Es traf die Rote Hilfe, den antifaschistischen Verein VVn-BdA, eine anarchistische Gruppe aus Dresden, die Partei DKP und kleinere Nothilfe-Organisationen. Seit Ende 2025 kündigen deutsche Banken vermehrt die Konten linker Vereine und zivilgesellschaftlicher Organisationen – häufig ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung. Das macht die Postbank genauso wie öffentlich-rechtliche Sparkassen oder die GLS-Bank, die mit ihrem sozial-ökologischen Profil wirbt.
Diese abrupte, einseitige Kontokündigung heißt Debanking. Für die betroffenen Vereine ist sie existenzbedrohend: Spenden kommen nicht mehr an, Steuern, Mieten und Gehälter können nicht gezahlt werden, Partner im Ausland nicht mehr unterstützt werden. Bis heute sind zentrale Fragen nicht vollständig geklärt: Was hat zu den Kündigungen geführt? Warum so viele fast zur gleichen Zeit? Sind die Kündigungen politisch motiviert?
Wir veröffentlichen Verfahrensunterlagen, die nahelegen: Die Welle an Kontokündigungen hat vermutlich mit US-Präsident Donald Trump zu tun. Und auch mit der Bankenaufsicht BaFin, die deutsche Banken kontrolliert.
Die Dokumente stammen aus dem Verfahren des linken Rechtshilfevereins Rote Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen. Die Rote Hilfe hat sich Anfang 2026 erfolgreich gegen die Kontokündigung der Sparkasse Göttingen gewehrt – vorerst. In einem Eilverfahren erklärte das Landgericht die Kontokündigung für unrechtmäßig. Das Hauptverfahren steht noch aus.
Zudem haben wir mit Anwält*innen und betroffenen Organisationen gesprochen und veröffentlichen Empfehlungen, wie sich Vereine heute gut aufstellen können.
Trumps Terrorliste reicht bis nach Göttingen
Ein Grund, den die Sparkasse Göttingen in den Unterlagen nennt, reicht bis in die USA. Im November 2025 stufte Donald Trump die „Antifa Ost“ als Terrororganisation ein. Ebenfalls auf der Liste stehen die Hamas, Al-Kaida und die Hisbollah, allesamt militante islamistische Gruppierungen. Zwar sagt selbst das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass die „Antifa Ost“ keine klassische Organisation mit Strukturen oder Hierarchien sei. Auf linke Vereine, die vermeintlich Verbindungen zu diesem Zusammenschluss haben, wirkt sich Trumps Entscheidung dennoch aus. Etwa auf die Rote Hilfe, die unter anderem Prozesskostenhilfe für Mitglieder ostdeutscher Antifa-Gruppen leistet. Und das, obwohl die US-Sanktionsliste in Deutschland rechtlich eigentlich wirkungslos ist.
Die Sanktionen wirken indirekt, weil die USA das internationale Zahlungssystem dominieren und die meisten Auslandsgeschäfte in US-Dollar abgewickelt werden. Die Sparkasse Göttingen leitet laut den Gerichtsakten ihre Auslandsüberweisungen über ihre Korrespondenzbank, die Norddeutsche Landesbank. Die wiederum hat eine Filiale in New York und muss sich deshalb an das US-Sanktionsrecht halten. Die Sparkasse Göttingen befürchtet, dass die Norddeutsche Landesbank die Zusammenarbeit einschränkt oder sogar beendet, sollte die Sparkasse Transaktionen mit Bezug zur vermeintlichen „Antifa Ost“ dulden. Die Folge: Kein Auslandsgeschäft für die Sparkasse Göttingen.
Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Die US-Sanktionen könnten keine Kontokündigung in Deutschland rechtfertigen, schreiben die Richter*innen. Außerdem sei die Befürchtung, dass die Partnerbank die Zusammenarbeit beende, schlecht belegt
Kein Grund: „Antifa Ost“
„Morgen kann es der Digitalstaatssekretär der CDU sein“
In diesem Fall hat ein Gericht die US-Sanktionen ausgebremst. „Besser wäre es, wenn es dafür nicht erst ein Gericht bräuchte“, sagt Kilian Wegner, Rechtsprofessor mit dem Schwerpunkt Geldwäsche und internationale Sanktionen an der Universität Halle-Wittenberg. „Die Politik hat alle Mittel in der Hand.“
Die EU könne über das sogenannte Blocking-Statut die Wirkung von Sanktionen aus dem Ausland einschränken. Der Hebel: Wer in der EU, etwa als Bank, ausländische Sanktionen umsetzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem können Betroffene Schadenersatz fordern – in dem Fall die Rote Hilfe von der Sparkasse Göttingen. Diese Regelung gibt es seit 1996, sie wurde bei US-Sanktionen gegen Kuba, den Iran oder Libyen genutzt, die die EU für völkerrechtswidrig hielt. „Einen ähnlichen Mechanismus könnte man sich für die jetzigen Einflussversuche ebenso überlegen“, sagt Wegner.
