Haber-Verfahren: 20 Jahre Schnüffelei

Langer Atem zahlt sich aus: 2018 veröffentlichten wir den zentralen Erlass zum rechtswidrigen „Haber-Verfahren“, mit dem die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen vom Geheimdienst durchleuchten lässt. Jetzt, acht Jahre später, steht das Verfahren erstmals vor Gericht.

Anlass ist eine Entscheidung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, drei Buchhandlungen den Buchhandlungspreis vorzuenthalten. Der Geheimdienst hatte Weimer zuvor im „Haber-Verfahren“ den Hinweis gegeben, dass „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ zu den Buchhandlungen vorliegen.

Unser Gegenrechtsschutz unterstützt jetzt zwei Klagen der Buchhandlungen: Zum einen muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Anfrage des Kulturstaatsministers beim Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war und den Buchhandlungen das Preisgeld ausgezahlt werden muss. Zum anderen muss das Kölner Verwaltungsgericht feststellen, ob die Weitergabe der Daten an den Geheimdienst gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen hat. Sollten die Bundesbehörden verlieren, müsste das gesamte „Haber-Verfahren“ in dieser Form gestoppt werden.

Wichtige Dokumente geheim

Damit erreicht die Auseinandersetzung um Demokratieförderung in der Bundesrepublik eine neue Ebene. Schon seit Jahrzehnten versucht die Regierung, zivilgesellschaftliche Bewegungen stärker zu kontrollieren. Das will sie aber geheim halten. Derzeit hält das Bundesinnenministerium eine aktuelle Handreichung von Minister Dobrindt an die anderen Ministerien unter Verschluss. Wir bereiten daher eine Klage vor.

Derweil überprüfen die Bundesministerien weiter zahlreiche Demokratie-Projekte. Von 2020 bis Ende 2024 ließ die Bundesregierung 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen, die Fördermittel beim Bund beantragt hatten, vom Bundesamt für Verfassungsschutz im „Haber-Verfahren“ überprüfen.

In vielen Fällen könnten Meldungen des Geheimdienstes dazu geführt haben, dass Organisationen keine Fördermittel erhalten haben. Damit entscheidet die Behörde de facto über Projektförderungen, ohne dies öffentlich zu begründen. Genauere Informationen dazu gibt die Bundesregierung allerdings nicht heraus. Betroffene Vereine und Personen erfahren in der Regel nichts von den Prüfungen. Sie haben daher auch keine Möglichkeit, zu den Vorwürfen des Geheimdienstes Stellung zu nehmen.

Massive Ausweitung durch Innenminister

Neue Zahlen aus dem April 2026 lassen darauf schließen, dass die Anzahl an überprüften Organisationen und Einzelpersonen noch höher liegt als bisher bekannt war und in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Die Süddeutsche Zeitung berechnete für einen Zeitraum seit 2017 etwa 3600 Abfragen durch Bundesministerien. Insbesondere ein Ministerium betreibt die Beschnüffelung zivilgesellschaftlicher Organisationen besonders intensiv: Fast alle Abfragen des Jahres 2025 kamen durch Alexander Dobrindts Innenministerium.

Wer befürchtet, im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ vom Geheimdienst überprüft worden zu sein, kann mit unseren Muster-Anträgen Auskunft bei den jeweiligen Bundesbehörden erhalten. Unser Gegenrechtsschutz unterstützt außerdem weiterhin Betroffene von autoritären Maßnahmen – sei es durch den Kulturstaatssekretär, die Familienministerin oder den Geheimdienstchef.

Die Geschichte des „Haber-Verfahrens“

  • 2004: Beginn der systematischen Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie ein von FragDenStaat veröffentlichter Erlass zeigt. Auch zuvor gab es vereinzelt bereits Überprüfungen.
  • 2011: CDU-Familienministerin Kristina Schröder führt eine „Extremismusklausel“ ein. Demokratieförderprogramme müssen sie unterzeichnen, um gefördert zu werden. 
  • 2012: Das Verwaltungsgericht Dresden erklärt die Klausel für rechtswidrig. Sie wird zwei Jahre später wieder abgeschafft.
  • 2014: Das nunmehr SPD-geführte Familienministerium erschafft das Förderprogramm „Demokratie Leben!“.
  • 2017: Mit dem „Haber-Diwell-Erlass“ überarbeitet das Bundesinnenministerium die Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es wird später bekannt als „Haber-Verfahren“. 
  • 2018: FragDenStaat veröffentlicht den Erlass.
  • 2018: Ein juristisches Gutachten zivilgesellschaftlicher Verbände kommt zu dem Schluss, dass die Überprüfungen durch den Geheimdienst rechtswidrig sind.
  • 2019: Der Bundesdatenschutzbeauftragte schaltet sich ein und fordert das Innenministerium auf, die Überprüfung einzustellen.
  • 2020: Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass die Datenweitergabe unverhältnismäßig und rechswidrig ist
  • 2020: FragDenStaat verklagt das Familienministerium auf Auskunft, welche Organisationen durch den Geheimdienst überprüft wurden. Das Verwaltungsgericht Berlin weist die Klage ab, weil ein Bekanntwerden der Überprüfungen das Vertrauen der Zivilgesellschaft ins Ministerium geschädigt werden könnte.
  • 2025: CDU-Familienministerin Karin Prien kündigt eine verstärkte Überprüfung von Demokratieprojekten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Die Zahl der Überprüfungen steigt an. 
  • 2026: CDU-Kulturstaatsminister Wolfram Weimer lässt Buchhandlungen mittels „Haber-Verfahren“ durch Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen und schließt 3 Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis aus
  • 2026: FragDenStaat unterstützt vom Ausschluss betroffene Buchhandlungen in juristischen Verfahren und bietet über den Gegenrechtsschutz Auskunftsanträge zum „Haber-Verfahren“ an.
  • 2026: Die „Extremismusklausel“ von 2011 ist in neuer Form zurück.
  • 2026: CSU-Innenminister Alexander Dobrindt wirbt für eine umfassendere Anwendung des „Haber-Verfahrens“ – das dazugehörige Schreiben hält das Ministerium geheim. Wir bereiten eine Klage vor.

 

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