Man darf Stephan Maninger als fremdenfeindlich bezeichnen, sagt ein Gericht. Dass ein Gericht darüber verhandelt, ob man ihm rassistische, autoritäre und verfassungsfeindliche Positionen zuschreiben darf, hat vor allem einen Grund: Maninger bildet Polizist*innen aus. Er ist Professor für Sicherheitspolitik bei der Bundespolizei.
Maninger hat Texte veröffentlicht, die Zweifel wecken, ob dieser Mann Polizist*innen zu Themen wie Migration, Extremismus und Innere Sicherheit unterrichten sollte. Hinzu kommt eine illustre rechte Vergangenheit, die von Südafrika während der Apartheid und dem Epizentrum der Neuen Rechten in Deutschland bis zu einem Auftritt vor dem engsten Kreis um den rechtsterroristischen NSU reicht.
In diesem Frühjahr fällt die Entscheidung, ob Maninger auf Lebenszeit Professor bei der Bundespolizei wird – trotz allem, was über ihn bekannt ist. Wir nehmen das zum Anlass, um einen Überblick über den Fall Stephan Maninger zu geben und veröffentlichen Dokumente, die bisher nicht öffentlich waren. Auch das ZDF Magazin Royale berichtet in seiner aktuellen Folge über Maninger.
Ein Phantom mit rechter Vergangenheit
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung führt auf ihrer Webseite ausführlich auf, wer dort lehrt. Der Name Stephan Maninger fehlt. Und doch ist Maninger an dieser Hochschule seit 2020 Professor für Sicherheitspolitik; am Fachbereich Bundespolizei. Auch öffentliche Fotos von Maninger gibt es nicht. Auf einem internen Organigramm seines Fachbereichs sind andere Dozierende mit Foto abgebildet, Maninger ist es nicht. Im Intranet der Hochschule dasselbe; kein Bild von Maninger. Selbst auf dem Foto seiner Ernennungszeremonie zum Professor fehlt er. Offensichtlich meidet Maninger die Öffentlichkeit. Am Briefkasten an seinem Wohnhaus steht nicht einmal sein Name.
Screenshot: Intranet der Bundespolizei
Im Sommer 2021 wurde Maninger dennoch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Eine Recherche, die wir damals bei Buzzfeed News Deutschland veröffentlichten, legte die umfangreiche rechte Vergangenheit des Polizeiprofessors offen:
- Maninger war einer der Gründerväter des „Instituts für Staatspolitik“, das als wichtigste Denkfabrik der Neuen Rechten gilt.
- Er ist Autor diverser rechter Publikationen und veröffentlichte jahrelang in der Zeitschrift „Junge Freiheit“ und anderen neurechten Medien. In seinen Texten warnte er vor einem „Ethnosuizid“ und forderte, man müsse „Demographie als Waffe begreifen“.
- Zuvor hatte sich Maninger in Südafrika für eine rechte Bewegung eingesetzt, die einen „Volkstaat“ für Weiße in dem afrikanischen Land forderte und in Teilen bereit war, diesen auch mit Gewalt zu erstreiten.
- Er sprach zudem als Redner auf einer Veranstaltung, an der auch Personen aus dem engsten NSU-Umfeld teilnahmen.
Die Bundespolizei erklärte damals, erst durch Presseanfragen von Maningers rechter Vergangenheit erfahren zu haben. Auch bei einer Sicherheitsüberprüfung Maningers durch den Verfassungsschutz war zuvor offenbar nichts davon aufgefallen. In der Bundespolizei galt Maninger als Experte für Sicherheitsfragen und nahm als solcher unter anderem 2019 an einer Sicherheitskonferenz des FBI in den USA teil. Bereits seit 2009 unterrichtete Maninger an der Bundespolizeiakademie. Mehrmals pro Woche dozierte er vor Polizist*innen der Bundespolizei – also sowohl Beamt*innen, die an Bahnhöfen patrouillieren und Grenzkontrollen durchführen, als auch Mitglieder von Spezialeinheiten wie Deutschlands bekanntester Anti-Terror-Einheit, der GSG 9.
Die Recherchen warfen die Frage auf, warum vorher niemandem aufgefallen war, was ein einflussreicher Polizeiausbilder vor seinem Job an der Hochschule gemacht hatte.
Ein Grund dürfte sein, dass Maningers Name in den Jahren zuvor immer mehr aus öffentlichen Quellen, Archiven und dem Internet verschwunden war. Einen Wikipedia-Eintrag über sich wollte Maninger löschen lassen. Fast alle seine Texte in der Jungen Freiheit findet man nicht online, sondern nur noch in Archiven und Bibliotheken. Informationen über Maningers Vergangenheit fand man vor unserer Veröffentlichung bei Buzzfeed News nur mit großem Aufwand.