Langfristig müsse sich Europa stärker vom US-Finanzsystem abkoppeln, sagt Wegner. Solange eine Abhängigkeit bestehe, könne es alle möglichen Akteure treffen. „Heute sind es linke Gruppierungen oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Morgen kann es der Digitalstaatssekretär der CDU sein, wenn dieser beispielsweise die Regulierung von Sozialen Medien vorantreibt.“ Banken kündigten auch Richter*innen am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag die Konten, nachdem die US-Regierung ihre Namen auf eine Sanktionsliste gesetzt hatte.
Bankenaufsicht weitet Kontrollen aus
Trumps Sanktionsliste scheint nicht der einzige Grund für die Kündigungen zu sein. In den Gerichtsakten finden sich Hinweise auf eine mächtige Behörde, die alle Banken in Deutschland kontrolliert: Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen, die deutsche Bankenaufsicht BaFin. Besonders im Bereich Geldwäsche schaut die BaFin den Banken immer genauer auf die Finger.
Um Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu verhindern, müssen Banken die Transaktionen ihrer Kund*innen prüfen, so schreibt es das Geldwäschegesetz vor. Dabei schätzen sie das Risiko der Kontoinhaber*innen ein. Je höher es ausfällt, desto genauer müssen Banken hinschauen. Bei einem hohen Risiko müssen sie unter Umständen jede Überweisung einzeln prüfen.
Die BaFin kontrolliert wiederum die Banken – so offenbar auch im Fall der Roten Hilfe. Laut den Gerichtsunterlagen hat die Sparkasse Göttingen eine Anfrage der BaFin erhalten und unter anderem deshalb das Geldwäscherisiko der Roten Hilfe hochgestuft.
Anfrage der BaFin

Weil die Kontoumsätze nun täglich geprüft werden mussten, sei der Personalaufwand zu hoch gewesen. Deshalb habe die Sparkasse Göttingen das Konto gekündigt. Die Rote Hilfe hält dagegen: Viele der Kontobewegungen seien regelmäßige Spenden oder Mitgliedsbeiträge, der Aufwand entsprechend gering.
Um einschätzen zu können, warum die Anfrage der BaFin Druck aufgebaut hat, wäre es wichtig, den Inhalt zu kennen. Doch die BaFin gibt keine Auskunft. Sie schreibt auf unsere Anfrage, man sei gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und könne sich nicht zu einzelnen Instituten äußern. Auch die Sparkasse schweigt. Ein Sprecher schreibt, man werde „zu keinem Zeitpunkt öffentlich nähere Auskünfte über persönliche Verhältnisse“ von Kund*innen geben. Das gelte auch, wenn das für die Sparkasse selbst zu zivilrechtlichen Nachteilen führe.
Klar ist: Wenn die BaFin bei einer Bank nachfragt, hinterlässt das Eindruck. Denn sie kann das Geschäft von Banken empfindlich beeinträchtigen. Wenn die BaFin feststellt, dass sich eine Bank nicht an Gesetze hält, kann sie zum Beispiel bestimmte Geschäfte untersagen, Bußgelder verhängen oder Vorstandsmitglieder abberufen. Im äußersten Fall kann sie sogar die Banklizenz entziehen. Viele dieser Sanktionen veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite.
Im Fokus der BaFin: Spendengelder
Die BaFin intensiviert seit Kurzem die Kontrollen im Bereich Geldwäsche. „Wir kommen häufiger bei den Banken vorbei“, sagte Birgit Rodolphe, die Verantwortliche für Geldwäsche-Kontrollen bei der BaFin, im Sommer 2025 in einem Interview. Derzeit werden 30 neue Stellen im Bereich der Geldwäschekontrolle geschaffen. Auf unsere Anfrage schreibt die BaFin, dass sich die Zahl der Aufsichtsinstrumente seit 2022 wesentlich erhöht habe.
Ein Fokus der BaFin scheinen Spendengelder zu sein. In einer Veröffentlichung der Behörde aus dem Sommer 2026 werden Spenden als „neues Geldwäsche-Risiko“ bezeichnet, weil die Herkunft der Gelder oft intransparent sei. Kriminelle könnten dies ausnutzen, indem sie wohltätige Organisationen als Tarnung nutzen oder mit einem Insider innerhalb einer tatsächlich wohltätigen Organisation zusammenarbeiten.
