Akkordarbeit, 12-Stunden-Tage, bohrende Hitze auf den Feldern – die Arbeit als Saisonkraft in der Landwirtschaft ist hart. Doch von einer Regel haben die rund 250.000 Menschen profitiert, die zur Erntesaison aus Rumänien, Polen, Georgien oder Usbekistan nach Deutschland kommen: dem steigenden Mindestlohn. Er hat den Job attraktiver gemacht.
Geht es nach der CDU, soll damit bald Schluss sein. Auf ihrem Parteitag vergangenes Wochenende in Stuttgart beschloss sie nahezu einstimmig: Für die Landwirtschaft soll eine Ausnahme beim Mindestlohn eingeführt werden. Die CDU kommt damit einer langjährigen Forderung des Deutschen Bauernverbands nach, der größten Lobby-Organisation für Landwirt*innen in Deutschland.
Doch der Plan hat ein Problem: Der CDU-Vorschlag ist rechtswidrig – laut einer Einschätzung des unionsgeführten Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH). Das belegen Dokumente aus dem BMLEH, die wir veröffentlichen.
CSU-Landwirtschaftsministerium: CDU-Plan ist rechtswidrig
Im Sommer 2025 ließ Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gleich zweimal prüfen, ob eine Ausnahme beim Mindestlohn in der Landwirtschaft machbar wäre. Er hatte zuvor öffentlich Sympathie für den Vorschlag des Bauernverbands gezeigt.
Absolute Lohnuntergrenze
Die Dokumente, die ein FragDenStaat-User über das Informationsfreiheitsgesetz befreit hat, zeigen: Die zuständige Fachabteilung kam zweimal zu dem Ergebnis, dass es keine Ausnahme für Saisonkräfte geben könne. Der Mindestlohn definiere eine absolute Untergrenze, schrieb die Abteilung in einer ersten Prüfung. Daraufhin fragte die Hausleitung nochmal nach. Aber auch auf diese spezifischen Fragen antwortete die Fachabteilung wenige Wochen später mit einem klaren Nein.
rechtlich nicht möglich

Rechtswissenschaftler: CDU-Plan ist verfassungswidrig
Ein Ministerium allein kann eine Ausnahme vom Mindestlohn nicht beschließen. Aber ginge das mit einer Gesetzesänderung, so wie sie die CDU anstrebt?
Der Arbeitsrechtsprofessor Daniel Ulber von der Universität Trier sagt gegenüber FragDenStaat: Nein. „Ich sehe kein Möglichkeit, eine Ausnahme beim Mindestlohn rechtskonform durchzubringen“, sagt er. Laut Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes müssen alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Eine Ausnahme vom Mindestlohn sei eine Ungleichbehandlung, die nur mit einer guten Begründung gerechtfertigt werden könne. Etwa anhand von Studien, die eindeutig belegen, dass die Landwirtschaft in Deutschland existentiell gefährdet sei. „Eine Behauptung von einem Lobbyverband reicht dafür nicht aus“, sagt Ulber.
Aus landwirtschaftlichen Statistiken kann man diese existentielle Bedrohung nicht ableiten. Zwar nimmt die Zahl der Betriebe in der Landwirtschaft in Deutschland insgesamt ab. Doch hat die Ackerfläche für Sonderkulturen, etwa bei Spargel oder Beeren, seit der Einführung des Mindestlohns 2010 in Teilen sogar zugenommen. Auf solchen Sonderkulturen arbeiten besonders viele Saisonkräfte. Dass dies kein Argument für eine Ausnahme sein kann, stellt auch das Landwirtschaftsministerium in seiner Prüfung fest.
Nachteile nicht abzuleiten

Zudem gibt es laut dem Juristen Ulber weitere rechtliche Grenzen. Die meisten Saisonarbeiter*innen kommen aus dem Ausland, doch laut EU-Recht dürfen Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden. „Wo jemand wohnt, spielt keine Rolle für die Bezahlung“, sagt Ulber. „Es kommt darauf an, wo jemand arbeitet.“ Wenn man das Gesetz damit begründe, dass die Lebenshaltungskosten der Saisonkräfte in Polen oder Rumänien ohnehin niedriger seien, sei das nicht mit dem Europarecht vereinbar.
CDU hält an Vorhaben fest, CSU-Ministerium widerspricht
In der Union glaubt man trotzdem weiter daran, dass der Plan umgesetzt werden kann. Der agrarpolitische Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag, Johannes Steiniger, schlägt auf unsere Anfrage hin eine „sachlich begründete Sonderregelung“ vor, weil Saisonkräfte in der Regel nur wenige Wochen auf Betrieben in Deutschland arbeiten würden. „Man könnte den gesetzlichen Mindestlohn für diese Arbeiten grundsätzlich auf 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns begrenzen“, sagt Steiniger. Arbeitgeberverbände hätten dafür ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das in Kürze erscheinen soll.
Dem widerspricht das von CSU-Mann Alois Rainer geführte Landwirtschaftsministerium. „Sie kennen das Ergebnis der Prüfung aus dem BMLEH aus vergangenem Sommer – das hat weiter Gültigkeit“, schreibt uns ein Sprecher.
SPD bleibt bei klarem Nein
Um eine Ausnahme beim Mindestlohn umzusetzen, müsste die Union ohnehin den Koalitionspartner SPD überzeugen, ohne den sie keine Mehrheit hat. Auch von dort kommen klare Absagen. Die Parteizentrale verweist gegenüber FragDenStaat auf die Aussagen von Generalsekretär Tim Klüssendorf aus dem Sommer 2025, als der Landwirtschaftsminister die Ausnahme prüfen ließ. Daran habe sich auch nach dem Beschluss der Union nichts geändert. „Das tragen wir auf gar keinen Fall mit“, sagte Klüssendorf damals. Man könne Saisonarbeiter*innen nicht vom Recht ausnehmen, einen armutsfesten Lohn zu bekommen. Auch das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium, das zuständig ist für den Mindestlohn, erklärt: Ausnahmen für einzelne Branchen seien nicht mit dem Ziel des Mindestlohns vereinbar.
Besonders wütend über den CDU-Vorstoß ist die Gewerkschaft IG BAU, die unter anderem Arbeiter*innen in der Landwirtschaft organisiert. „Eigentlich müsste sich doch schon rumgesprochen haben, dass wenn man mehrmals gegen eine Wand läuft, die Wand nicht nachgeben wird”, sagt uns Bundesvorstand Christian Beck. Das sei der Versuch, Menschen, die sich ohnehin am untersten Ende der Einkommenskette befinden, noch mehr aus dem Portemonnaie zu nehmen.
Warum die CDU etwas beschließt, das rechtlich nicht umsetzbar ist? Klar ist: Landwirt*innen zählen zu den Stamm-Wähler*innen der Partei – im Gegensatz zu Saisonkräften aus dem Ausland, auf deren Kosten der CDU-Vorschlag geht. Prominentester Befürworter der Ausnahme beim Mindestlohn beim Parteitag war der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Dort sind in knapp zwei Wochen Landtagswahlen.
→ zu den Dokumenten
→ zur Anfrage auf fragdenstaat.de
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