Südafrika: Volksstaat statt Regenbogennation?
Die frühesten Spuren Stephan Maningers führen nach Südafrika in den frühen Neunzigerjahren. Es ist die Endphase der Apartheid, der staatlich verordneten Rassentrennung. Eine weiße Minderheit herrscht, die schwarze Mehrheit wird systematisch unterdrückt. Während sich das Ende dieses Systems abzeichnet, ist Maninger Pressesprecher der „Afrikaaner Volksfront“, einer separatistischen Koalition, die einen eigenen „Volkstaat“ für Weiße in Südafrika fordert – für die „Afrikaaner“ oder Buren: Die Nachfahren der niederländischen, deutschen und französischen Siedler. Die diskutierten Mittel reichen damals von zivilem Ungehorsam über industrielle Sabotage bis hin zur gewalttätigen Abspaltung. „Wir beanspruchen nicht mehr als 17 Prozent des Landes. Den Rest überlassen wir gern den anderen“, zitiert der Spiegel Maninger Anfang 1994 – und beschreibt ihn als „Der schneidige Blonde mit der Pistole am Gürtel“. Maninger selbst legt heute Wert auf die Feststellung, dass er 1994 nicht blond, sondern brünett gewesen sei. Über seinen Anwalt lässt Maninger mitteilen, er habe privat mitunter andere Meinungen gehabt als die Bewegung, deren Sprecher er war. Das Apartheidsregime habe er stets abgelehnt.
Für die Idee eines weißen „Volkstaats“ wirbt Maninger auch noch, nachdem Nelson Mandela 1994 die erste demokratische Wahl Südafrikas gewinnt und die verschiedenen ethnischen Gruppen des Landes als „Regenbogennation“ vereinen will. 1997 legt Maninger in Johannesburg seine Doktorarbeit vor. Sein Thema: Wie durch einen weißen „Volkstaat“ ethnische Konflikte in Südafrika reguliert werden könnten.
Diese Arbeit ist eine zentrale Grundlage für seine Professur bei der Bundespolizei. Laut der Ausschreibung für seine Stelle wird die wissenschaftliche Befähigung „in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen“. Bisher ist Maningers Dissertation über den „Volkstaat“ nur in zwei Bibliotheken in Südafrika einsehbar. Seit kurzem steht sie in der Schattenbibliothek „LibGen“ online. Die Universität, an der die Arbeit eingereicht wurde, gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr. Sie wurde nach dem Ende der Apartheid aufgelöst.
In weiten Teilen liest sich Maningers Doktorarbeit wie das Programm der Bewegung, für die er vorher Pressesprecher war. Schon in der Einleitung erklärt er weiße Afrikaaner und die Schwarze afrikanische Mehrheitsbevölkerung für „inkompatibel“. Das Konzept der „Regenbogennation“ sei assimilationistisch und eine Bedrohung für ein Fortbestehen der Afrikaaner-Identität. Im weiteren Verlauf der Arbeit spricht er vom „kulturellen Imperialismus“ durch erzwungene Assimilation. Der weißen Bevölkerung in Südafrika drohe damit ein „Ethnozid“.

Auszug: Stephan Maninger – The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator
Ethnisch homogene Staaten seien daher notwendig und ein Mittel zur Konfliktlösung. Wenn eine Ethnie einen Gebietsanspruch durchsetzen will, könne bereits eine aktive Minderheit ausreichen, die sich über internationales Recht hinwegsetzt.

Auszug: Stephan Maninger – The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator
Wie die Grenzen von Staaten gezogen werden? Mit Waffengewalt.

Auszug: Stephan Maninger – The Afrikaner Volkstaat as an ethnic conflict regulator
Maningers Anwalt sagt, in der Dissertation seien alle wissenschaftlichen Gütekriterien, wie Objektivität und Unvoreingenommenheit, eingehalten worden. Schon in seiner Magister-Arbeit von 1994 vertritt Maninger eine Position, die laut einem Rechtsextremismusexperten die Apartheid rechtfertigt.
Maninger in rechten Medien
Mit Beginn der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre fängt Stephan Maninger an, auch für Zeitschriften in Deutschland zu schreiben. Seine Texte erscheinen in den zentralen Publikationsorganen der Neuen Rechten: in der Jungen Freiheit, dem Ostpreußenblatt oder den Blättern der Deutschen Gildenschaft. Anfangs schreibt er mit einem Themenfokus auf Südafrika, schnell werden seine Texte jedoch schärfer und globaler.
