Kabelbrücke war weithin sichtbar und physisch ungeschützt.
Diese Herausforderungen spiegeln sich auch im KRITIS-Dachgesetz wider, das am 17. März 2026 auf Bundesebene in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen unter anderem zur Registrierung der kritischen Anlage, zur Risikoanalyse und -bewertung sowie zu Resilienzmaßnahment. Ziel ist es, Vorfällen zu verhindern bzw. wirksam auf sie zu reagieren, einen angemessenen physischen Schutz sicherzustellen und eine zügige Wiederherstellung zu gewährleisten. Zu den Resilienzmaßnahmen gehören etwa Notfallvorsorge, Notstromversorgung und ein angemessenes Sicherheitsmanagement. Das Gesetz zeigt, dass der Staat die Bedeutung von Resilienz und Schutz kritischer Infrastrukturen erkannt hat. Doch gleichzeitig ist Deutschland auf Krisenfälle wie Cyberattacken oder Sabotage im Bereich Katastrophenschutz und Notfallversorgung bislang nicht ausreichend vorbereitet, wie beispielsweise eine Analyse des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ zeigt.
Nach Einschätzung der AG KRITIS, einem unabhängigen Fachnetzwerk im Bereich kritischer Infrastruktur, schützen weder Überwachung noch Geheimhaltung vor Ausfällen. Alleine technische Resilienz sei wirklich sinnvoll. Darum sollten Versorgungseinrichtungen durch nicht sichtbare bzw. nicht zerstörbare bauliche und technische Maßnahmen geschützt und durch Ersatz-Systeme abgesichert werden. Das KRITIS-Dachgesetz greift einige dieser Ansätze auf. Es fordert einen angemessenen physischen Schutz kritischer Anlagen zu gewährleisten durch „verhältnismäßige, technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen”. Neben Resilienzmaßnahmen können dies auch bauliche und technische Schutzmaßnahmen, Überwachungsinstrumente, Detektionsgeräte oder Zugangskontrollen sein.
Klimaschutz ist KRITIS-Schutz
Bei all diesen Maßnahmen wird bisher ein großer Risikofaktor für KRITIS vernachlässigt, nämlich langfristige Krisen wie Klimawandel oder Biodiversitätsverlust. Besonders die Sektoren Energie, Verkehr, Ernährung und Wasser sind durch die globale Erwärmung und die damit verbundenen Extremwetterereignisse zunehmend gefährdet. Stürme und Überschwemmungen können Stromleitungen, Straßen, Bahntrassen und Brücken beschädigen oder zerstören. Bahnschienen können sich bei dauerhaften Höchsttemperaturen verziehen. Wassermangel kann zu Problemen bei der Kühlung in thermischen Kraftwerken oder beim Betrieb von Wasserkraftwerken führen. Extremwetterereignisse wie Dürren oder Stürme bedrohen langfristig den Ernährungssektor. Eine zentrale Präventionsmaßnahme für KRITIS fehlt also in der Auflistung: effektiver Klimaschutz.
Angesichts der Risiken wie Klimakrise, Wetterextreme und der Biodiversitätskrise sollte außerdem die bisherige Definition von KRITIS weiter gefasst werden. Auch natürliche oder „grüne Infrastruktur“ – also Moore, Wälder, Flussauen und urbane Grünflächen – müssen geschützt werden. Sie sorgen für Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und Klimaregulierung. Werden sie geschädigt, kann das wie bei anderer kritischer Infrastruktur zu Versorgungsengpässen und einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen. Ein aktueller Gesetzentwurf zur Stärkung der „natürlichen Infrastruktur” aus dem Bundesumweltministerium unterstreicht bereits die Bedeutung funktionierender Ökosysteme für gesellschaftliche Resilienz. Das Ziel: natürliche und technische Infrastruktur sollen gleichrangig behandelt werden.
Schutzstrukturen der Zivilgesellschaft: Hilfe zur Selbsthilfe
Neben physischen Gefahren nehmen laut Bericht des Projekts „Foresight” im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) auch systemische Risiken wie Desinformation, Machtkonzentration und gesellschaftliche Polarisierung zu. Gerade hier kann Transparenz eine wichtige Gegenmaßnahme sein: Sie stärkt die gesellschaftliche Resilienz, ermöglicht informierte öffentliche Debatten und demokratische Partizipation und wirkt der Verbreitung von Falschinformationen entgegen. Transparenz ist zudem eine zentrale Voraussetzung für demokratische Kontrolle.
Für den Schutz kritischer Infrastruktur heißt das: Nur wenn öffentlich bekannt ist, wie gut KRITIS gegenüber verschiedenen Risiken aufgestellt sind, können staatliches Handeln und politische Entscheidungen in diesem Kontext überhaupt überprüft und verbessert werden. Und Bürger*innen haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie die kritische Infrastruktur, die uns alle betrifft – Krankenhäuser, Stromnetze, Bahnschienen – geschützt wird und worauf wir uns im Krisenfall einstellen müssen.
Nicht zuletzt der Brandanschlag auf die Stromversorgung hat gezeigt, wie anfällig staatliche Strukturen für Krisen sind – und wie schnell diese Lücke von der Zivilgesellschaft überbrückt wird. Während die Koalition in den ersten Stunden des Stromausfalls die ersten Aufschläge im Spiel gegen die Zeit ins Netz drosch, halfen sich die Menschen in der Nachbarschaft gegenseitig. Und dabei gilt: Je transparenter Informationen vorliegen, desto einfacher ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Mehr Transparenz ist darum kein Sicherheitsrisiko, sondern ein wichtiger Baustein für den Schutz kritischer Infrastruktur. Ein umfassendes Transparenzgesetz könnte darum sowohl die Resilienz von KRITIS als auch die demokratische Kontrolle nachhaltig verbessern.
PakarPBN
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