So schnell, wie er zurück war, ist Jens Spahn (CDU) auch wieder weg: Diese Woche hat er seinen Sitz im Haushaltsausschuss aufgegeben. Nach dem Fraktionsvorsitz im Juli ist das schon sein zweiter Rückzug in diesem Jahr. Seine Posten mögen kommen und gehen, ein Kapitel aber bleibt offen: die Maskenaffäre. Ab März 2020 ließ er als Gesundheitsminister Verträge über mehr als elf Milliarden Euro für Schutzausrüstung abschließen, die zu großen Teilen nie zur Pandemiebekämpfung eingesetzt wurde.
Wie es dazu kam, hat die vom ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Sonderermittlerin Dr. Margaretha Sudhof im sogenannten Maskenbericht aufgearbeitet. Dass der Öffentlichkeit zunächst nur eine geschwärzte Fassung präsentiert wurde, begründete das Ministerium mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Der Vergleich mit der ungeschwärzten Version des Sachverständigenberichts, die wir im Juni 2025 veröffentlicht haben, zeigte etwas anderes: Unkenntlich gemacht war vor allem Spahns eigene Rolle bei den Masken-Entscheidungen.
Grundlage für den Maskenbericht war unter anderem die Kommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und von Jens Spahn – darunter E-Mails, Vermerke, Angebote und vieles mehr, worauf Sudhof in Fußnoten verweist. Im Gegensatz zum Bericht selbst sind diese Dokumente jedoch größtenteils nicht öffentlich. Auch auf Anfrage wollte das Bundesgesundheitsministerium diese nicht herausrücken. Deshalb ziehen wir vor Gericht.
Spahn im Kaufrausch
Jens Spahn war von März 2018 bis Dezember 2021 Bundesgesundheitsminister. Sein Haus führte ab Ende Februar 2020 gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium den COVID-19-Krisenstab, der die Lage bewertete und die Maßnahmen zwischen den Ressorts abstimmte.
Die folgenreichste Aufgabe aber war eine andere: die Beschaffung von Schutzausrüstung. Der Krisenstab legte fest, was gebraucht wurde. Am 4. März 2020 stellte das Ministerium dann ein Amtshilfeersuchen: Drei Beschaffungsämter des Bundes (BeschA, BAAINBw und GZD) sollten die Schutzausrüstung einkaufen. Für Einkäufe dieser Größenordnung sind das die Fachbehörden, die sich hiermit am besten auskennen.
Doch nur vier Tage später nahm Spahn die Sache selbst in die Hand. Am Wochenende des 7. und 8. März schrieb er persönlich Unternehmen an und forderte sie zu Angeboten auf.
Maskenbericht
Am 8. März erfuhr sein Abteilungsleiter telefonisch, dass das Haus ab sofort selbst einkaufe. Spahn begründete das mit fehlendem Vertrauen in die Beschaffungsämter und kam laut Bericht zu der Überzeugung, er und sein Ministerium könnten es besser – „ungeachtet völlig fehlender Beschaffungserfahrung“, wie Sudhof in ihrem Bericht einordnet. Einen Entscheidungsvermerk dazu gibt es zwar, er wurde aber erst im Nachhinein gefertigt, auf den 27. April 2020 datiert und nie gezeichnet. Warum, ist bis heute unklar.
Das weitere Vorgehen findet sich in einer Vorlage, die am 9. März um 11:50 Uhr an den Minister ging, mit einer klaren Aufforderung zum schnellen Kauf.
Maskenbericht

Eine Stunde später, um 12:50 Uhr, antwortete Spahn: „Ausdrücklich einverstanden. Bitte so zügig vorgehen.“
Danach ging es schnell. Innerhalb weniger Wochen schloss das Ministerium mindestens 48 Direktverträge im Wert von knapp 2,1 Milliarden Euro ab, alle als Dringlichkeitsvergaben ohne den üblicherweise vorgesehenen Wettbewerb. Verhandlungen über den Preis konnte Sudhof nicht feststellen. Der beschlossene Drei-Monats-Bedarf lag bei 75 Millionen FFP- und 200 Millionen OP-Masken. Allein über die Direktvergaben wurden 395,7 Millionen FFP2- und 824,8 Millionen OP-Masken geliefert – zusätzlich zu allem, was über Amtshilfe, Open-House-Verfahren und ein Netzwerk deutscher Großkonzerne hereinkam.
Millionen-Provisionen und mangelhafte Masken
Wie das in der Praxis aussah, zeigen drei Fälle, die der Bericht ausführlich behandelt.
Die Schweizer Firma EMIX lieferte statt der zunächst in Aussicht gestellten FFP3-Masken FFP2/KN95- und OP-Masken aus China; wie dem Ministerium diese Abweichung plausibel gemacht wurde, konnte Sudhof nicht klären. Nach Prüfungen des TÜV Nord hielt das Ministerium 48 Prozent der FFP2/KN95- und 40 Prozent der OP-Masken für mangelhaft. Trotzdem schloss es im Mai 2020 einen Vergleich: Es übernahm die deutlich niedrigeren Mängelquoten, die EMIX selbst eingeräumt hatte, erkannte für 86,8 Millionen bereits gelieferte Masken die Mangelfreiheit an und verzichtete insoweit auf seine Rechte. Insgesamt zahlte der Bund an EMIX über 749 Millionen Euro.