Maninger schreibt von einem „Zeitalter der ethnischen Konflikte“ und einem drohenden „Ethnosuizid“. Die Bundeswehr müsse sich auf „ethnische Konfliktszenarien“ im Inneren einstellen, denn die künftigen Herausforderungen lägen, so Maninger, in „verschwommenen ,Frontlinien’ in multiethnischen Städten“. Europäischen Städten drohten ihm zufolge „Afrikanisierung“ und „Islamisierung“.

Im Jahr 2000 lässt sich Maninger in der „Jungen Freiheit“ von dem einflussreichen Rechtsextremisten Götz Kubitschek interviewen. Maninger fordert ein Umdenken in Europa: Es sei „dringend an der Zeit, daß die westliche Welt die Demographie als Waffe begreift.“ Seine Begründung: „Untersuchungen zeigen, dass bestimmte ethnische Gruppen auch unter westlichem Lebensstandard nicht auf Kinderreichtum verzichten.“ Das sei keine Verschwörungstheorie, sondern ethnologische Erkenntnis.
Im September 2001 steht Maningers Name unter einem „Appell an die Bundeswehr“, der sich gegen die Entlassung Götz Kubitscheks wegen rechtsextremistischer Bestrebungen richtet. Maninger wird dort als „Dozent“ geführt. Im selben Monat beginnt er seine Lehrtätigkeit an der Hochschule des Bundes, zunächst im Fachbereich Arbeitsverwaltung.
Rechtsextreme Redner, Rechtsextreme Zuhörer
Wann Maninger Südafrika verlässt, ist unklar. Fest steht, dass er ab 1998 in Deutschland Vorträge hält. Einer dieser Termine wirft besonders stark die Frage auf, in welchen Kreisen sich der heutige Polizeiprofessor damals bewegt hat. Sein Auftritt ist durch den Thüringer Verfassungsschutz dokumentiert – der entsprechende Vermerk findet sich in den Ermittlungsunterlagen zum rechtsterroristischen NSU.
Im September 1998 spricht Maninger beim „Südafrika-Seminar“ in Coburg. Veranstalter ist das „Hilfskomitee Südliches Afrika“ (HSA) – ein Verein gegründet von offen Rechtsextremen. Die Redner, die dort 1998 neben Maninger auftreten, kann man als extrem rechts oder gesichert rechtsextrem bezeichnen. Darunter der Gründer und Vorstand des Vereins HSA: Peter Dehoust, über Jahrzehnte in der NPD aktiv und Chefredakteur des rechtsextremen Mediums „Nation & Europa“. Claus Nordbruch, einer der bekanntesten rechten Publizisten, Autor zahlreicher Bücher mit rechtsextremen Inhalten, der den Völkermord an den Herero leugnete und im Zusammenhang mit dem Holocaust von einem „Schuldkult“ sprach. Ein dritter Redner leitete Wehrsportübungen für Rechtsextreme und war Mitglied der verbotenen „Wiking Jugend“.
Die Veranstaltung taucht in den NSU-Akten auf, weil auch der engste Kreis um das spätere Kern-Trio anwesend ist. Genannt werden unter anderem Ralf Wohlleben, Tino Brandt und André Kapke. Zu dieser Zeit prüften die Thüringer Neonazis offenbar, ob die untergetauchten späteren NSU-Mörder in Südafrika Unterschlupf finden könnten.

Maninger bestreitet vehement, von all dem auch nur das Mindeste gewusst zu haben. Er habe weder die anwesenden Personen aus dem NSU-Umfeld gekannt, noch etwas von deren Gesprächen mitbekommen, oder von Plänen, den NSU in Südafrika zu verstecken. Die Veranstaltung, bei der er mit Rechtsextremen als Dozent auftrat, habe er vorzeitig verlassen, um sich von den Teilnehmern zu distanzieren.
Gründervater des Zentrums der Neuen Rechten
Der Kreis, in dem sich Maninger um die Jahrtausendwende bewegt, gilt als Kern der Neuen Rechten. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Neue Rechte als geistige Strömung, die den Rechtsextremismus intellektuell erneuern will. Was das in der Praxis bedeutet, erklärte der damalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang im Jahr 2021. Die Neue Rechte liefere rechtsextremistischen Gewalttätern ihre ideologische Rechtfertigung: „Die predigen von morgens bis abends, dass eine große Umvolkung in Deutschland stattfindet und dass man dagegen einen Widerstand leisten muss.“ Als Zentrum dieser Bewegung nannte Haldenwang ein konkretes Projekt: Das Institut für Staatspolitik (IfS).