Doch das trifft wohl nicht auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen zu, denen Konten gekündigt wurden. Treffen die Richtlinien der BaFin die Falschen? Die Organisation FATF, die weltweit Standards für die Prüfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung setzt, sagt, dass Geldwäscheprüfungen unbeabsichtigte Konsequenzen für NGOs und Vereine haben können. Die BaFin selbst sagt uns nichts über ihre Prüftätigkeit im Bereich Spenden. Das unterliege der Verschwiegenheitspflicht.
Vereine können vorsorgen und sich wehren
Egal, ob es um Geldwäschekontrollen oder die Auswirkungen von Trumps Sanktionspolitik geht – solange sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert, wird es auch in Zukunft Kontokündigungen geben.
Als die ersten Kündigungen bekannt wurden, gründete sich das Netzwerk „Debanking stoppen“. Hunderte von Menschen wühlten sich durch Paragrafen und Behördendokumente und trugen Details über Sanktionsrecht und Bankenregulierung zusammen. Einen Offenen Brief an die sozial-ökologische GLS-Bank unterzeichneten rund 10.000 Menschen und über 400 Organisationen. Unter dem öffentlichen Druck fand die GLS-Bank schließlich einen Weg, die Konten von mehreren Vereinen weiterzuführen – darunter auch das der Roten Hilfe. Seitdem bietet die Bank Unterstützung bei der Kontoführung für Vereine.
Eine andere Option ist es, zu klagen, wie die Rote Hilfe gegen die Sparkasse Göttingen. Die Chancen vor Gericht schätzt Jannik Jaschinski, Jurist beim Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte, als gut ein, vor allem bei Sparkassen. „Eine Sparkasse kann ein Vereinskonto nicht aufgrund von politischen Aktivitäten kündigen“, sagt er. Wenn das doch passiere, könne man sich wehren. „Das hat gute Aussichten auf Erfolg.“
Debanking – Was tun?
Wir haben Empfehlungen zusammengetragen, die Vereinen dabei helfen können, mit der Gefahr von Kontokündigungen umzugehen. Sie stammen aus Gesprächen mit Betroffenen und Jurist*innen, die sich mit dem Thema Debanking auseinandergesetzt haben.
Ein Konto bei der Sparkasse eröffnen. Die Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, haben einen Versorgungsauftrag und sind an den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz gebunden. Die Hürden für eine Kontokündigung liegen deshalb höher als bei einer Geschäftsbank, die viel freier über Kündigungen entscheiden kann.
Rücklagen und Tagesgeschäft trennen. Viele Vereine haben neben dem täglichen Zahlungsverkehr Rücklagen oder andere Anlagen, die selten bewegt werden. Es kann sich lohnen, diese bei einer anderen Bank anzulegen, als bei der Bank, über die tägliche Zahlungen oder Spenden laufen. Wenn eine Bank das täglich genutzte Konto aufgrund von verdächtigen Transaktionen kündigt, kann man weiterhin auf die Rücklagen zugreifen.
Belege sammeln und schnell reagieren. Wenn Banken Bewegungen auf dem Konto entdecken, die sie für verdächtig halten, fragen sie häufig nach, bevor sie eine Verdachtsmeldungen abgeben oder das Konto kündigen. Dann ist es wichtig, schnell zu reagieren und den Sachverhalt innerhalb von 24 Stunden mit Belegen aufzuklären.
Klagen. Wenn das Konto bereits gekündigt wurde, stehen die Chancen vor Gericht gut. Das hat das Beispiel der Roten Hilfe gezeigt. Gute Rechtsprechung hilft auch anderen zivilgesellschaftlichen Vereinen. Der Gegenrechtsschutz unterstützt Vereine bei entsprechenden Verfahren.
Transparenzhinweis: FragDenStaat betreibt das Projekt Gegenrechtsschutz gemeinsam mit der Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“.
→ Zu den Gerichtsdokumenten


PakarPBN
A Private Blog Network (PBN) is a collection of websites that are controlled by a single individual or organization and used primarily to build backlinks to a “money site” in order to influence its ranking in search engines such as Google. The core idea behind a PBN is based on the importance of backlinks in Google’s ranking algorithm. Since Google views backlinks as signals of authority and trust, some website owners attempt to artificially create these signals through a controlled network of sites.
In a typical PBN setup, the owner acquires expired or aged domains that already have existing authority, backlinks, and history. These domains are rebuilt with new content and hosted separately, often using different IP addresses, hosting providers, themes, and ownership details to make them appear unrelated. Within the content published on these sites, links are strategically placed that point to the main website the owner wants to rank higher. By doing this, the owner attempts to pass link equity (also known as “link juice”) from the PBN sites to the target website.
The purpose of a PBN is to give the impression that the target website is naturally earning links from multiple independent sources. If done effectively, this can temporarily improve keyword rankings, increase organic visibility, and drive more traffic from search results.