TU-Leitung wollte doppelt so viel streichen wie die AfD

Die AfD beschwert sich und die Leitung der Technischen Universität (TU) Berlin knickt ein: Anfang Juni durfte ein linker Studierendenkongress nur mit zahlreichen Programmänderungen stattfinden. Andernfalls wäre die Veranstaltung ganz abgesagt worden. Interne Dokumente, die wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) befreit haben, zeigen: Die Leitung der Universität wollte weit stärkere Eingriffe als von der AfD gefordert. Die TU wollte sogar doppelt so viele Programmpunkte streichen.

AfD-Anwalt forderte Programmänderungen

Mehr als 1.700 Menschen kamen zum antifaschistischen Kongress „Take back the future“. Organisiert hatten ihn der Sozialistisch-Demokratische Studierendenverband (SDS) und die Gruppe Studis gegen Rechts der TU Berlin. Doch einige der mehr als 90 Panels und Vorträge sorgten vorab für Schlagzeilen: Die TU-Leitung intervenierte und drohte, die Veranstaltung auf dem Campus mindestens in Teilen zu untersagen. Um den Kongress nicht zu gefährden, mussten vier Vorträge in Räume außerhalb der TU verlegt werden. Zehn weitere bekamen neue Titel. So wurde etwa aus dem Vortrag „Björn Höcke: Enthüllung eines Faschisten“ des Soziologen Andreas Kemper am Ende „Warum man Björn Höcke einen Faschisten nennen darf“.

Der Programmeingriff sorgte für Schlagzeilen und Diskussionen – vor allem, weil ihm eine Beschwerde der Berliner AfD vorausging. Wenige Tage vor dem Kongress schickte ein bekannter AfD-Anwalt der Hochschulleitung ein „Hinweis- und Warnschreiben“. Er sah in einigen Vorträgen eine „schwerwiegende Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots“ und drohte mit rechtlichen Schritten. Ob es dieses Schreiben gab, wollte die TU bisher weder bestätigen noch dementieren. Wir veröffentlichen es zusammen mit internen Dokumenten der Berliner Senatsverwaltung.

Die Unterlagen zeigen: Die Leitung der TU nahm die Drohungen des AfD-Anwalts nicht nur ernst, sie legte deutlich nach. Der AfD-Anwalt hatte in seinem Schreiben nur sieben Programmpunkte beanstandet. Doch die TU forderte die Veranstalter*innen auf 14 Programmpunkte zu streichen; also doppelt so viele. So wurde der Vortrag zu Björn Höcke, der in der öffentlichen Debatte zur Beinahe-Absage vielfach angeführt wurde, seitens der AfD gar nicht beanstandet. Auch die Vorführung eines antifaschistischen Films, ein Impuls zu Strategien der Neuen Rechten oder ein Vortrag über die Formen des Widerstands gegen Faschismus sollten nach Wunsch der TU-Leitung abgesagt werden, obwohl sie im Schreiben des AfD-Anwalts nicht erwähnt wurden.

„Neutralitätsgebot“: TU folgt AfD-Argumentation

Wie kommt es, dass eine Hochschule weit stärker in einen linken Studierendenkongress eingreift als es die AfD und ihr Anwalt fordern? Die Leitung der TU erklärt auf Nachfrage, sie habe nicht auf Basis des Anwaltsschreiben gehandelt, sondern entsprechend der „ständigen Verwaltungspraxis der TU Berlin“ und mit Blick auf die nahende Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. In einigen Vorträgen, die in Räume außerhalb der Uni verlegt wurden, ging es um den Wahlkampf der Linkspartei.

Von der TU Berlin geforderte Absagen im Kongress-Programm

Interne E-Mails zwischen der Hochschule und der Berliner Senatsverwaltung für Bildung zeigen jedoch: Die TU begann den Kongress zu prüfen, unmittelbar nachdem das Anwaltsschreiben eingegangen war. In ihren E-Mails übernahm die TU-Leitung die Argumentation des AfD-Anwalts, der Kongress drohe gegen das „Neutralitätsgebot“ zu verstoßen. Und sie benannte die Absicht: Man wolle „dem Risiko vorbeugen, dass Dritte rechtliche Schritte einleiten“.

„Die AfD hätte hier keine rechtliche Handhabe gehabt“

Es ist die erste größere politische Kontroverse an der TU seit Amtsantritt von Präsidentin Fatma Deniz im April 2026. Im Vorjahr hatte die TU sich noch erfolgreich gegen einen juristischen Angriff der AfD wegen eines Banners von Studierenden an der Fassade gewehrt. Vor Gericht argumentierte die damalige TU-Leitung, dass die Universität seit Jahrzehnten politische Äußerungen sowie politische Veranstaltungen dulde.

Mit ihrem Kurswechsel erntet die TU-Leitung breite Kritik. „Staatliche Neutralität bedeutet nicht, demokratische und antidemokratische Positionen gleichzusetzen“, schreibt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft in einem Statement. Es sei fraglich, warum bei einem studentisch organisierten Kongress überhaupt das Neutralitätsgebot herangezogen werde. 

Ähnlich urteilt der Rechtswissenschaftler Max Lenz: „Die Aussagen auf dem Kongress sind eben keine Aussagen der TU, sondern höchstens solche des Veranstalters“. Die studentischen Organisator*innen seien keinem Neutralitätsgebot verpflichtet. Zwar sei es Lenz zufolge nachvollziehbar, parteilich gefärbte Vorträge nicht auf dem Universitätsgelände zuzulassen. Als Hochschule kurzfristig mit der Absage des gesamten Kongresses zu drohen und sogar in die Titelgebung wissenschaftlicher Vorträge einzugreifen, sei aber keineswegs in Ordnung. Sein Fazit: „Die AfD hätte hier keine rechtliche Handhabe gehabt, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Verwaltungsgerichte das genauso gesehen hätten.“

Lob bekam die TU-Präsidentin von anderer Seite. Er sei Fatma Deniz dankbar, dass sie sofort nach Hinweisen der AfD eingeschritten sei, erklärte der wissenschaftspolitische Sprecher der Berliner AfD.

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