Gegründet wurde das IfS um die Jahrtausendwende von wenigen Männern. Neben prominenten rechten Vordenkern wie Götz Kubitschek und Karl-Heinz Weißmann gehörte auch Stephan Maninger zu diesem kleinen Kreis. Der Name des heutigen Polizeiprofessors steht nicht auf der Webseite seiner Hochschule, jedoch im Gründungsprotokoll des IfS-Trägervereins, und zwar als Versammlungsleiter. Auch auf der Rednerliste der ersten „Sommerakademie“ des IfS taucht er auf.

Seit 2020 führte der Bundesverfassungsschutz das IfS und den angeschlossenen Antaios-Verlag als rechtsextremen Verdachtsfall. Jahrzehnte zu spät, sagen Expert*innen. 2024 löste sich das IfS offiziell auf – wohl aus Sorge vor einem Verbot. Dabei hatten Sicherheitsbehörden das IfS schon früh im Blick. Bereits kurz nach Gründung des Instituts erwähnte der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen in seinem Jahresbericht das IfS: „Ziel des IfS ist die Bildung ,geistiger Eliten’. Das IfS baute im Jahr 2001 seine Aktivitäten mit Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, die teilweise konspirativ vorbereitet wurden, weiter aus und veröffentlichte einige Broschüren. Darin wurde auch auf antidemokratische Ideologen, insbesondere solche der ,Konservativen Revolution’, rekurriert und versucht, deren staatsphilosophische Erklärungsmuster weiterzuentwickeln.“ Die Vertreter der sogenannten „Konservativen Revolution“ gelten als geistige Wegbereiter des Nationalsozialismus.
Ein zentrales Ziel des neugegründeten IfS formulierte der neurechte Vordenker Karlheinz Weißmann 2001 in einem Interview: „Es geht um Einfluß auf die Köpfe, und wenn die Köpfe auf den Schultern von Macht- und Mandatsträgern sitzen, umso besser.“
Maninger lässt über seinen Anwalt mitteilen, von dem erwähnten Ziel habe er noch nie gehört und er teile es nicht. Aus dem Verein hinter dem Institut für Staatspolitik sei er recht schnell wieder ausgetreten. Doch unabhängig davon, wie Maninger dazu steht, ist klar: Er hat aktuell Einfluss auf Köpfe von Mandatsträgern – denn er bildet Polizist*innen aus.
Auch nach seinem Austritt aus dem IfS-Trägerverein werden Maningers Texte noch unter Anhängern der Neuen Rechten rezipiert. Auf dem IfS-Weblog „Sezession im Netz“ bittet ein Leser darum, Rechtsextremist Kubitschek möge doch bitte einen der schärfsten Texte Maningers neu verlegen. Eine stark diskutierte IfS-Publikation gegen den Einsatz von Frauen in der Bundeswehr stützt sich in zentralen Teilen auf einen englischsprachigen Aufsatz Maningers.
Auf Anfrage bestätigt Maninger, Zuarbeiten zu Arbeitsgruppen des IfS geleistet zu haben. Das sei jedoch lange vor der Beobachtung des Instituts durch den Verfassungsschutz geschehen.
Bundespolizei sieht rechte Vergangenheit unkritisch
Einsatz für einen weißen „Volkstaat“ in Südafrika, Dutzende Texte in rechten Medien, Gründervater des Instituts für Staatspolitik – als das 2021 über Stephan Maninger bekannt wird, zieht ihn seine Hochschule aus der Lehre ab. „Die Bundespolizei hat die Medienberichte zur Kenntnis genommen und zum Anlass genommen, diesen Sachverhalt intensiv zu überprüfen“, sagte damals ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in der Bundespressekonferenz.
Maninger unterrichtet vorerst nicht mehr. Parallel prüft die Innenrevision der Bundespolizei den Fall. Schon im November 2021 legt sie einen Bericht vor – einen erstaunlich unkritischen. Einerseits bestätigt die Innenrevision der Bundespolizei die rechte Vergangenheit Maningers, andererseits werden die Details als weitestgehend unproblematisch eingeordnet.
Dass Maninger gemeinsam mit zentralen Köpfen der Neuen Rechten das „Institut für Staatspolitik“ gegründet hat, sei laut dem Bericht unstrittig. Da eine Beobachtung des IfS durch den Bundesverfassungsschutz jedoch erst 2020 erfolgte und Maninger im Jahr nach der Gründung aus dem Trägerverein ausgetreten sei, wertet die Innenrevision seine Rolle als „unkritisch“.