Vermittelt hatte unter anderem Andrea Tandler. Für EMIX-Geschäfte mit dem BMG sowie den Gesundheitsministerien Bayerns und Nordrhein-Westfalens erhielt sie gut 48 Millionen Euro Provision, fast alles davon für das Geschäft auf Bundesebene. Am 16. März 2020 um 7:51 Uhr mailte sie an Spahns Bundestags-Account; er kommentierte das Angebot positiv und leitete es 23 Minuten später an seinen Abteilungsleiter weiter. Später wurde Tandler im Zusammenhang mit dem Geschäft wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Den Kontakt zur Firma Lomotex stellte der damalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein her – ebenfalls auf Provisionsbasis, wie sich später herausstellte. „Herr Nüßlein bietet mir Masken an“, schrieb der zuständige Abteilungsleiter am 12. März an den Minister. Danach tauschte er sich per Mail direkt mit dem Abgeordneten über Mengen und Preise aus. Ein Teil der Lieferung bestand die Qualitätsprüfungen nicht.
Mit der Pure Fashion Agency telefonierte Spahn am 8. März persönlich. Anschließend schrieb er dem Geschäftsführer, man habe „akut“ Bedarf an mindestens 300 Millionen OP-Masken, und am Tag darauf, man wolle grundsätzlich alle konkret angebotenen Mengen abnehmen. Auf die Frage nach dem Transport antwortete er: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Den großen Auftrag bekam die Firma dann doch nicht, denn das Vergabeteam hielt sie für nicht seriös. Zwei Wochen später schloss das Ministerium allerdings einen kleineren Vertrag mit ihr; die gelieferten Masken erwiesen sich bei Prüfungen als mangelhaft. Wegen des geplatzten Großauftrags verklagte die Firma den Bund auf 287 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn wies die Klage im Juli ab.
25 Fußnoten, null Dokumente
Wie es zu diesem „Drama in Milliarden-Höhe“ kam, wie Sudhof es nennt, können wir nur nachvollziehen, weil sie es Schritt für Schritt anhand der internen Unterlagen rekonstruiert: Sie zitiert aus Mails, Vorlagen und Vermerken und belegt in insgesamt 343 Fußnoten, woher jede Aussage stammt.
Die Fußnoten, auf die sich Sudhof in ihrem Kapitel zur Beschaffung von Schutzausrüstung stützt, haben wir beim Bundesministerium für Gesundheit angefragt: 25 Fußnoten, hinter denen 16 Dokumente und Dokumentengruppen stehen. Interne Vorlagen an den Gesundheitsminister, seine eigenen Antwortmails, Schreiben zwischen Staatssekretären, der Mailverkehr mit Tandler, mit Nüßlein, mit Pure Fashion, dazu eine ministeriumsinterne Vertragsübersicht aus dem Jahr 2024. Auffällig dabei: Mehrfach lief die Kommunikation nicht über die Ministeriumsadresse, sondern über Spahns Bundestags-Account. Das Postfach eines Abgeordneten unterliegt jedoch keiner Aktenführungspflicht. Was dort landet, taucht also in keiner Akte auf und ist somit für die Öffentlichkeit weder einsehbar noch überprüfbar.
Die Lücken liegen nicht nur bei Spahn. Auch die Akten des Ministeriums selbst entsprechen laut Sudhof nicht dem, was man von einer obersten Bundesbehörde erwarten darf. Weil Unterlagen im Haus nicht auffindbar waren, griff sie auf Veröffentlichungen von FragDenStaat zurück.
FragDenStaat im Maskenbericht

Das Gesundheitsministerium verweigert bis heute die Herausgabe der Dokumente. Diese seien als Verschlusssache eingestuft, teilte das Ministerium mit – zum Schutz der Rechtsposition des Bundes in zahlreichen noch laufenden Zivilverfahren, mit Blick auf zukünftige Vergleichsverhandlungen und unter Berücksichtigung bereits geschlossener Vergleiche mit Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Dabei ist vieles aus den angefragten Unterlagen längst bekannt: Der Bericht nennt Stückpreise, Mängelquoten und Rechtsverzichte, gibt den Inhalt zahlreicher Mails wieder und zitiert einzelne Passagen sogar wörtlich. Doch wir bestehen auf vollständige Transparenz und die originalen Dokumente. Darum klagen wir nun gegen das Gesundheitsministerium.
Wir bringen Licht in Spahns Masken-Dunkel
Es ist nicht das erste Mal, dass wir dort Transparenz schaffen, wo das Gesundheitsministerium mauert. 2021 haben wir gemeinsam mit abgeordnetenwatch die Aktion Ehrensache gestartet. Das Gesundheitsministerium hielt damals monatelang eine Liste der Bundestagsabgeordneten zurück, die ihm Kontakte zu Maskenfirmen vermittelt hatten. Nach 395 Anfragen von Bürger*innen gab es die Liste schließlich heraus: 40 damalige Abgeordnete, überwiegend von CDU und CSU. Allein über Spahns eigenes Bundestagsbüro kamen Kontakte zu 29 Unternehmen zustande.
2021 haben wir dann auf Herausgabe der Direktnachrichten zwischen Jens Spahn und Andrea Tandler geklagt; das Verwaltungsgericht Köln gab uns teilweise recht, das Verfahren liegt inzwischen beim Oberverwaltungsgericht NRW. Und 2025 haben wir den Bericht des Bundesrechnungshofs veröffentlicht, der die Maskenbeschaffung im Open-House-Verfahren mit einem Schaden von 517 Millionen Euro und einem Risiko von 2,3 Milliarden Euro beziffert.
Mit unserer Klage wollen wir für Transparenz sorgen: Die Unterlagen zu Spahns Maskendeals gehören der Öffentlichkeit. Wir bleiben dran.
→ Zur Klage
→ Zur IFG-Anfrage
→ Zum ungeschwärzten Maskenbericht
→ Zum Bericht des Bundesrechnungshof zu Maskenkäufen
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