Sächsische Landesregierung verliert gegen den CSD Dresden

Der CSD in Dresden ist seit mehreren Jahren nicht nur ein Demonstrationszug, sondern auch ein mehrtägiges politisches Straßenfest. Das sah lange auch die Stadt Dresden so. Ende März wurde sie jedoch von der Landesdirektion Sachsen angewiesen, dem dreitägigen Straßenfest die Eigenschaft als Versammlung zu entziehen. Damit wäre sie nicht mehr von der Versammlungsfreiheit rechtsstaatlich geschützt gewesen. Dagegen wehrte sich der CSD Dresden e.V. nun erfolgreich vor Gericht – mit  Unterstützung des Gegenrechtsschutz von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in der ersten Instanz am 27. Mai noch entschieden, dass der CSD keine grundrechtlich besonders geschützte Versammlung sei. Der stationäre Teil der Versammlung mit Bühne sei gesondert vom Straßenumzug zu betrachten, auch wenn der CSD dies als einheitliches Konzept angemeldet hat. Der CSD habe „vorwiegend unterhaltenden Charakter”. Im Vordergrund stünde vor allem ein „Zurschaustellen eines Lebensgefühls” der queeren Community und keine politische Meinungskundgabe. 

Oberverwaltungsgericht bestätigt Versammlungseigenschaft

Der CSD Dresden e.V. legte, unterstützt vom Gegenrechtsschutz, Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Mit Erfolg: Es ordnete am 2. Juni an, dass die Veranstaltung des CSD Dresden 2026 in Gänze vorläufig als Versammlung einzustufen ist.  Der Verein hatte befürchtet, dass ein Großteil der angemeldeten Versammlung nicht oder nicht wie geplant hätte stattfinden können. Darüber, ob das Straßenfest seine Versammlungseigenschaft behält, muss jetzt im Hauptverfahren entschieden werden. 

Dass das OVG jetzt den hohen Stellenwert der grundrechlich geschützten Versammlungsfreiheit betont, ist besonders wichtig. Denn im Umfeld von CSD-Veranstaltungen erreicht die Zahl der Gegendemonstrationen, Einschüchterungsversuche und Angriffe durch Rechtsextreme neue Höchststände. Das nun auch massiver Druck von staatlicher Seite wie der sächsischen Landesregierung hinzukommt, verschlimmert die Situation.

Bedrohung queerer Strukturen ist kein Einzelfall

Auch dieses Vorgehen ist keine Ausnahme: Es folgt einer jahrelangen Praxis, queere Sichtbarkeit und Strukturen in der Gesellschaft von staatlicher Seite aus zurückzudrängen. Im vergangenen Jahr verhinderten AfD und CDU im brandenburgischen Barnim gemeinsam die Bewilligung einer Kulturförderung für die „Queeren Wochen“. Der Kampf der CDU gegen inklusive Sprache und das Vorgehen der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die entschieden hatte, dass zum CSD Berlin keine Regenbogenflagge vor dem Bundestag zu sehen sein wird, fallen in dieselbe Kategorie.

Mit den bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern drohen weitere Repressionen gegen Menschen, die für queere Rechte und Sichtbarkeit kämpfen. Die AfD Sachsen-Anhalt spricht in ihrem Regierungsprogramm in Bezug auf queere Menschen von „pervers-linkem Ungeist” und „pervers-linken Fanatikern”. Zudem sollen nach dem Willen der AfD  kommunale Schulen, Vereine und Kindergärten nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie „nicht der perversen Regenbogenagenda” dienten. 

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld sind sämtliche CSD-Veranstaltungen keine Unterhaltungsshows. Sie sind notwendige politische Veranstaltungen. Als solche sind sie untrennbar verknüpft mit politischen Botschaften, Forderungen und der Verteidigung queerer Sichtbarkeit, Lebensrealitäten, Gleichberechtigung und dem Schutz vor Diskriminierung. 

→ Zur Weisung der Landesdirektion Sachsen gegenüber der Stadt Dresden

→ Zum Feststellungsbescheid der Stadt Dresden

→ Zum Beschluss des VG Dresden 

→ Zum Beschluss des Sächsischen OVG 

→ Zum Gegenrechtsschutz

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