Über den neurechten Think Tank „Institut für Staatspolitik“ fällt die Bundespolizei in ihrem Bericht ein auffallend mildes Urteil: Es lägen „keine Erkenntnisse vor“, dass es in den Gründungsjahren „extremistische Bestrebungen oder rassistische Sichtweisen gegeben haben könnte“. Das passt weder zur Einschätzung von Rechtsextremismus-Expert*innen noch dazu, dass das Institut bereits in seinem Gründungsjahr in einem Verfassungsschutzbericht auftauchte.

Auch Maningers Engagement für einen weißen „Volkstaat“ in Südafrika bewertet die Bundespolizei unproblematisch: „Eine hier durchgeführte Internetrecherche ergab keine Erkenntnisse, wonach die AVF rechtsextremistische Sichtweisen vertrat.“ Stattdessen zitiert die Innenrevision offenbar einen Satz von Wikipedia, ohne ihn kenntlich zu machen: „Vielmehr handelte es sich um einen Zusammenschluss konservativer Parteien, Gewerkschaften und Bauernverbänden Anfang der 1990er Jahre, deren gemäßigte Mehrheit entscheidend zur friedlichen Transformation Südafrikas 1993/1994 beitrug.“ Wie umfangreich die Internetrecherche der Bundespolizei war, ist unklar. Ein Bericht der Deutschen Welle von 1993 zeigt ein anderes Bild: Der „Anführer der rechtsextremen Afrikaaner Voksfront”, ein Ex-General, drohte damals, die Ziele der AVF mit Gewalt durchzusetzen. Die Bewegung wolle „eine schwarz-weiße Demokratie in Südafrika mit allen Mitteln verhindern“.
Maningers zahlreiche Texte in rechten Medien bewertet die Innenrevision nicht. Im Bericht heißt es lediglich: „Für eine abschließende Bewertung, ob sich die zitierten Aussagen innerhalb der Grenzen der freiheitlich- demokratischen Grundordnung bewegen oder mit dieser nicht in Einklang zu bringen sind, ist ggf. ein Rechtsgutachten erforderlich.“
Maninger selbst erklärte gegenüber der Innenrevision, er müsse sich im Kontext der damaligen Zeit von nichts, was er geschrieben habe, distanzieren.
Homofeindliche Aussage? Maninger räumt Hausschwein-Vergleich ein
Der Bericht der Innenrevision enthält noch eine Überraschung: Maninger räumt gegenüber der Bundespolizei etwas ein, das er wenige Monate zuvor gegenüber uns Journalisten vehement bestritten hatte. Laut unserer Recherche von 2021 soll der Polizeiprofessor in einer Lehrveranstaltung, als das Thema der „Ehe für alle“ aufkam, vor angehenden Bundespolizist*innen sinngemäß gesagt haben, man könne dann vielleicht auch bald sein Hausschwein heiraten. Uns gegenüber ließ Maninger diese Aussage über seinen Anwalt zurückweisen und nannte sie „menschenverachtend“.
Im Untersuchungsbericht steht dazu jedoch das Gegenteil: „Es steht zweifelsfrei fest, dass Herr Prof. Dr. Maninger sinngemäß eine derartige Äußerung getätigt hat; dies wird auch von ihm selbst eingestanden.“

Eine kritische Bewertung der Bundespolizei bleibt auch hier aus. Im Abschlussbericht der Innenrevision heißt es schlicht: „Ob es sich jedoch auch um einen herabwürdigenden, beleidigenden Vergleich handelt oder lediglich um eine nicht wertende Überspitzung, lässt sich im Nachgang nicht abschließend klären und liegt ggf. auch in der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen.“
Über seinen Anwalt lässt Maninger ausrichten, er habe mit dieser Aussage keine homophoben Inhalte transportieren, sondern „lediglich den ständigen gesellschaftlichen Wandel thematisieren“ wollen.
Gericht bestätigt: ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen über Maninger
Gegen unsere erste Veröffentlichung über seine Vergangenheit ging Maninger juristisch vor und scheiterte in zwei Instanzen mit einer Unterlassungsaufforderung. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln stellten fest, dass es sich „ausschließlich um wahre Tatsachenbehauptungen“ handle und die Berichterstattung über die rechte Vergangenheit des Polizeiprofessors weder Verdachtsberichterstattung noch bewusst unvollständig sei.
Vor Gericht legte Maninger einen Auszug aus einem Schreiben vor, das er an die Veranstalter des Südafrika-Seminars geschickt hatte – wo er neben rechtsextremen Rednern und vor NSU-Unterstützern gesprochen hatte. Laut Einschätzung des Landgerichts Köln spreche vieles dafür, dass kein offen erkennbarer Bruch zwischen Maninger „und den Veranstaltungsteilnehmern stattfand“.

