Dobrindts schiefe Argumente für Grenzkontrollen

Vor mehr als 40 Jahren wurden Grenzkontrollen innerhalb der EU abgeschafft. Seitdem gilt das Schengen-Abkommen. Dennoch sind Kontrollen an den deutschen Grenzen zum Dauerzustand geworden. Die EU-Kommission fordert ein Ende dieser Praxis. Doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an seinem Kurs fest. Wir veröffentlichen ein Dokument, das zeigt, wie schief seine Argumentation für Grenzkontrollen ist.

Grenzkontrollen im Schengen-Raum sind nur vorübergehend und mit einer triftigen Begründung erlaubt. Wenn ein EU-Mitgliedstaat zeitweise seine Grenzen kontrolliert, muss die Regierung der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen erklären, warum das nötig sei. Das geschieht in sogenannten Notifizierungsschreiben. Über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben wir das aktuelle Schreiben vom Februar 2026 erhalten und veröffentlichen es vollständig. In dem Dokument legt Bundesinnenminister Dobrindt ausführlich dar, warum er die Kontrollen weiterhin für notwendig hält. 

Bereits 2023 führte die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser deutschlandweite Binnengrenzkontrollen ein. Dobrindt hat diese Praxis seit seiner Amtsübernahme massiv ausgeweitet. Mittlerweile können Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden, was laut Gerichten ein rechtswidriges Vorgehen ist. Die aktuelle Anordnung läuft bis September 2026.

Brüssel fordert ein Ende der Grenzkontrollen 

Anfang Juni 2026 hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert die Grenzkontrollen zu beenden: „Aus Sicht der EU-Kommission ist ein schrittweises Zurückfahren der Grenzkontrollen in den neun Mitgliedstaaten, wo es sie derzeit gibt, möglich und auch angebracht – so auch in Deutschland“, sagte Migrationskommissar Magnus Brunner, der Mitglied der österreichischen ÖVP ist, der Schwesterpartei von Dobrindts CSU. Die Kommission begründet ihre Einschätzung mit der bald in Kraft tretenden europäischen Asylreform (GEAS) und einem „drastischen“ Rückgang der Zahl der Asylsuchenden. 

Tatsächlich sinken die Zahlen seit 2024 kontinuierlich. Im vergangen Jahr stellten rund 113.000 Menschen in Deutschland einen Asylantrag – etwa halb so viele wie im Jahr zuvor. Klammert man das Pandemiejahr 2020 aus, ist das der niedrigste Wert seit 2013. 

Für Dobrindt sind die sinkenden Zahlen offenbar kein Grund, die Kontrollen aufzuheben. Im Gegenteil: „Wir haben in den letzten Monaten feststellen können, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen sind beim Zurückdrängen der illegalen Migration“, sagte Dobrindt als Antwort nach Brüssel. Diese Erfolge dürfe man nicht gefährden. Erst wenn der Schutz der EU-Außengrenzen besser werde, könne man über ein Ende der Binnengrenzkontrollen sprechen. 

Das Absurde an Dobrindts Argumentation: Im Notifzierungsschreiben beruft er sich darauf, dass die EU-Kommission 2025 festgestellt habe, Deutschlands Asylsystem sei belastet. Dass dieselbe Kommission aktuell zum Schluss kommt, Grenzkontrollen seien mittlerweile unnötig, lässt er unter den Tisch fallen.

Schiefe Argumente

Auch weitere Argumente, mit denen Dobrindt eine Fortsetzung seiner Abschottungspolitik stützen will, scheinen wenig fundiert. So führt er an, dass Gerichte wegen der steigenden Zahl an Asylklagen überlastet seien. Dass mehr Menschen gegen ihre Asylbescheide klagen, sagt allerdings nichts über die Lage an den Grenzen aus. Es sagt vielmehr etwas darüber aus, wie gründlich vorher die Asylverfahren geführt wurden. Ein naheliegender Grund für mehr Klagen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) trifft seine Asylentscheidungen derzeit deutlich schneller als noch vor einigen Jahren – und dabei nicht unbedingt gründlicher. 

aus dem Notifzierungsschreiben des Bundesinnenministers an die EU-Kommission vom 14. Februar 2026

Zudem führt Dobrindt an, Grenzkontrollen würden die Sicherheit erheblich erhöhen. Ihm zufolge könnten so frühestmöglich „grenzüberschreitend reisende Personen mit extremistischem oder terroristischem Gefahrenpotential“ erkannt werden. Wie genau das passieren soll, führt er nicht aus. In der Praxis zeigt sich, dass bei Grenzkontrollen weitgehend willkürlich entschieden wird, welche Personen für eine Kontrolle herausgewunken werden. Das birgt die Gefahr von Racial Profiling, also von verdachtsunabhängigen Kontrollen allein aufgrund von Hautfarbe, Sprache, Herkunft oder Religion. Eine syrische Journalistin, ein Innsbrucker Völkerrechtsprofessor und eine schwarze Person klagen derzeit unabhängig voneinander gegen die deutsche Praxis an den Grenzen. 

aus dem Notifzierungsschreiben des Bundesinnenministers an die EU-Kommission vom 14. Februar 2026

Eine Klage dieser Art hatte bereits Erfolg. Ein deutscher Strafrechtsprofessor reiste in einem Linienbus von einem Festakt anlässlich des 40-jährigen Schengen-Jubiläums in Luxemburg zurück nach Deutschland. Auf einem Parkplatz unmittelbar nach dem Grenzübergang wurde er verdachtsunabhängig kontrolliert. Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte, dass diese Identitätskontrolle rechtswidrig war. Die Grenzkontrollen innerhalb der EU hätten zu dieser Zeit grundsätzlich gegen EU-Recht verstoßen. Es habe keine „tragfähige Tatsachengrundlage“ für die Kontrollen gegeben. 

Rechtswidrige Praxis

Doch nicht nur ob an den Grenzen kontrolliert wird und wer zu einer Kontrolle ausgewählt wird, ist juristisch umstritten. Auch die unter Dobrindt eingeführte Praxis, Menschen an der Grenze zurückzuweisen ist mehr als fragwürdig. Mehrere Gerichte haben sie bereits für rechtswidrig erklärt. Erstmals entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2025 in einem Eilverfahren, dass drei an der deutsch-polnisch Grenze zurückgewiesene Menschen – darunter ein minderjähriges Mädchen – einreisen und ein Asylverfahren durchlaufen dürfen. 

Ähnlich entschied dasselbe Gericht erst kürzlich im Fall eines Mannes, der ebenfalls über die deutsch-polnische Grenze kam und einen Asylantrag stellen wollte. Die Bundespolizei behauptete, der Mann habe gar nicht geäußert, dass er Asyl suche. Das Gericht hielt die Erklärungen der Polizei für „lückenhaft“. Außerdem betonte das Gericht: Wer auf irgendeine Weise Schutz begehrt, stellt einen Asylantrag im Rechtssinne – auch ohne das Wort Asylantrag direkt auszusprechen. 

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