Auch stellten die Richter*innen fest, dass ein „besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ an der Vergangenheit Maningers bestehe, da er ein „nicht ganz unbedeutendes öffentliches Amt“ bekleide und er „eine besondere Verantwortung für Sicherheitsbelange und die Rechtsstaatlichkeit polizeilichen Handelns“ habe.
Aus dieser Verantwortung, die Maninger laut Gericht hat, ergibt sich eine zentrale Frage: Wie denkt dieser Mann heute, der einst vor einem Ethnosuizid warnte und Bundeswehreinsätze im Inneren prophezeite? Und welchen Einfluss hat das auf die Ausbildung von Polizist*innen?
Unterrichtsinhalte: Migration als Bedrohung?
Migration, Globalisierung und ethische Fragen würden in Maningers Unterricht vor allem als Bedrohung dargestellt, berichteten 2021 Studierende von ihm, als wir unsere erste Recherche bei Buzzfeed News veröffentlichten. Um ihn und seinen Fachbereich würde oft große Geheimniskrämerei gemacht. In Maningers Unterricht, würde es viel häufiger als anderswo vorkommen, dass Lehrinhalte nicht ausgeteilt oder fotografiert werden dürften.

Maninger lässt all das durch seinen Anwalt bestreiten. Unterlagen würden sehr wohl ausgeteilt. Er erwähne auch die positiven Aspekte von Migration. Als nach Veröffentlichung unserer Recherche die Innenrevision zum Fall Maninger ermittelt, befragt sie auch ausgewählte Polizeischüler*innen. Sie sollen schriftlich Fragen beantworten, beispielsweise ob Maninger im Unterricht „rassistisch oder radikal geprägte Aussagen“ getätigt habe, die sie als „bedenklich“ empfunden hätten. Das Ergebnis: Der Unterricht wurde „überwiegend positiv“ bewertet. Es gebe keine Hinweise auf Sachverhalte, die eine „dienstrechtliche Relevanz entfalten“ könnten.
Die Antworten wurden in dem Bericht zwar anonymisiert, eine „personenbezogene Zuordnung“ war jedoch möglich. Das bedeutet: Die Bundespolizei – und damit wohl auch Maninger – konnte nachvollziehen, wer von den Polizeischüler*innen sich wie über den eigenen Ausbilder äußerte.
Studie: „Zahlreiche Hinweise auf Neurechte Positionen“
Ein entscheidender Grund, warum Maninger zwar zunächst aus der Lehre genommen wurde, aber bis heute Professor bei der Bundespolizei ist: Seine fragwürdigen Texte in der Jungen Freiheit, die Gründung des IfS, die Afrikaaner Volksfront, all das passierte bevor Maninger sich als Beamter in den Dienst des Staates stellte. Das Disziplinarrecht greift aber erst ab diesem Zeitpunkt. Und doch muss das nicht heißen, dass die Bundespolizei dazu gezwungen wäre, Maninger auch in Zukunft als Professor Polizist*innen ausbilden zu lassen. Die Professur, die er im Mai 2020 angetreten hat, ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Über eine Verlängerung entscheidet am Ende das Bundesinnenministerium. Im November 2022 berichtet Der Spiegel, die damalige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser wolle verhindern, dass Maninger in die Lehre zurückkehrt.
Im selben Monat erscheint eine wissenschaftliche Untersuchung von Maningers Texten. In der renommierten Fachpublikation „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“ analysieren zwei Politikwissenschaftler ausführlich Maninger Veröffentlichungen. Beide sind ehemalige Kollegen von Maninger an der Polizeihochschule. Sie untersuchen sowohl seine Texte in der Jungen Freiheit und anderen neurechten Medien, aber auch wissenschaftliche Texte, die Maninger geschrieben hat, als er schon an der Polizeiakademie war.
Ihr Befund: Bis in die Gegenwart fänden sich in Maningers Schriften „zahlreiche Hinweise auf Neurechte Positionen“. Leitmotiv sei die Annahme, ethnische Konflikte seien kulturell unvermeidbar und nur durch ethnische Trennung zu lösen. Dieser Gedanke verbinde die Forderung nach einem „Volkstaat“ für Weiße in Südafrika mit den Vorstellungen des Instituts für Staatspolitik und denen der rechtsextremen Identitären Bewegung. Positionen in Maningers Texten seien verfassungsfeindlich und mit der Menschenwürde unvereinbar.
Die Reaktion der Bundespolizei auf diese Studie fällt ungewöhnlich aus: Sie beauftragt zwei Gutachter, um die Studie zu sezieren, die Maningers Werk seziert hatte. Innerhalb der Hochschule wird dieses Vorgehen kritisiert. Die beiden von der Bundespolizei ausgewählten Gutachter sind mit Maninger teils durch gemeinsame Publikationen verbunden und haben keine einschlägige Expertise in den Bereichen Neue Rechte oder Rechtsextremismus. Eine fünfstellige Summe soll die Bundespolizei dafür ausgegeben haben.
Öffentlich sind die beiden Gutachten bis heute nicht in voller Länge. Stattdessen sind zwischenzeitlich deutlich kürzere und weniger kritische Fassungen aufgetaucht – nicht in einem Fachmedium oder auf den Seiten einer Behörde, sondern auf einer Website von Stephan Maninger mit der Überschrift „Entlastung“. Zugleich stützt sich die Bundespolizei auf diese beiden Gutachten, um Maninger Anfang 2025 wieder in die Lehre zu holen.
Auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten spricht das Bundesinnenministerium im Februar 2025 von „eindeutigen Gutachten“, die festhalten würden, dass die Kritik an Maninger „nicht nachvollziehbar“ sei. Kurz darauf, nach den Bundestagswahlen, übernimmt die CSU die Leitung des Innenministeriums.
Polizeigewerkschaft warnt vor „ausgewiesenem Extremisten“
Die Rückkehr in den Hörsaal ist für Maninger entscheidend. Damit er 2026 auf Lebenszeit zum Professor berufen werden kann, müsste er sich auch in der Lehre bewähren. Und dafür muss er unterrichten.
Nach seiner Rückkehr an die Polizeihochschule macht sich unter Studierenden Unruhe breit. Zeitgleich erreicht der Fall Maninger im Sommer 2025 das Büro des neuen CSU-Bundesinnenministers Alexander Dobrindt. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die mitgliederstärkste Polizeivertretung der Welt, schreibt an den Minister. Die Gewerkschaft sei in „tiefer Sorge“, ob die politische Bildung im Fachbereich Bundespolizei von extremistischen Einflüssen noch freigehalten werde. Die Gewerkschaft habe „Bedenken, dass hier ein ausgewiesener Extremist an zentraler Stelle der Werteorientierung des Führungsnachwuchses der Bundespolizei tätig ist“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Die Warnung stützt sich auf ein weiteres Gutachten über die gesammelten Texte Maningers, das diesmal die Polizeigewerkschaft in Auftrag gegeben hatte. Verfasst hat es Fabian Virchow, Leiter des Forschungsschwerpunkts Rechtsextremismus an der Hochschule Düsseldorf. Sein Fazit: In Maningers Texten fänden sich Denk- und Argumentationsmuster, „die für rechtsextreme Weltdeutungen konstitutiv“ seien. Vor allem habe Maninger über einen langen Zeitraum ethnopluralistische Positionen vertreten. Ethnopluralismus ist ein zentrales Denkkonzept der Neuen Rechten. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt Ethnopluralismus als ausgrenzenden Nationalismus, der „den für Rechtsextreme typischen Rassismus neu und weniger angreifbar begründen soll“.
Virchow führt in seinem Gutachten zahlreiche Belege an. Er analysiert sowohl Maningers Dissertation und Magister-Arbeit als auch Texte in Fachzeitschriften sowie Veröffentlichungen in rechten Medien wie der Jungen Freiheit oder dem Ostpreußenblatt. In seinen Texten gehe Maninger davon aus, dass es „Rassen“ mit spezifischen Charakteristika gebe und Menschen instinktiv wie „Herdentiere“ getrieben handeln würden. Vielfach greife Maninger auf ethnopluralistische Erklärungsmuster zurück, um vergangene Konflikte zu erklären oder drohende Konflikte im Zusammenhang mit Migration zu prophezeien. In seinem Werk führe Maninger Positionen an, die zur Rechtfertigung von Apartheid dienen. Er adele rassistische Gewaltakteure zu „Aufständischen“, stelle sich parteiisch auf die Seite der Vertreter des Apartheid-Regimes in Südafrika und verwende die Erzählung des „Kulturmarxismus“, der sich auch in rechtsterroristischen Manifesten findet.
Maningers Anwalt weist das scharf zurück: Gutachter Virchow sei ein „knallharter Linksradikaler“. Seit der ersten Berichterstattung über ihn, lässt Maninger öffentlich den bekannten Medienanwalt Ralf Höcker für sich sprechen. Höckers Kanzlei vertritt die AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz und beschäftigte zeitweise den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der mittlerweile von seiner früheren Behörde als Rechtsextremist beobachtet wird.
Auch die Gewerkschaft der Polizei hatte Anwalt Höcker zuvor bereits als „traditionell politisch links“ bezeichnet. Die Kritik an Maninger stellt Höcker als orchestrierte Kampagne dar. Einer der Autoren der Studie im „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“ neide Maninger dessen Professur. Der Wissenschaftler sei Höcker zufolge ein „linksradikaler Aktivist“. Neben der Polizeigewerkschaft und dem Ex-Kollegen seien auch wir Journalisten Teil der behaupteten Kampagne – und ebenfalls „linke Aktivisten“.
Unterstützung erhält diese Erzählung von der im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Tageszeitung Die Welt. Dort erscheint Anfang Dezember 2025 ein langer Artikel, der Maninger als Opfer einer mutmaßlichen Rufmordkampagne darstellt. Der Text enthält zahlreiche Falschbehauptungen, die dieses Narrativ stützen – und deren weitere Verbreitung zwischenzeitlich in gleich vier verschiedenen Verfahren von Gerichten untersagt wurde.
Als der Artikel erscheint, beginnt an der Hochschule die heiße Phase der Entscheidung, ob Maninger auf Lebenszeit Professor wird.
Gericht: Kritik an Maninger ist wissenschaftlich
Nur wenige Tage nachdem an der Polizeihochschule eine Kommission zum ersten Mal über die Berufung Maningers auf Lebenszeit berät, fällt am Landgericht Lübeck eine wichtige Entscheidung: Maninger darf als fremdenfeindlich bezeichnet werden.
Auslöser für den Prozess war die kritische Studie im „Jahrbuch Öffentliche Sicherheit“. Maninger hatte den Verlag und die Herausgeber verklagt – und nahezu vollständig verloren.
130 Aussagen in der Studie wollte Maninger verbieten lassen, bei 129 davon scheiterte er. Nur in einem Punkt gibt das Gericht ihm recht. An einer Stelle wurde Maninger ein Zitat fälschlicherweise zugeschrieben. Davon abgesehen hätten die Autoren, nach Einschätzung des Gerichts, klar ersichtlich nach wissenschaftlichen Standards gearbeitet und ihre Bewertungen jeweils klar an konkrete Äußerungen Maningers gekoppelt. Gegen das Urteil hat Maninger Berufung eingelegt. „Wer sich gegen fachlich begründete Deutungen wahrheitsgemäßer Zitate nicht mit besseren Argumenten, sondern nur hilflos durch Unterlassungsklagen zu wehren weiß, hat als Wissenschaftler möglicherweise nichts Gewichtiges zu sagen“, kommentiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Rechtsstreit.
Als im Dezember 2025 in Lübeck das Urteil verkündet wird, gibt der Vorsitzende Richter auch eine bedeutsame Einschätzung über Stephan Maninger ab: Maninger ist eine Person des öffentlichen Lebens.
Das bedeutet: Der Mann, der gerne seinen Wikipedia-Eintrag gelöscht haben wollte, der akribisch dafür sorgt, dass es keine öffentlichen Fotos von ihm gibt und der nicht einmal mit Namen auf der Internetseite seiner Hochschule auftaucht, müsse „eine intensive Auseinandersetzung mit seinem Werk hinnehmen“. Der Richter betont auch noch einmal ausdrücklich den Grund für diese Einschätzung: Als Professor für Sicherheitspolitik bei der Bundespolizei habe Maninger eine „wichtige, einflussreiche Position inne“.
Doch im Frühjahr 2026 ist noch immer unklar, ob Stephan Maninger diese wichtige und einflussreiche Position auf Lebenszeit behalten wird. Weder das Bundesinnenministerium noch die Bundespolizei äußern sich dazu.
Transparenzhinweis: Professor Fabian Virchow ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des „Gegenrechtsschutz“, ein Projekt in Trägerschaft von Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und FragDenStaat. Es gab weder im Zusammenhang mit diesem Text noch in anderen Kontexten einen Austausch zwischen dem Investigativ-Team von FragDenStaat und Virchow.
→ Gründungsprotokoll: Institut für Staatspolitik
→ Auszug aus den NSU-Akten: Südafrika-Seminar mit Maninger
→ Beschluss Landgericht Köln: Maninger vs. Buzzfeed News
→ Beschluss Oberlandesgericht Köln: Maninger vs. Buzzfeed News
→ Abschlussbericht Innenrevision
→ Studie über Maninger im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit
→ Urteil Landgericht Lübeck: Maninger vs. Studie im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit
→ Schreiben Gewerkschaft der Polizei (GdP) an Innenminister Dobrindt
→ Gutachten über Maninger im Auftrag der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
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